Einführung

Die Staatsfixierung

Ende 1947, vor seiner Rückkehr nach Deutschland, hielt Brecht die Quintessenz der Lektüre von Lukacs’ Arbeit über die Verarbeitung der französischen Revolution durch die deutschen Klassiker fest. „noch einmal keine eigene habend, werden nun wir die russische zu ‚verarbeiten’ haben, denke ich schaudernd.“ Der Schauder rührte aus der Umwandlung der russischen revolutionären Bewegung in einen bürokratischen Apparat, der Verwandlung einer großen Utopie der Neuzeit in den russischen Staatssozialismus und dessen Adaption durch den deutschen Faschismus, in dem der Sozialismus sein verzerrtes Spiegelbild erblickte, „mit keiner seiner tugenden, aber allen seinen lastern.“ (Bertolt Brecht, Arbeitsjournal 1938-1955, Berlin 1977, S. 436; 332) 

Die Erwartungen der Deutschen nach 1945 an den Staat, zumal der Einzelne in der unmittelbaren Nachkriegszeit nur seine elende Existenz durchbringen konnte, schlossen an eine Staatsgläubigkeit an, die in Deutschland nicht ungeläufig war und Erfüllung, Bestätigung und Pervertierung in der Errichtung des nationalsozialistischen Staates fanden.

„Die Hypostasierung einer ‚Identität’ von Gesellschaft und Staat, von kollektiven, individuellen und gesellschaftlichen Interessen kam der traditionsgesättigten

Konfliktabgeneigtheit und dem notorischen Harmoniebedürfnis entgegen.“ (Meuschel S. 101)

Staatsfrage und Demokratiefrage standen in Idealkonkurrenz. An der Verfasstheit der deutschen Gesellschaft schieden sich die Geister, auch die kommunistischen. Brecht und Lukács, gerade weil sie nicht zu den politischen Akteuren gehörten und von außen kamen, brachten die divergierenden Ansichten auf den Punkt.

Das Demokratie-Problem hatte Brecht vordem nicht weiter berührt. Für ihn war es eine taktische Frage neben anderen. Das Versagen der bürgerlichen Demokratie vor dem Faschismus bestätigte den kommunistischen Vorbehalt ihr gegenüber. In der Emigration kamen ihm erste Zweifel an seiner Haltung. An Bloch schrieb er: „Wir haben die Güte verlacht, die Humanität durch den Kakao gezogen. Das war vor der Niederlage. Jetzt stoßen wir ein Geheul aus und betteln um Demokratie als Almosen.“ (In: Mittenzwei, Das Leben des Bertolt Brecht, Bd. 1, Berlin 1986, S. 533ff)

Dabei hatte er schon zeitig Überlegungen zum Verhältnis von Arbeiterschaft, Institutionen und Demokratie angestellt, die in unserem Zusammenhang ungewöhnlich anregend sind.

„die arbeiterschaft war daran gewöhnt worden, ihre interessen durch die demokratischen institutionen der parlamente und parteien der parlamente sowie durch die gewerkschaften wahrzunehmen. die auflösung dieser institutionen usw machte die arbeiterschaft organisations- und hilflos. (...) die schließung des freien arbeitsmarktes hat mit ihrer verlegung des schwergewichts der klassenkämpfe vom ökonomischen zum politischen Bezirk die arbeiterschaft in verwirrung gestürzt, da ihre organisationsformen damit überholt und veraltet waren.“ (Brecht, a.a.O., S. 266f)

Beim Vergleich deutscher mit amerikanischen Verhältnissen setzte er Demokratie als Funktionale der Ökonomie.

„hier hat man einen direkt vom Bürgertum eingerichteten staat vor sich, der sich natürlich keinen augenblick schämt, bürgerlich zu sein. das parlament ist mehr oder weniger eine agentur und handelt und spricht als solche. das ist kaum korruption, da kaum eine illusion besteht.“ (Ebenda, S. 226f)

Angesichts der Erweiterung des US-amerikanischen Einflusssphäre auf Westeuropa und Deutschland hielt Brecht am Diktaturcharakter bürgerlicher Demokratie und an der Freiheitsfiktion fest (vgl. „Freiheit und Democracy“ (1947) und Arbeitsjournal am 16.3.1948) und fiel auf seine Ausgangsposition zurück.

Lukács schlug einen anderen Weg ein. Schon vor 1933 hatte er die Gleichgültigkeit der kommunistischen Bewegung gegenüber der Demokratiefrage kritisiert. 1943 kam er in seiner Studie „Über Preußentum“ zu dem Schluss: „Ein Land ohne wirkliches öffentliches Leben, ohne eine wirksame und machtvolle öffentliche Meinung, ohne lebendige und aktive politische Interessen, ohne nationale Mittelpunkt muß entweder in den verzerrtesten und entartetsten, ärmlichsten Formen der absolutistischen Periode stecken bleiben, oder es wird die Ideen der Zeit ohne gesellschaftliche Kontrolle ihrer realen Anwendbarkeit (...) gewissermaßen im luftleeren Raum zu Ende führen und die Geistesschlachten in den Himmel der Ideen verlegen.“ (Lukács, Über die Vernunft in der Kultur, Leipzig 1985, S. 410f)

Bei der Analyse der preußisch-deutschen Verhältnisse an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert stieß Lukács auf den Widerspruch zwischen entfalteten Produktionsverhältnissen und wirtschaftlicher Entwicklung einerseits und Bürokratie als Organisationsform des modernen Staates und der bürgerlichen Gesellschaft andererseits, in der „keine demokratische Vergesellschaftung, keine ständige Kontrolle des staatlichen Apparates durch das öffentliche Leben erfolgt und die Individuen überhaupt außerhalb des Politischen stehen.“ Ganz anders seien diese Probleme in einer freien und demokratischen Gesellschaft gestellt. „Das breiter entfaltete öffentliche Leben gestattet und erfordert eine freie Verantwortung der Entschlüsse für jedes Individuum in jeder entscheidenden Lage.“ (Ebenda, S. 411f)

Lukács war sich im Klaren darüber, dass Demokratie kein Allheilmittel gegen die sozialen Krankheiten des modernen Lebens darstellt. Gleichwohl bemühte er nicht orthodoxe Klassenkampfthesen, sondern stieß, wenigstens für kommunistisches Denken, zu neuen Ufern vor. „Korruption, Cliquenherrschaft, offene oder versteckte Brechung des Rechts, Ausnützung der politischen Macht zur Benachteiligung der Armen sind in Demokratien ebenso möglich wie in undemokratisch organisierten Staatswesen. Der Unterschied besteht ‚bloß’ darin, dass in den Demokratien die Waffe der öffentlichen Meinung gegen Mißstände zur Verfügung steht (...), während es der Bürokratie der offen oder versteckt ‚autoritären’ Staaten fast immer gelingt, ihre Mißstände, ihre ungesetzlichen Maßnahmen unter der Flagge des ‚Staatsinteresses’ der Kritik der öffentlichen Meinung zu entziehen.“ (Ebenda, S. 412f)

Die Demokratiefrage wurde für Lukács zur Schlüsselfrage der deutschen „Schicksalswende“.

