Synchronisation

Agenda

240: Synchronisation

DEFA-Studio für Synchronisation ist die zentrale Produktionsstätte zur Herstellung deutschsprachiger Fassungen ausländischer Filme aller Gattungen und Formate in der DDR.

DEFA-Studio für Synchronisation ist ein wirtschaftlich selbständiger Betrieb, unterstellt der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Legende

Entstehungsgeschichte 

Synchronisation stellt 1945 in allen Besatzungszonen und den Sektoren Berlins den Anfang deutscher Filmproduktion dar. Für das Film-Aktiv und die DEFA ist sie die Ausgangsbasis für die Grundlegung ihrer Produktion, und zwar als filmkünstlerische Tätigkeit, als Geschäftszweig und als Produktionsort. Sie bietet die Möglichkeit des Schutzes und der Nutzung der vorhandenen Technik und der Bindung von Künstlern und Technikern an die DEFA. Entsprechend deutscher Tradition dominiert Vollsynchronisation gegenüber Untertitelung bzw. Kommentierung.

Im Juni 1945 beginnen Synchronisierungsarbeiten in den produktionsfähigen Räumen der unter Treuhandverwaltung stehenden > Tobis in Berlin-Johannisthal, das zum Pachtvermögen der DEFA gehört und als Synchronabteilung geführt wird (1946). Es wird dem > DEFA-Studio für Spielfilme übereignet (1952) und dem DEFA-Studio für Synchronisation in Rechtsträgerschaft übertragen (1955). Auf dem Gelände befinden sich: DEFA-Synchronabteilung bzw. DEFA-Synchronstudio, Spielfilmproduktionen bzw. > KAG Berlin (1960) und > KAG Johannisthal (1964), > Stacheltier-Produktion, > Musik-Produktion (1947-1952), Lehrwerkstatt, Titeltrick-Abteilung, Fotoabteilung. Drei Ateliers werden an das > Fernsehen (DFF) vermietet (1961).

Die gebräuchliche Abkürzung Jofa geht auf die Johannisthaler Filmanstalten GmbH (1920) und die Jofa Tonfilm-Atelier GmbH (1931) zurück. An letzterer sind Tobis und Klangfilm beteiligt.

Die Auswertungsgruppe (1946-1949) nimmt für > Sovexportfilm als Auftraggeber die Fertigstellung abgebrochener bzw. nicht vollendeter deutscher Filme alter Produktion (vor dem 8. Mai 1945), sog. Beutefilme, vor. Die Auswertung dieser Filme erfolgt unter Verantwortung und zugunsten von Sovexportfilm. Die Rechte an diesen Filmen gehen nicht an die DEFA über; ihr steht lediglich der Erlös aus den Dienstleistungsaufträgen zu. Ein Teil des Gewinns aus diesen Filmen, wie aus den synchronisierten sowjetischen bzw. ausländischen Filmen aus dem Vertrieb von Sovexportfilm, geht als Produktionsauftrag für Spiel- und Kulturfilme an die DEFA.

Status 

DEFA-Studio für Synchronisation ist juristische Person, wirtschaftlich selbständiger Betrieb und Rechtsträger von Volkseigentum. Das Studio ist dem SFK bzw. der HV Film im MfK unterstellt. 

Struktur 

Synchronisation ist als Produktion bzw. Abteilung mit selbständiger Auftragsbeschaffung gebildet. In der Anfangszeit ist die Auswertungsgruppe zur Aufbereitung alter unveröffentlichter deutscher Filme der Abteilung beigegeben. Es erfolgt die Übernahme von Belegschaft und Technik der bis dato selbständigen Filmproduktionsfirma > Phönix (1951) und die Umwandlung zum selbständigen DEFA-Studio für Synchronisation (1952). Die Binnenstruktur des Studios unterliegt nicht Umbildungen wie in anderen DEFA-Studios, da Auftragslage und Technologie im wesentlichen gleich bleiben. Die Bildung von Künstlerischen Arbeitsgruppen (1959/60) erweist sich als Fehlschlag und wird rückgängig gemacht, da eine inhaltlich-konzeptionelle Begründung nicht gegeben ist.

Produktion 

Die Synchronisation bildet im System des Filmwesens das Nadelöhr für das Filmprogramm, da sämtliche ausländischen Produktionen in synchronisierter Fassung in den Verleih kommen und hohe Anforderungen im Produktionsablauf an die Abteilung bzw. das Studio gestellt sind. Produktionsfluss und Kapazitätsauslastung (künstlerische und technische Kapazität) sind abhängig vom Filmeinkauf und der daraus folgenden Auftragslage durch > DEFA-Außenhandel und > Fernsehen. Die Beschaffung der Filme obliegt dem > DEFA-Außenhandel, die Auftragserteilung zur Herstellung der Synchronfassung dem > Progress Film-Vertrieb (Film-Verleih) unter Voraussetzung der Zulassung des (ausländischen) Films zur Vorführung in der DDR durch die > HV Film im MfK.

