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Pressekonferenz Krause - Staatsvertrag

24:14 Min.
Deutschland
Cintec Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, 1990

Film/Video Format
Betacam SP

Film Crew

Person, Primary
  • Günther Krause
  • Matthias Gehler

Short Summary (German)

Dieses Material zeigt eine Pressekonferenz zum Staatsvertrag. Günther Krause (Staatssekretär CDU) äußert sich zum Einigungsvertrag. Krause stellt die Ergebnisse zum Staatsvertrag vor und gibt Auskunft über die getroffene Vereinbarung. Schwerpunkt sind die Akten der Staatssicherheit. Die Vereinbarung umfasst den Umgang mit den Stasi-Unterlagen und den Einsatz eines Sonderbeauftragten, der mit der Erarbeitung einer Benutzerordnung beauftragt wird. Inhalt der Benutzerordnung ist die Einsicht der Akten sowie das Schutzrecht gegenüber Dritten. Durch die Benutzerordnung soll laut Krause verhindert werden, dass es zu ungerechtfertigen Denunzierungen, aufgrund einer ungeschützten Datenvergabe kommt. Krause äußert sich zu dem Gremium, das sich mit den Stasi-Akten auseinandersetzen wird. Ferner wird in der Vereinbarung der Umgang mit den Opfern des NS-Regimes geregelt. Krause informiert weiter, dass das Rundfunküberleitungsgesetz nicht Bestandteil der Vereinbarung ist.

 

Summary

Konferenzraum, innen; Günther Krause nimmt Platz; Matthias Gehler eröffnet Pressekonferenz;

 

Krause OT zu den Ergebnissen der Vereinbarung: "...Umgang mit Stasiunterlagen/ Verfahrensweise ist geregelt/ auch Verantwortung des Sonderbeauftragten/ Benutzerordnung muss erarbeitet werden/ diese Benutzerordnung wird es sein, wie Betroffene, die Einsicht in die Akten nehmen möchten, ohne Schutzrechte Dritter zu verletzten, dies auch tun können/ die neuen Absätze, die wir im Artikel 1 der Vereinbarung formuliert haben, die weitgehend auch den Anliegen der Besetzer gerecht werden können insofern die Besetzer hier besondere Regelungen, die sich in einem Einigungsvertrag regeln lassen, fordern/ gibt ja noch weiter Forderungen/ haben in dieser Vereinbarung auch gesagt, wie wir mit dem Opfer des NS-Regimes gedenken zukünftig umzugehen (Artikel 2)/ in Artikel 3 und in den Völkerartikeln geht es dann in Detail um Rechtsvorschriften, die einerseits noch erlassen worden sind nach der Unterschriftsleistung zum Einigungsvertrag/ Rundfunküberleitungsgesetz ist nicht mehr Bestandteil der Vereinbarung/ Reihe von Veränderungen an bereits im Vertrag bestätigten Gesetzen erfolgt/ Reihe von Korrekturen erfolgt/ haben Vereinbarung geschlossen, die all die Dinge, die in dieser Vereinbarung geregelt sind alternativ und damit auch vom Rechtsstandpunkt her verbindlich gegenüber den abgeschlossenen Vertrag regelt/ möchte zu Problem Stellung nehmen/ gab viele Entwürfe von Präambeln/ Formulierung/ in der Präambel die besonderen Erfahrungen aus der Vergangenheit in die Verantwortung für die demokratische Entwicklung Deutschlands zu formulieren.";

 

Krause stellt sich den Fragen der Journalisten; Krause liest Absatz 6 des Artikel 1 vor; Krause OT: "..gehen davon aus, dass so bald wie möglich den Betroffenen ein Auskunftsrecht unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen Dritter eingeräumt wird/ Auskunftsrecht ist etwas Weitergehendes als Akteneinsicht/ Auskunftsrecht schließt Möglichkeit der Akteneinsicht ein.";

 

Krause OT zur Verfahrensweise: "Rechte Dritter sind durch das Bundesarchivgesetz und das Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt/ Schutzinteressen sind klar formuliert/ Verfahrensweise ist durch die Benutzerordnung so zu klären, dass es nicht zu Verdächtigungen von Personen kommen kann oder zu Informationen kommen kann, die jemand bei diesem Auskunftsrecht erhält, aber eigentlich nicht erhalten dürfte.";

 

Schwenk über Journalisten; Günther Krause OT zur Frage, wer die Akteneinsicht regelt: "Haben exponierte Stellung des Sonderbeauftragten formuliert im Artikel 1 der Vereinbarung/ haben formuliert, dass Landesbeauftragte im Prinzip gestellt werden, die dann die Interessen der Landesregierung für die Bearbeitung der Stasiakten mit zu vertreten haben/ haben auch formuliert, dass die Benutzerordnung unverzüglich in Verantwortung des Sonderbeauftragten auszuarbeiten ist/ oberstes Primat hat für uns, dass es nicht zu ungerechtfertigten Denunzierungen in der Öffentlichkeit aufgrund einer ungeschützten Datenvergabe kommen kann/ möchte an die Beschuldigungen von Ministern erinnern, die plötzlich zu Persönlichkeitsbildern führen und rechtsstaatliche Grundsätze, dass ihnen zuerst die Schuld als Beweislast vorhanden sein muss, auf den Kopf stellen/ Auskunftsrecht für Betroffene ist etwas Weitergehendes als bloße Akteneinsicht/ muss Akteneinsicht aber nicht einschließen/ das ist die genaue sachliche Darstellung/ wird unter Experten in der Benutzerordnung eindeutig geregelt/ wichtigste, dass wir nicht Mord und Totschlag erzeugen/ schutzwürdige Interessen wahren.";

 

Krause OT: "Muss oberstes Primat bleiben, dass nicht jeder, der irgendwo in einer Akte steht als Mitarbeiter der Staatssicherheit verunglimpft wird/ furchtbarer Vorgang/ schädigt auch Selbstwertgefühl der Bürger/ wir haben die Staatssicherheit als kriminelle Organisation immer betrachtet und nun tun wir so als ob die Ergebnisse, die die Staatssicherheit in 40jähriger Tätigkeit angesammelt hat der Maßstab der Bewertung eines Menschen ist, der ungefiltert irgendwo mal vom Namen her benannt wird. Das müsste eigentlich jedem Menschen, der es mit der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ernst meint, Anlass zur Sorge geben/ sowohl den Politikern als natürlich auch denjenigen die in den Medien und in der Presse damit zu tun haben.";

 

Aufnahmen von Journalisten und Kamerateams; Krause OT zu den Betroffenen; Krause OT zur Anzahl der Beauftragten: "Gibt einen Sonderbeauftragten/ Beratergremium besteht aus drei Bürgern der DDR plus zwei Bürgern aus der BRD/ dann gehe ich davon aus, dass es sechs Ländervertreter in dieser Sache geben muss."

 

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