„Diese Verherrlichung der politischen Unfreiheit und Rückständigkeit Deutschlands verkrüppelt in jedem einzelnen Deutschen die demokratische Selbstachtung, die auf öffentliche Meinung appellierende und mit ihr tief verbundene persönliche Selbständigkeit, die eben deshalb oft tapfer gegen den Strom zu schwimmen wagt (Zola und Anatole France in der Dreyfus-Affäre), die echte Ehrfurcht vor der eigenen Persönlichkeit und dem eigenen Menschentum, vor der Persönlichkeit und dem Menschentum anderer, seien es einzelne Menschen oder ganze Völker. Die Entwicklung bedeutender Deutscher wie Thomas Mann zeigt deutlich, dass die demokratische Freiheit auch auf dem Gebiet der Politik erfasst werden muß, um zum tiefwirkenden weltanschaulichen Faktor zu werden.“ (Lukács, Schicksalswende, Berlin 1948, S. 353)

Was wäre, so die spekulative Frage, wenn politischer Neuanfang (Entnazifizierung), ökonomische Strukturreform (Enteignung, Bodenreform; Betriebe in Landes- und Kommunalbesitz) und Selbstverwaltung (Kommunal- und Länderverwaltung, Anstalten öffentlichen Rechts) unter der Fahne eines „‚besonderen deutschen Weges’ zum Sozialismus“ (Anton Ackermann, 1946) in eins gegangen wären? Was wäre aus Deutschland geworden, und wie wäre Geschichte verlaufen?

Als Lukács’ Buch herauskam, 1948, wurde Brechts Vorahnung Realität. Die Keime demokratischer Selbstfindung in der ostdeutschen Gesellschaft und der (reform)kommunistischen Bewegung wurden zerstört. Die Wiederaneignung des Sozialismus, von dem nach dem Krieg an allen Orten und in allen Spielarten die Rede war, vollzog sich unter sowjetischer Herrschaft in deren Erfahrungshorizont und Gestalt, also als Aneignung des Staates und Installation als Staatssozialismus.

„Die nachträgliche Bilanz ergibt ein paradoxes Bild. Da, wo scheinbar die besten Voraussetzungen für den Aufbau einer neuen Gesellschaft und einer vom Einfluss des Kapitals freien Volksherrschaft geschaffen worden waren, entstand eine unblutige, aber autokratische Erziehungsdiktatur, deren strenge Schule nicht mündige Bürger, sondern erneut gehorsame Opportunisten produzierte. Dort dagegen, wo alle gesellschaftlichen Voraussetzungen fehlten, entwickelte sich, wenn auch erst in zähen innenpolitischen Auseinandersetzungen, im Laufe der Jahrzehnte aus einem parlamentarischen System mit autoritärer Führung am Ende doch noch eine lebendige und stabile Demokratie.“ (Gerhard Schoenberner, Die Deutschen und ihre Vergangenheit, Die Mahnung, Nr. 11-12/2003)

Dieser komplizierte und komplexe historische Hintergrund wird hier aufgerufen, um die Tragweite der Implementierung eines Staatssozialismus in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR ausmessen zu können. Immerhin geht es im VADEMEKUM um Status und Struktur von Staat und Staatseinrichtungen.

„Als Hauptfunktion ist zuerst die wirtschaftlich-organisatorische zu nennen. In ihr verkörpert sich die Stellung des Staates als Instrument für den Aufbau des realen Sozialismus vor allem. Es geht darum, die Volkswirtschaft im gesamtstaatlichen Maßstab zu organisieren, wirtschaftliche Entwicklung zu planen und die Produktion zu leiten. Eng damit verbunden ist die kulturell-erzieherische Staatsfunktion. Nicht nur eine materiell-technische Basis ist zu schaffen, sondern auch das geistige Leben der Gesellschaft ist von Staats wegen zu gestalten. Schule, Wissenschaft, Literatur, Kunst sind in diesem Sinne zu entwickeln. (...) Zusammen mit der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion gehört die Funktion der Regelung des Maßes der Arbeit und des Maßes der Konsumtion zum wirtschaftlichen Leistungsbereich des Staates. (...) Als Hauptinstrument hat hiernach der Staat die Aufgabe, die Arbeitsproduktivität und die Rentabilität der Produktion zu steigern, die materielle und moralische Interessiertheit der Werktätigen an den Ergebnissen ihrer Arbeit durchzusetzen, ‚Staats- und Arbeitsdisziplin’ – in dieser Zusammensetzung – auf dem Gebiet der Arbeitsnormierung zu festigen und Arbeitslohn, Arbeitsschutz sowie Erholung der Werktätigen zu organisieren. Auf der anderen Seite sind von Staats wegen Lebensmittel und Industriewaren zu verteilen, Handel, Dienstleistungen, Wohnungsbau, Gesundheitswesen, Sozialfürsorge usw. zu organisieren. Nach dem staatlich geregelten Maß der Arbeit und Konsumtion bestimmen sich die Anteile an Altersversorgung, Gesundheitseinrichtungen, Volksbildung, Sportanlagen usf. Als vierte innere Hauptfunktion des Staates ist die des Schutzes der sozialistischen Rechtsordnung, des sozialistischen Eigentums, der Rechte und Freiheiten des Bürgers zu nennen. Dabei ist Recht der ‚Staatswille der herrschenden Klasse’. (...) Sie (haben) ihre Geltungsgrundlage nur in staatlicher Setzung. Es gibt keine Rechte gegen den Staat, keine Freiheit vom Staat. (...) Der Staat und seine Verwaltung (ist) ‚Hauptinstrument’ im realen Sozialismus. Durch sie wird der Bürger in allen seinen Lebensäußerungen umfassend veröffentlicht.“ (König S. 11ff)

Der Staat ist für alles und jedes zuständig, als was er auch für alles und jedes verantwortlich gemacht wird. Zu Staatswirtschaft und Wirtschaftsstaat tritt der fürsorgliche Staat, von dem es zum vormundschaftlichen Staat nur ein kleiner Sprung ist. Was als prototypisch für die DDR-Gesellschaft ausgemacht gilt, ist gleichwohl ein systemübergreifender Prozess, wie er an der Krise des Wohlfahrtsstaates und der Erschöpfung utopischer Energien festmacht werden kann.

„Dem sozialstaatlichen Projekt als solchem wohnt der Widerspruch zwischen Ziel und Methode inne. Sein Ziel ist die Stiftung von egalitär strukturierten Lebensformen, die zugleich Spielräume für individuelle Selbstverwirklichung und Spontaneität freisetzen sollen. Aber offensichtlich kann dieses Ziel nicht auf dem direkten Wege einer rechtlich-administrativen Umsetzung politischer Programme erreicht werden. Mit der Hervorbringung von Lebensformen ist das Medium Macht überfordert.“ (Jürgen Habermas, Die Moderne – ein unvollendetes Projekt, Leipzig 1990, S. 117)

Interventionsmacht und Interventionsfähigkeit des (demokratisch legitimierten) Staates finden ihre Grenze an der privatwirtschaftlichen Eigentumsverfügung und wohlfahrtsstaatlichen Sozialkompensation, die zu Ausbruch aus Bevormundung und Lähmung durch sie führen. In Krisenzeiten war noch immer der Ruf nach dem Sozialstaat gut, auch wenn eine Lösung der Dilemmata nicht mehr allein in der „staatlichen Planungskapazität“ gesucht werden kann. Das beschriebene Phänomen ist auch in der Gesellschaft der DDR auszumachen. Worin liegt der Unterschied? Eine Antwort ist nicht in Fehlern und Fehlentscheidungen zu suchen, die jeder Verwaltung, jedem Management, jedem System eigen sind. Sie ist bei den Akteuren, ihrem Status und dem Modus der Interessenaushandlung zu finden.

„Die Durchsetzung des Totalitätsanspruchs der Partei, den gesamtgesellschaftlichen Umwälzungsprozeß zu steuern, veränderte den Charakter der Gesellschaft grundlegend. Denn diese Durchsetzung verlangte, die ökonomischen, politischen und sonstigen gesellschaftlichen Ressourcen zu zentralisieren, Klassen und Interessengruppen, Parteien und Assoziationen in ihrer relativen Unabhängigkeit zu zerschlagen und überdies eigenständige Institutionen und Regelungsmechanismen wie Markt und Recht, Öffentlichkeit und Demokratie abzubauen. Es fand ein machtpolitisch durchgesetzter sozialer Entdifferenzierungsprozeß statt, der die ökonomischen, wissenschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Subsysteme ihrer Eigenständigkeit beraubte, ihre spezifischen Rationalitätskriterien außer Kraft setzte oder politisch-ideologisch überlagerte. Nicht der Staat starb ab im Verlauf der jahrzehntelangen Herrschaft der Partei, es handelte sich vielmehr um einen Prozeß des Absterbens der Gesellschaft. (...) Die Partei schien zur Restituierung der Zivilgesellschaft beizutragen, die der Nazismus zerstört hatte; doch band sie im gleichen Zuge die wiederentstehende Vielfalt in eine neue totalitäre Struktur ein.“ (Meuschel S. 10f)

Auch der bürgerliche Staat greift regulierend in Wirtschaft und Kultur ein. Ein Netz von Rechtsnormen und Regularien überzieht den Alltag als reglementierte, betreute und kontrollierte Lebenswelt.

„Gegenüber einer solchen Verwaltung in der sozialen Marktwirtschaft geht es im realen Sozialismus um Verwaltungswirtschaft. Die Wirtschaft ist nicht ein sich selbst steuerndes Teilsystem der Gesellschaft, sondern wird politisch-administrativ gesteuert. Über Produktion, Zirkulation, Distribution, Konsumtion materieller Güter wird von Staats wegen entschieden. Die Aufgabenbestände der Wirtschaftsverwaltung wurden im Staatsapparat symbolisiert. Alle Branchen waren in obersten Behörden abgebildet und wurden von dort aus verwaltet.“ (König S. 13)

Die Institutionenordnung

Nach 1945 waren die Angelegenheiten des öffentlichen Lebens klar geregelt, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden in Selbstverwaltung, Sachgebiete durch Dezernate und Referate erschlossen, Kommunal- und Ländervertretungen durch demokratische Wahl legitimiert, Landesverfassungen verabschiedet und die Demokratische Gemeindeordnung (1946) ein hohes Gut: „Die sich selbst verwaltende Gemeinde ist die Grundlage der demokratischen Ordnung.“ Die sowjetische Besatzungsmacht akzeptierte die deutsche Verfasstheit und erklärte sie für die gesamte sowjetische Besatzungszone für verbindlich.

Die Betriebe, die nach Volksentscheid und Enteignung der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten volkseigen wurden, gingen in Landeseigentum über. Da es keinen Sinn machte, dass jedes Land der Zone eigene Bestimmungen dazu herausgab, wurde zu deren Verwaltung als Hilfsorganisation der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) gebildet, an die die Länder begrenzte Kompetenzen abgaben. Binnen kurzem zog die DWK weitere Kompetenzen an sich und bildete Hauptverwaltungen mit Exekutivrecht in die Länder hinein. Daraus wurden nach Gründung der Deutschen Demokratischen Republik Industrieministerien. Schließlich wurden die Länder ganz aufgehoben. Was nach sachbedingter Umstrukturierung aussah, war in Wirklichkeit die Aufhebung bürgerlich-demokratischer Strukturen, die auf Selbstverwaltung bzw. Auftragsverwaltung beruhten. Das betraf nicht nur die Gemeinde- und Länderverfassung, sondern alle Bereiche und Formen der Selbstverwaltung, eingeschlossen so brauchbare und übliche wie die der Anstalt öffentlichen Rechts in der Verwaltung und der GmbH in der Wirtschaft. In der Sache verschwand der Grundsatz, dass Bodenschätze, Grundstoffindustrie und Energieanlagen Volksvermögen sind, dem Volk (der Gesellschaft) gehören und dienen und von der Regierung im Auftrag verwaltet werden, in der Hypostasierung eben dieser Verwaltung und Verfügbarkeit. 

Das Jahr 1952 war das Jahr der Vollendung der politischen Wende von 1948, also der Entscheidung für das sowjetische Gesellschafts-, Staats- und Parteimodell und Errichtung adäquater Strukturen und Institutionen. Dahinter verbarg sich der unteilbare Machtanspruch der Sowjetunion und der SED, die als einzige Konzession an den Aufbruch von 1945 unter ihren Bedingungen die Beteiligung anderer politischer Kräfte zuließ, nicht aber die Teilung des Zugangs zu den Hebeln der Macht. Es kann hierbei die geschichtliche Situation (Kalter Krieg, Teilung der Welt in zwei Lager) außer Betracht bleiben, was nicht Bagatellisierung heißt, da für Vergesellschaftung und sozialistische Zielstellungen ein Staatsumbau nicht notwendigerweise Voraussetzung war.

„Die Deutsche Demokratische Republik – als Staat, als ‚Nation’ und als Gesellschaft – war hauptsächlich ein Ergebnis der Interaktion von Russen und Deutschen in der Sowjetischen Besatzungszone. Ihre Erfolge, ihre Fehlschläge und schließlich ihr Zusammenbruch leiten sich sämtlich von den anfänglichen Institutionen und Interaktionsformen her, die in der unmittelbaren Nachkriegsperiode entstanden waren.“ (Naimark S. 548)

Die Frage war, wie Anspruch und Macht durchzusetzen und zu halten waren. Das war nicht allein eine Frage der sowjetischen Besatzungsmacht. Die Moskauer (Exil)Fraktion der deutschen Kommunisten fand die Ingredienzien des bürgerlichen Staates vor, den sie ablehnte, ohne vom Werden seiner Institutionen und ihrem geschichtlichen Rang eine Vorstellung zu haben. Ihre Vorstellung von Gesellschaft und Staat gründete sich auf die besondere Gestalt der sowjetischen Gesellschafts- und Staatsauffassung, vulgo: Stalinismus, ohne wiederum dessen Genesis hinterfragt zu haben. „Sozialismus“ wurde nur als Macht- und Parteifrage gesehen, nicht als gesellschaftlicher Prozess der Einrichtung der (neuen) Gesellschaft durch die Menschen selbst. Das Dilemma war, „eine totale Kritik zu fordern, da mit der Katastrophe alle Traditionen fragwürdig geworden waren, und zugleich jene Traditionen zu benennen, die den Ausweg weisen könnten. (...) Man plädierte für die uneingeschränkte Volksherrschaft, meinte aber zugleich, das Volk sei zu seiner Souveränität erst zu erziehen. (...) Die Synthese hieß: der Weg zur Autonomie des Volkes führt über seine Unterwerfung.“ (Meuschel S. 72, 81)

Was war Kritik am Staat gegen die Aneignung des Staates? Die Zentralisation sämtlicher Entscheidungsbefugnisse machte die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zu regionalen und örtlichen Organen der Staatsmacht, die Staats- und Verwaltungseinrichtungen zum Staatsapparat und den Staat selbst zum Machtinstrument der herrschenden Klasse, als deren Führer und Sprecher die Partei in Gestalt von Politbüro und Parteiapparat auftrat. Neben der Einführung staatlicher Komitees und Kommissionen bedeutete die Institution der Hauptverwaltungen zur Ausübung der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des Staates die Übernahme eines Klassikers der sowjetischen Kommandowirtschaft. Hauptverwaltungen waren Einrichtungen für den direkten Zugriff des Staates, eine im deutschen Staatsdenken unbekannte Institution. Die Leitung des sowjetischen Staates unterstand dem Rat der Volkskommissare (Sownarkom), der erst 1946 in den Ministerrat der UdSSR umgebildet wurde. Die Transformation der Staatsinstitutionen in der DDR war Ergebnis und Agens der Aneignung des Staates durch die herrschende Partei und seiner Ausrichtung am sowjetischen Modell. Die Formel vom demokratischen Zentralismus konstituierte und kaschierte das Prinzip der Gewalteneinheit. Es bedeutete die Zurücknahme eines der wichtigsten Ergebnisse von europäischer Aufklärung, bürgerlicher Revolution und Demokratie.

„Die Institutionen (bilden) daher Rahmenbedingungen für die Sozialgeschichte. Ihre Geltungsmacht konstituierte die Gesellschaft der DDR. (...) Aus diesen Gründen gebührt der Analyse der Institutionenordnung eine vorrangige Bedeutung. (...) Institutionen bestimmen die Strukturierung der Verhaltensweisen, ihre Normierung und Sanktionierung und damit das soziale Leben von Individuen und Kollektiven. Handlungskontexte werden konkretisiert, konformes und abweichendes Verhalten festgelegt. Die Institutionenordnung bestimmt den Grad der Organisationsfähigkeit von Interessen und ihre Durchsetzungschancen. Sie verteilt Entscheidungskompetenzen und Verfügungsgewalt über Ressourcen und bestimmt damit auch die Geltung spezifischer Rationalitätskriterien. (...) Die Grundordnung des politischen Herrschaftssystems der DDR läßt sich hinreichend genau beschreiben: durch das Machtmonopol der SED, die Verstaatlichung der Wirtschaft und die Ersetzung von Markt durch Plan, die hierarchisch und bürokratisch organisierten Anweisungs- und Zuteilungsverfahren in Partei und Staat, Unternehmen und Betrieben, Verbänden und Territorialeinheiten, die Einschränkung der Bürgerrechte, die mangelnde Öffentlichkeit und die rechtstaatlicht kontrollierbaren Sanktionsmittel in der Hand des Partei- und Staatsapparates.“ (M. Rainer Lepsius, in: Sozialgeschichte S. 17f)

Die Sprache des Rechts

Strukturen sind Setzungen von Funktion, Zuständigkeit und Verzahnung und in diesem Sinne abstrakter Ausdruck von Inhalten, Zwecken und Zielen. Einrichtung und Begründung von Strukturen findet ihren Niederschlag in Rechtsvorschriften. 

„Positives Recht wurde durch den Staatsapparat gesetzt. Entscheidbarkeit und Änderbarkeit in der Disposition von Partei und Staat machten positives Recht zu einem Transmissionsriemen, der besorgte, daß die Geschlossenheit des Systems unter wechselnden Umweltbedingungen bis zuletzt erhalten blieb. Die Verwaltung war in solcher Weise einer normativen Stufenordnung von Verfassung, Gesetzen, Verordnungen usw. unterworfen, an deren Spitze die Beschlüsse der Partei standen. Man unterschied zwischen normativen Entscheidungen, aufgabenstellenden Entscheidungen, Einzelentscheidungen und Weisungen.“ (König S. 36f)

Gesetze verkündeten Rechtsnormen, die von der Volkskammer verabschiedet wurden.

Verordnungen wurden vom Ministerrat erlassen. Sie definierten staatliche Aufgabenfelder und regelten ihre Durchführung. Durchführungsverordnungen regelten die Ausführung von Gesetzen. Die Mehrzahl seiner Entscheidungen fasste der Ministerrat in Form von Beschlüssen, die einem festgelegten Adressatenkreis zugingen. Im Unterschied zu Rechtsvorschriften waren Beschlüsse keine Normativregelungen, sondern enthielten Festlegungen zur Durchführung bestimmter staatlicher Maßnahmen und Aufgaben.

Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu Gesetzen und Verordnungen wurden von Mitgliedern des Ministerrats, Ministern und Leitern zentraler Staatsorgane zu Aufgaben ihres Verantwortungsbereiches herausgegeben.

Anweisungen, Durchführungsbestimmungen, Richtlinien, Ordnungen, Bekanntmachungen wurden von Leitern zentraler Staatsorgane herausgegeben.

Dienstanweisungen ergingen von Leitern der Einrichtungen und Betriebe.

Gesetze, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Anordnungen, ggf. Beschlüsse wurden im „Gesetzblatt der DDR“ veröffentlicht, sonstige Rechtsvorschriften in den „Verfügungen und Mitteilungen“ bzw. Amtsblättern der Ministerien und zentralen Einrichtungen.

Gesetzes-, Verordnungs- und Beschlußtexte bestanden – vor allem in den frühen Jahren der DDR – aus Erläuterungen zur Regierungspolitik im allgemeinen und zur Sachaufgabe im besonderen, gaben umfangreiche Ziel-, Struktur- und Organisationsbeschreibungen und standen in einem disproportionalen Verhältnis zur Rechtsvorschrift als solcher. „Es verfloß in Deskriptionen und Ideologien und wirkte technisch eher schwach.“ (König S. 36) Rechtstexte waren ein spezifisches Mittel der Ideologiebildung, um dem Volk vor Augen zu führen, dass der Staat seine Interessen vertrat. Recht war nicht nur von Politik instrumentalisiert, sondern war selber Instrument von Politik. Recht war weniger Vorschrift, obwohl es das natürlich auch war, als vielmehr Ausdruck der Stärkung, Regulierung und Verrechtlichung der Staatsfunktionen, kurz, der Realisierung der „zentralen Kommandogewalt mit dem Medium des Rechts“. (König S. 35)

Rechtsetzung impliziert Verwaltung als Auftrag, Bezug, Struktur und als Definition, Vorschrift, Funktion. Die Kenntnis von Zu-, Über- und Unterordnungen war im hierarchisch geordneten Staatswesen zur Beurteilung von Kompetenzen und Realisierungsmöglichkeiten unabdingbar. Die Aufnahme der übergeordneten Einrichtung in die Strukturdarstellung trägt diesem Umstand Rechnung. Was bei nachgeordneten Einrichtungen den Anschein von Subsidiarität trug, war ein aus Zweckmäßigkeitsgründen eingeräumter Spielraum, der jederzeit aus eben solchen Gründen entzogen werden konnte. Selbstorganisation von Gruppeninteressen musste ein übergeordnetes Dach finden oder eine zugelassene Einrichtung bilden, deren übergeordnete staatliche Zuständigkeit abgesichert war.

Gemessen an der ungeheuren Menge an Rechtsvorschriften ist die Bezeichnung der DDR als Unrechtsstaat blasphemisch. Andererseits war ein Bewußtsein von Illegitimität immer vorhanden. Der Nachholbedarf an Recht drückte sich in den 1970er Jahren aus im Zugeständnis vom Anspruch des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft anstelle der bisherigen Formel von der Allmacht der Gesellschaft gegenüber dem Individuum. Es dauerte eine Zeit, bis die Einklagbarkeit von Rechtsverletzungen des Staates mit einer Staatshaftung anerkannt wurde. Zur Einführung eines darauf bezogenen Verwaltungsrechts kam es nicht mehr. Das besorgte die Wende. 

Die Sprache der Rechtsquellen ist nicht einfach zu lesen, denn diese stehen in einem zeitgeschichtlichen, sachlichen, normativen Verbund und verweisen immer auf ihre komplexe Natur. Mittelbar geben sie Auskunft über Zustand und Leistungsvermögen eines gesellschaftlichen Bereichs und seiner Einrichtungen und besitzen in der Darstellung der Regulierungsfunktionen und Begründungszusammenhänge einen hohen Materialwert.

Unternehmen Staat

Die DDR ist als und wie ein Unternehmen geführt worden. Darüber hat der Staat selbst keinen Zweifel gelassen. „Der neue Staat leitet im Auftrage des Volkes auch die Wirtschaft, die in Volkseigentum überging.“ (GBl. 1952 S. 613) Die Feststellung über das Politbüro als Aufsichtsrat und den Ministerrat als Vorstand des Unternehmens DDR ist keine Metaphorik, sondern trifft den Kern der Dinge.

Ausgangs- und Endpunkt unternehmerischen Handelns ist die Eigentumsfrage. Der Transformationsprozess nach 1945 führte zur umfassenden Verstaatlichung unterschiedlichen Wirtschaftseigentums unter dem Wirtschafts- und Rechtsinstitut Volkseigener Betrieb (VEB). Auf der Basis des Staatseigentums wurde die politische Herrschaft der Partei errichtet.

Die Betriebe waren innerhalb ihrer Produktionsstrecken, -aufgaben und –beziehungen eingeschränkt selbstständig. Eine Einschränkung bewirkten Makrostrukturen (VVB, Kombinat), Unterstellung unter wirtschaftsleitende Staatsinstitutionen (Ministerien, Hauptverwaltung), Abgleich mit dem Territorialprinzip. Eine zweite, größere Einschränkung bestand darin, dass sie als Bestandteile des wirtschaftlichen Gesamtorganismus verplant wurden (Staatliche Plankommission), mit dem Fünfjahrplan als Generalplan, jährlichem Volkswirtschaftsplan, Perspektivplänen und Prognosen. „Der totale Planungsansatz musste indessen schon an der Frage scheitern, wie denn die erforderlichen Informationen zu beschaffen seien, um die komplexen Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse einer Industriegesellschaft von Staats wegen in den Griff zu kriegen.“ (König S. 34f)

Das Unternehmen Staat war für komplexe Aufgaben zuständig. Wer Lehrlinge einstellt, gut ausbildet, an die Uni schickt und in dieser Zeit betreut, der kann ziemlich sicher sein, dass diese jungen Leute eines Tages auch als Ingenieure ins Unternehmen zurückkehren: wenn sich Unternehmen um den Nachwuchs kümmern. Was hier eine prekäre Lage im Deutschland von heute beschreibt, könnte für das Unternehmen DDR stehen (der Anpassungsnachteil gegen den Betreuungsvorteil soll hier nicht ausgewogen werden). Gleiches gilt für Betriebskindergärten bei der Betriebssozialorganisation, die heute neu erfunden werden. Das Unternehmen Staat hat Problemlösungen der Mangelwirtschaft mit zukunftsfähigen Komplexlösungen zu verbinden gesucht, nur war es mit der Zunahme der Komplexität der Aufgaben und von Staats wegen so nicht zu führen.

Der einzelne Betrieb war verpflichtet, die ihm vom Staat anvertrauten volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds sowie die Kreditmittel ökonomisch zu nutzen und nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung einzusetzen. Der Betrieb hat „grundsätzlich kein Anspruch auf Zuführung an Mitteln aus dem Staatshaushalt. Er organisiert die Wirtschaftstätigkeit nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung (Produktionsfondsabgabe, Abgabe des Nettogewinns, übrige Abgaben und Abführungen, Kreditrückzahlung), der Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung der Grund- und Umlauffonds, der Bildung von Fonds für die kollektive und persönliche materielle Interessiertheit und der selbständigen Entwicklung der Bankbeziehungen.“ (GBl. II 1967 S. 121)

Die Konsequenz von Eigentum stellt sich beim Gebrauch heraus. Die Wirtschaft kannte nicht nur vertikale Beziehungen, sondern auch horizontale, die Konfliktpotential bargen. Das Rechtssubjekt VEB musste trotz des egalitären Eigentumsrechts von einem Vertragsrecht geschützt werden, dem ein Kooperationsrecht und andere strukturelle Vereinbarungen folgten, was nichts war als die nochmalige Erfindung des Fahrrades durch ein Gesellschaftsrecht in volkseigener Setzung. An die Stelle selbstregelnder Vermittlungen zwischen den Wirtschaftsakteuren innerhalb bürgerlicher Rechtsformen trat die staatsgeregelte Vermittlung zwischen volkseigenen Betrieben. Während die bürgerliche Gesellschaft durch Unternehmen mit beschränkter Haftung figuriert war, war das sozialistische Unternehmen eine Gesellschaft mit totaler Haftung. Die geringen materiellen Ressourcen wurden durch Zentralisierung und Staatsregulierung effizient verdichtet. Diese Effizienz ging wieder verloren durch geringe Elastizität beim Wirtschaften selbst und das Mitsprache- und Einspruchsrecht einer Vielzahl von Apparaten und Ebenen, die dabei in Anspruch genommen und bewegt werden mussten.

Neben gesetzlichen Vorschriften und Direktiven kam Geld als Steuerungsmittel in Betracht. Es wurde über den Staatshaushalt bilanziert, vom Ministerium der Finanzen kontrolliert und über Banken realisiert. „Der Staatshaushalt umfasste die Gesamtheit der unmittelbar bei den staatlichen Organen zentralisierten Geldfonds und damit alle Finanzbeziehungen zwischen dem Staat und den Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Organisationen sowie der Bevölkerung. Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes trugen stets den Charakter endgültiger Verteilungen und Umverteilungen durch den Staat.“ (Hoß, in: König S. 199ff) Da Kapitalbildung nur bedingt durch Erwirtschaftung erfolgte, sondern nach Abführung von Gewinn an die Staatskasse durch Zuweisung aus ihr, war der Wirtschaft ein enger Spielraum gesetzt. Stützungsbeträge zur Sicherung stabiler Preise, Tarife und Mieten für die Bevölkerung und andere Sozialausgaben fraßen ein Fünftel des Haushaltes. Investitionen, z.B. in die Filmstudios und das Lichtspielwesen, erfolgten aus der Staatskasse und wurden, da nichtproduktiver Bereich, solange aufgeschoben, bis sie ein Mehrfaches der ursprünglichen Ausgaben betrugen. Staatsfinanzen als eines der Elemente gesamtgesellschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Steuerung waren ein statistisch eindrucksvolles und wirtschaftlich fragiles Steuerungselement. 

Volkserziehung

Die kulturell-erzieherische Funktion des Staates ging auf eine lange Tradition zurück, die mit dem kommunistischen Ansatz nichts zu tun hatte. „Die Erziehungsidee hatte seit der Gründung der Arbeiterbildungsvereine in der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung einen festen Platz. Auf die Traditionen und Leistungen ihrer Bildungspolitik waren gerade die Sozialdemokraten stolz (...): Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung sei immer eine Erziehungs- und Kulturbewegung gewesen. (...) Hingegen war eine klassenkämpferische Kunst, die (...) individuelle Erkenntnisprozesse stimulieren und womöglich die Eigeninitiative der Individuen freisetzen sollte, bekanntlich umstritten.“ (Meuschel S. 74f)

Wie es in der Arbeiterbildung nicht nur um Kultur und Allgemeinwissen ging, so ging es bei der Anrufung der deutschen Klassik nach 1945 um mehr als um Nationalkultur.

„Einerseits war die antifaschistische Vorstellung von Demokratie emphatisch: das Volk in seiner Einheit sollte endlich selbst entscheiden; andererseits ließ der erzieherische Vorbehalt sie nicht los: solange das Volk seine nazistischen Neigungen nicht überwunden habe, bedürfe es der Umerziehung, (...) ohne allerdings die Chancen, die in der Selbstkonstitution von Gesellschaft und Öffentlichkeit liegen, überhaupt zu begreifen. (...) Im Namen eines neuen, nie gesehenen Menschen beschneidet die Partei die Rechte der konkreten Individuen. Die politische Aufkündigung einer Norm, die mit der kapitalistischen Produktionsweise und der abstrakten Arbeit sich politisch-kulturell verankerte und nicht bloß Ideologie, sondern zugleich Utopie und Realität war, unterbindet die einzige Chance ihrer Verwirklichung: nämlich die Praxis selbst. Der Weg, zuerst die Bedingungen der ‚realen’ Demokratie schaffen und sodann die allgemeinen Freiheitsrechte ‚garantieren’ und ‚gewährleisten’ zu wollen, statt durch das Praktizieren der Rechte die Demokratie als stets prekären Prozeß immer erneut herzustellen, ist der Kern der totalitären Versuchung. Bemüht um gesellschaftliche Homogenisierung, da erst Gleichheit gleiche Rechte ermögliche, führt er zur Gleichheit in der Repression.“ (Meuschel S. 84f)

Soziale und politische Erkundungen in Literatur und Kunst, Tendenzliteratur, künstlerische Agitation waren bewährte Medien politischer Ingebrauchnahme von Kunst und Literatur. Neu war die Indienststellung von Kunst, Künstlern und Kulturinstitutionen durch ein Amt, die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten (Stakuko, 1951). Einerseits war sie von einer engen Auffassung von der Funktion der Kunst und den Bedingungen ihrer Produktion, andererseits von einer umfassenden Verfügungsmacht getragen, diese Auffassung qua Staat durchzubringen. Was kann Kunst, von Dogmen umstellt? Sie kann sich an die Beseitigung der Dogmen machen, oder sie kann machen, was niemand sonst kann: Kunst. Der 17. Juni 1953 markierte nicht nur eine sozialpolitische Krise, sondern auch eine kulturpolitische. Brecht wusste, warum er nicht zum Angriff auf die Dogmen blies, sondern„nur“ die dogmatische Kunstkommission beseitigt wissen wollte: damit fielen über kurz oder lang auch deren Dogmen. So geschah es, doch niemand konnte sich vorstellen, dass dem Drachen immer neue Köpfe wuchsen, in welcher Kostümierung er sich auch immer zeigte.

Erzieherische Funktion des Staates war, das Volk vor Schaden zu bewahren. In der Weimarer Republik waren Produzenten verpflichtet, ihre Werke der Prüfstelle (Zensur) zur Lizenzierung für öffentliche Vorführung vorzulegen. Das betraf die Sittenzensur, traf aber auch auf politische Kriterien zu, die zu umstrittenen Entscheidungen führten, die Öffentlichkeit erlangten und gegen die auf dem Klageweg vorgegangen werden konnte (eklatanter Fall: „Panzerkreuzer Potemkin“, 1926). Insgesamt waren das klare Verhältnisse. In der DDR gab es die staatliche Institution einer Zensurbehörde nicht, was die Sache nicht verbesserte. Einmischung, Veränderung, Verhinderung, die den Begriff Zensur erfüllte, erfolgte aus Institutionen heraus, die zur Förderung der Kultur eingerichtet waren, aber die Staatsdoktrin durchzusetzen hatten und denen Künstler und Kunstproduktion ausgeliefert waren. Öffentlichkeit und Klageweg waren ausgeschlossen.

Im kulturellen Prozess trafen die Interessen der politischen Apparate, der auf Autonomie bestehenden Künstler und des differenziert-anspruchsvollen Publikums aufeinander. So einschneidend Maßnahmen der Apparate auch waren, so widersprüchlich waren sie: Was heute verkündet war, konnte morgen schon wieder zurückgenommen werden. Auch stellte sich heraus, dass sie so monolithen wie einst nicht (mehr) waren. Sie wollten wörtlich genommen werden, aber nicht beim Worte. Das erzeugte ein Spannungsverhältnis zwischen der Kulturpolitik der SED, die die

Kultur ja selbst nicht schuf, und der davon geprägten, aber damit nicht identischen Kulturgeschichte: „In diesem sensiblen Bereich sind die Grenzen der Planbarkeit immer wieder sichtbar geworden, und Lenkung hieß daher oft genug mehr oder weniger kluges nachträgliches Reagieren. Daher wäre es falsch, die Kulturpolitik insgesamt auf die in Beschlüssen und Reden sichtbaren Zielsetzungen verantwortlicher Politiker zu reduzieren. (...) Kultur und Politik stehen in diesem Sinne in einer Wechselbeziehung und durchdringen einander, so dass einseitige schematische Konstruktionen unzulässig sind, weil sie öffentlich verkündete Programme und Prinzipien als Stimulantien oder Hemmnisse der Kunstentwicklung leicht überschätzen.“ (Jäger S. I-II)

Der Staat als Filmproduzent und Kinobetreiber

Die DEFA war eine KPD-nahe Gründung und informell mit deren Sekretariat bzw. mit dem der SED verbunden. Sie unterstand der Kultusbehörde (Zentralverwaltung für Volksbildung) als GbR. Erst nach dem Erfolg von Filmen und Firma stiegen Sowjetunion und SED als Gesellschafter und Kapitalanleger der DEFA A.G. ein. Die zeitgenössische Bezeichnung der DEFA als „Russenfirma“ kann hier übergangen werden: der sowjetische Filmvertrieb war der erste und wichtigste Auftraggeber, Zensur verstand sich in allen Besatzungszonen von selbst, sowjetische Vorstandsmitglieder mussten sich um deutsche Filme kümmern, sollte die Firma künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg machen. Nach Ausstieg der sowjetischen Seite (1950) übernahm die SED deren Anteil. Die DEFA-Direktion firmierte unter DEFA-Hauptverwaltung. Die Firmenorganisation als GmbH hatte keinen Einfluss auf Filme. Die SED setzte über die DEFA-Kommission ideologisch forcierte Filme durch. Die DEFA wurde, im Gegensatz zu den Anfangsjahren, ein Zuschussgeschäft (und sollte es bleiben). Das machte keinen Sinn für die SED-Finanzverwaltung. Die DEFA wurde an den Staat abgestoßen. Produktion war nur als Staatsproduktion denkbar und das Film- und Lichtspielwesen ein Bestandteil davon.

Mit der Bildung des Staatlichen Komitees für Filmwesen (SFK, 1952) ging die strukturelle, juristische, administrative Reorganisation der Filmproduktionsbetriebe einher. Die Abteilungen der einheitlichen DEFA wurden zu volkseigenen Studios bzw. Betrieben unter dem Label DEFA umgebildet und als selbständige Firmen mit eigenen Leitungen geführt. Sie wurden dem SFK unterstellt, das ihnen gegenüber Weisungsrecht hatte und die Filmproduktion als staatliche Behörde leitete. Das sofort judifizierte Lizenz- und Zulassungsrecht sicherte das Staatsmonopol auf Produktion und Distribution bis zum Ende der DDR.

Die Verstaatlichung kultureller Institutionen wurde durch die Bildung Staatlicher Komitees „nach dem Vorbild der Sowjetunion“ vorgenommen und, nach Gründung des Kulturministeriums, durch Hauptverwaltungen weitergeführt. Die Reorganisation des Filmwesens (1952) wurde durch Politbüro-Resolution und Filmkonferenz des ZK der SED politisch vorbereitet, wie seinerzeit in der UdSSR (1928; 1935), und von der deutschen Edition der berüchtigten Resolutionen des KPdSU-Politbüros zu Fragen von Kunst und Literatur 1946-1948 begleitet. Die„Sowjetisierung“ sah allerdings ab von der wirklichen Geschichte des russischen und sowjetischen Films. Nach der Verstaatlichung der Filmindustrie (1919) waren die Filmstudios selbständige Betriebe geblieben, sowohl unter der Verwaltung der WFKO (1919-1922), als auch bei ihrer Syndikalisierung durch Sowkino A.G. (1924-1930). Mit der Einbeziehung des Films in das Planungssystems des 1. Fünfjahrplans unter Sojuskino (1930) und nach Auflösung aller Künstlergruppen (1932) wurde das vielgestaltige kulturelle, künstlerische und eben auch firmelle Leben eingefroren bis zum sog. Tauwetter nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956). Durch ZK-Beschluss (1932) wurden Filmstudios und Filmvertrieb der Hauptverwaltung Film/Foto beim Rat der Volkskommissare (GUKF, 1933), dem Komitee für Kunstangelegenheiten (1936), der Hauptverwaltung für Filmwesen (GUK) bzw. dem Staatlichen Komitee für Filmwesen (Filmfragen) (Goskom, 1938) unterstellt. Die Jahreszahlen laufen synchron mit der staatlichen Ausbildung des Pressions- und Repressionsapparates, der als „Stalinismus“ in die Geschichte eingegangen ist. 1952 war in der UdSSR der Tiefpunkt mit einer Jahresproduktion von acht Spielfilmen trotz gigantischer Administration zu ihrer Realisierung erreicht; das Echo aus der DDR, deren Delegationen sich befleißigt hatten, das erfolgreiche sowjetische Filmwesen zu studieren, brachte es auf fünf. Zehn Jahre später wurde die Filmstruktur renoviert und als Staatliches Komitee für Filmwesen (Goskino, 1963) beim Ministerrat der UdSSR angesiedelt bzw. als selbständige staatliche Einrichtung geführt (1977). Mit anderen Worten: Die Blütezeit des sowjetischen (Stumm-)Films fiel unter Verhältnisse, die mit denen der DEFA-Frühzeit Gemeinsamkeiten hatten. Aber nicht diese Vielgestalt war das Muster für die DDR, sondern die Einfalt. Das „Kahlschlag“-Plenum des ZK der SED (1965) rekurrierte noch einmal für alle, die es vergessen haben sollten oder verändert haben wollten, die unmittelbare und unbedingte Parteiherrschaft in Staat, Wirtschaft und Kultur.

Nicht nur mehr, sondern anders als in anderen Ländern und Staaten war die Rolle des Politischen bestimmt. Alles war Politik und kam aus Politik oder musste durch Politik durch, um in der Sache zu werden. Alle Entscheidungen waren politische Entscheidungen, ob es die Transformation der DEFA war, die Gründung der Filmhochschule, die Installation der Filmwissenschaft. Politik war Erzeuger der Einrichtungen und leitete daraus zeitlebens das Recht auf Eingriff ab. Öffentlichkeit als Voraussetzung und Grund von Kultur und Demokratie musste unter den Bedingungen der Irreversibilität der Voraussetzungen und Grundlagen der DDR mühsam herbeigeredet und über Ersatz-Institutionen hergestellt werden (Akademie der Künste, Filmklubs, Verband der Film- und Fernsehschaffenden).

Mit der Eingliederung der DEFA-Studios, Einrichtungen und Betriebe in das System der volkseigenen Wirtschaft bildete das staatliche Funktions- und Normengefüge Handlungsraum und Handlungsmittel für die Studios, Betriebe und Einrichtungen des Filmwesens und deren übergeordnete staatliche Leitung. Rechtsvorgänge und Rechtsvorschriften waren für das Verständnis von Film- und Lichtspielwesen der DDR unverzichtbar und Legion.

In der Einheit von Stellvertretendem Minister für Kultur und Leiter der Hauptverwaltung Film verkörperte sich jener unauflösbare Widerspruch, der pars pro toto für die staatliche Filmpolitik steht.

Der Leiter der Hauptverwaltung (HV) Film war dem Producer eines Filmkonzerns gleichzusetzen. Er hatte die Geldmittel für die Produktion zu beschaffen und einzusetzen, die Supervision über die Prozesse zu behalten, die Vertragsbasis zu schaffen und die fertigen Filme mit Gewinn zu verkaufen. Ihm unterstanden dazu Studios und Betriebe. Als Stellvertreter des Ministers für Kultur, verantwortlich für Film- und Lichtspielwesen, nahm er hoheitliche Rechte im Auftrage des Staates wahr, übte das Lizenz- und Zulassungsrecht aus, versah die Aufsicht über Einrichtungen des Film- und Lichtspielwesens, nahm internationale staatliche Kontakte wahr und vertrat das Filmwesen gegenüber gesellschaftlichen Einrichtungen, Vereinigungen und der Öffentlichkeit.

Als Produzent musste er Filme befördern, als Staatsfunktionär gegebenenfalls verhindern. Was dem einen als politisches Verdikt galt, war dem anderen Produzentenrecht: Wer zahlt, bestimmt die Musik. Als Produzent griff er mit seinem Geld in den Produktionsprozess ein, als Funktionär stand er Finanzministerium und Plankommission in Rechenschaft. Als Produzent musste er seine Filme mit Gewinn an den Verleih und ins Ausland bringen, als Hauptverwaltungsleiter war er Vorgesetzter aller drei Bereiche mir deren je eigener Funktions- und Finanzbestimmung. Als Produzent war er Partner der Künstler, als Minister politischer Funktionär zur „Ausübung der kulturell-erzieherischen Funktion des Staates gegenüber der Filmkunst“ (Anton Ackermann, 1958). Als Produzent kannte er Film als Kunstwerk, als Funktionär hatte ihm Film „Agitation mit künstlerischen Mitteln“ (Amt für Information, 1951) zu sein. Wie er in den Künstlerwald hineinrief, so schallte es von dort heraus: „Gut ist, was äußerlich, direkt, agitatorisch dem Sozialismus zu dienen scheint. Die führenden Genossen haben offenbar keine Vorstellungen von der komplizierten Wirksamkeit der Kunst. Sie wollen politische Kunst, verstehen aber nicht, mit Kunst Politik zu machen. (...) Wozu sind die Genossen im Staatsapparat da, wenn sie keine konstruktive Rolle spielen können oder wollen? Wir werden als Künstler überhaupt nicht ernst genommen. Wir werden kaputt gemacht, bevor wir überhaupt einen Film ins Atelier bringen. Wie soll man da noch Kunst produzieren?“ (Künstlerischer Rat, 1958) Kaum hatte er von den Künstlern gelernt, schallte ihm die Stimme seines Herrn entgegen: „Es geht nicht in erster Linie um das Machen von Kunst, sondern der agitatorische Effekt muß in den Filmwerken erhöht werden.“ (Erich Honecker, 1977) Gemessen an verwertbarer Effizienz nach staatlicher Finanzierung der Filmproduktion war die ideologische Einvernahme das zwar sichtbare, aber geringere Übel.

Film war „Ware“, insofern volkseigene Produktion „Warenproduktion“ war. Doch die Ökonomisierung ging mit dem kulturpolitischen Effekt nicht konform. Die Kosten der Filmproduktion konnten durch die Erlöse aus den Filmtheatern nicht gedeckt, der Preis nicht an den Filmzuschauer weitergereicht werden. Ein einziger Film zwischen 1959-1960 deckte die Herstellungskosten („Der schweigende Stern“), andere Filme brachten nicht einmal ein Viertel der Herstellungskosten ein. Der Weltmarktpreis betrug ein Drittel des DDR-Gestehungspreises (1979). Zwischen den einzelnen Phasen der Filmherstellung und -verbreitung herrschten Ware-Geld-Beziehungen. Galt zunächst globale Planung und Ausreichung von Stützungen, lief später die Finanzierung der Produktion über den Einsatz von Eigenmitteln (Betriebsmittel, Umlaufmittel), mit denen Studios und Betriebe ausgestattet wurden, und die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Nach Abnahme der Filme wurden die Kosten und Auslagen durch Erlöse (Garantiesummen) aus der Filmauswertung (Inland und Export) und Filmsubventionen aus dem Filmproduktionsfonds der HV Film abgelöst. Die sog. wirtschaftliche Rechnungsführung über Kosten, Preis und Gewinn diente der Vergleichsabrechnung. Valuta-Anforderungen zur Deckung der Filmrepertoires waren schwer zu realisieren und brachten es bis zu Ministerratsvorlagen. Am Ende wurde die DEFA-Filmproduktion ausschließlich aus dem Staatshaushalt finanziert. Die an der Kinokasse erzielten Erlöse deckten nicht mal mehr die Kosten der Lichtspielbetriebe, geschweige denn Abführungen an den Verleih oder den Staatshaushalt.

Dazu traten die Schwierigkeiten in der realen Produktion. Im Unterschied zur industriellen Produktion war Filmproduktion Einzelfertigung mit Rüstzeiten und Stillstandskosten, für die gleichwohl ganze Betriebe vorgehalten werden mussten. Sie litt unter Wetterabhängigkeit, fehlender Transport- und Hotelkapazität, schwieriger Terminabstimmung mit Theatern, schwankender Rohfilmstabilität. In der Mangelwirtschaft war die Integration von Werkstätten eine Überlebensfrage, weil nur durch eigene Instandhaltungs-, Reparatur- und Entwicklungskapazität die Produktion am Laufen gehalten werden konnte. Kostentreibende Faktoren waren schließlich der „Wasserkopf“ in den Studios, in dem sich die staatliche Struktur abbildete, und das Planungssystem selbst. Es ging das Wort um, eigentlich kämen die Studios ohne die Filme aus, die störten nur.

Andererseits wurden Gelder, waren sie einmal beschlossen, verausgabt. Auf dieser Basis wurden die Kinderfilmproduktion mit einem Viertel des Gesamtvolumens realisiert, künstlerischer Dokumentarfilm (und nicht bloß agitatorischer) gefördert, Festivals eingerichtet.

Vor diesem Hintergrund ersteht das Bild der verwalteten DDR-Filmwirtschaft.

Scheiterte das Filmwesen der DDR an sich selber? 750 Spielfilme stellen einen kulturellen Wert dar, Zeugnis für den der Filmkunst zugewiesenen und den von ihr eingenommenen Platz. Die Leute gingen ins Kino und kriegten zu sehen, was eigentlich nicht bezahlbar war. The show must go on. „Die gewaltigen Produktions- und Distributionsapparate der audiovisuellen Medien verklammern die filmkulturellen Prozesse auf eine besondere Weise mit denen der Ökonomie und Politik, wobei es in diesen Bereichen gleichfalls nie an Dynamik gefehlt hat.“ (Peter Wuss, Kunstwert des Films und Massencharakter des Mediums, Berlin 1990, S. 14) Der Satz gilt für mehr als nur für das Film- und Lichtspielwesen der DDR. Aber dafür gilt er auch.

Literatur

Aus der Fülle der Literatur sei auf die folgende Auswahl von Quellen- und Übersichtsliteratur hingewiesen. Detaillierte Literaturangaben befinden sich in den Sachbereichen. 

Politik und Gesellschaft

  • SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949. Hrsg. von Martin Broszat und Hermann Weber, München 1990
  • DDR-Handbuch, Bd. 1, 2. Hrsg. vom Bundesministerium für innerdeutsche Fragen. Wissenschaftliche Leitung Hartmut Zimmermann. Köln 1985
  • Andreas Herbst/Winfried Ranke/Jürgen Winkler, So funktionierte die DDR, Reinbek b. Hamburg1994
  • Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, hrsg. vom Deutschen Bundestag, Baden-Baden 1995ff
  • Enzyklopädie der DDR. Personen, Institutionen und Strukturen in Politik, Wissenschaft, Justiz, Wissenschaft und Kultur. Digitale Bibliothek, Bd. 32 (o.J.)

Archiv

  • Vademekum DDR-Forschung. Ein Leitfaden zu Archiven, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der politischen Bildung, Vereinen, Museen und Gedenkstätten, hrsg. von Ulrich Mählert, Opladen 1999
  • Bundesarchiv, Verzeichnis der Bestände der Abteilung DDR, Gesamtred. Hermann Schreyer, Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd 64
  • Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO-BArch), Führer zu Archiv- und Bibliotheksbeständen, hrsg. von Angelika Menne-Haritz, Berlin 2006
  • Übersicht über die Bestände des BLHA, Bd. III/1 1945-1952, Berlin 2001, Bd. III/2 1952-1990, Schriftenreihe des BLHA, Bd. 50, Berlin 2005

Geschichte

  • Weber, Hermann: Geschichte der DDR, München 1985
  • Weber, Hermann: DDR. Dokumente zur Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik 1945-1985, München 1986
  • Weber, Hermann, DDR. Grundriß der Geschichte 1945-1990, Hannover 1991
  • Henrich, Rolf: Der vormundschaftliche Staat, Reinbek b. Hamburg 1989
  • Meuschel, Sigrid: Legitimation und Parteiherrschaft in der DDR, Frankfurt/M. 1992
  • Kaelble, Hartmut/Kocka, Jürgen/Zwahr, Hartmut: Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994
  • Naimark, Norman M.: Die Russen in Deutschland, Berlin 1997/1999

Kulturpolitik

  • Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED, Bd. 1 (1949-1970), hrsg. von Elimar Schubbe; Bd. 2 (1971-1974), hrsg. von Gisela Rüß, Stuttgart 1972; 1976
  • Manfred Jäger, Kultur und Politik in der DDR, Köln 1982
  • Dokumente zur Kunst- und Kulturpolitik der SED 1971-1986, Berlin 1986
  • Gerd Dietrich, Politik und Kultur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945-1949, Bern 1993

Film

  • Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Bonn/Berlin 1963
  • Film in der DDR. München 1977
  • Staat, Friedrich: Die rechtliche Entwicklung der DEFA-Filmstudios in der S.B.Z. und in der DDR (1945-1976). Dokumentation. Ts, Potsdam-Babelsberg 1977
  • Blunk, Harry / Jungnickel, Dirk (Hrsg.): Filmland DDR. Ein Reader zu Geschichte, Funktion und Wirkung der DEFA. Köln 1990
  • Otto, Rainer: Abwicklung eines Filmlandes: DEFA ade. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2. Berlin 1993
  • Claus, Horst: DEFA, in: Recherche: Film. Quellen und Methoden der Filmforschung. Hrsg. von Hans-Michael Bock und Wolfgang Jacobsen. München 1997
  • Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946-1992, Berlin 1994
  • Schwarzweiß und Farbe. DEFA-Dokumentarfilme 1946-1992, Berlin 1996; 2000
  • Die Trick-Fabrik. DEFA-Animationsfilme 1955-1990, Berlin 2005

Einführung

Der Blick auf das VADEMEKUM lässt die Frage aufkommen: Adressenverzeichnis – oder was?

Hinter der Darstellung der Strukturen von Filmproduktion und Distribution, von Künstler- und Sozialorganisation, Bildung, Wissenschaft, Umgang mit Film stehen Fragen der Institutionenordnung, der Rechtsetzung, der Unternehmensführung des Staates. Sie geben den Strukturen inneren Zusammenhalt, den Ämtern und Verwaltungen Funktion und Sinn, der Verkopplung von Film und Staat Hintergrund.

Was Einführung und Darstellung nicht abbilden können, ist die Ausgestaltung der Ämter durch den „menschlichen Faktor“. Welchen Handlungsspielraum Strukturen zuließen, was Menschen daraus machten, entzieht sich der Darstellung. Sie waren nicht Rädchen im Getriebe, sie hielten das Ganze am Laufen und suchten, das Beste daraus zu machen. Leben ist mehr als Vorschrift. Gegenstand der Darstellung sind aber Mechanismen, nicht Moral. Hinter fachkundiger oder menschlicher Lösung einer Sache scheint immer das Ganze, der Staat, auf.

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