Als Ausgangsmaterialien stehen dem Studio vertragsgemäß eine Dialogliste in Originalsprache, eine oder zwei Filmkopien sowie ein Tonband mit Originalmusiken und Originalgeräuschen (I-Band) zur Verfügung. Bis 1983 wird ausschließlich 35-mm-Material bearbeitet, danach auch 16-mm-Filme und Videobänder (1988). Die Bearbeitungszeit von der Anlieferung der fremdsprachigen Filmkopie bis zur Auslieferung des synchronisierten Mischbandes beträgt nach internationalem Standard sechs Wochen. Nach der Erarbeitung des deutschen Synchrontextes durch den Synchronautor erfolgt die Inszenierung dieser Sprachfassung im Atelier. Im Anschluss werden deutscher Sprachton, Originalmusiken und -geräusche zu einem Originalfilmton zusammengeschnitten und gemischt. In der eigenen Titeltrick-Abteilung entstehen der deutschsprachige Haupttitel und die Vor- und Abspänne.

Das DEFA-Studio für Synchronisation ist Dienstleistungsbetrieb für Auftragssynchronisation für das Fernsehen. Die Studios gestalten die vertraglichen Beziehungen zum > Fernsehen eigenverantwortlich über Jahresrahmenverträge und Film(leistungs)verträge.

Von 1952-1989 werden über 7000 Spielfilme bzw. Serienteile synchronisiert, davon 1875 Filme aus der UdSSR und 1770 Filme aus dem NSW.

1953 beträgt die Belegschaftsstärke des Synchronstudios 124 Mitarbeiter bei einem Produktionsumfang der Synchronisation von 35-40 Filmen. 1957 sind es 320 Mitarbeiter. 1989 arbeiten im Studio 300 Beschäftigte und stellen die Synchronisation von rd. 400 Spielfilmen bzw. Serienteilen sowie von 60 Dokumentar- und Kurzfilmen für Kino und Fernsehen her. Sie realisieren ein Produktionsvolumen von 11,9 Mio. Mark, davon 4,1 Mio. Mark für 100 Spielfilm-Synchronisationen für das Kino sowie 7,3 Mio. Mark für ca. 250 Filme für das Fernsehen der DDR.

Finanzierung 

Die Finanzierung der Produktion wird über Richtsatzplan im Verhältnis Eigenmittel-Kredite von max. 70:30 vorgenommen. Rechnungstellung erfolgt auf der Grundlage vertraglich festgelegter Festpreise. Eigenmittel werden von der HV Film zur Verfügung gestellt. 

Nach 1990

Das Studio wird in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt (1990) und an die Kirchgruppe verkauft (1992). Die künstlerischen Mitarbeiter werden entlassen, eine Rumpfbelegschaft von 30 Mitarbeitern wird übernommen. (Otto (1993) 285)

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • DEFA (DR 117)
  • DRA Babelsberg Schriftgutbestand Fernsehen
  • DEFA-Stiftung Verträge

Rechtsvorschriften

  • VO vom 16. April 1953 über die Bildung volkseigener Filmproduktionsbetriebe (GBl S. 574)
  • Statut der volkseigenen DEFA-Studios und DEFA-Betriebe vom 25. Juni 1953 (ZBl S. 344)
  • Besch. vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933)
  • AO vom 19. Dezember 1955 zur Durchführung des Beschl. über die Erweiterung (...) (GBl. I S. 935; GBl. II 1956 S. 215)
  • Richtlinie vom 30. September 1968 zur Anwendung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Bereich des Film- und Lichtspielwesens der DDR (BArch, DR 118/3876)

Verträge

  • Rahmenvertrag, VEB DEFA Studio für Synchronisation/VEB Progress Film-Vertrieb, 1968 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge L-Z)
  • Jahresvertrag 1968, VEB Progress Film-Vertrieb/VEB DEFA Studio für Synchronisation (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge L-Z)
  • Rahmenvertrag, VEB DEFA Studio für Synchronisation/Progress Film-Verleih, 1974 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge L-Z)
  • Kooperationsvertrag SKF/DEFA-Synchron, 14.2.1989 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen, Bd. 2)

Berichte

  • Lehmann, Jahresbericht der Synchronisationsabteilung, Januar 1947
  • Bergmann, Organisationsstand – Arbeitsverteilung, 16.8.1947
  • Ludwig, Monatsbericht für Monat September 1947, 8.10.1947
    (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Übernahme der Phönix (Helmuth Brandis) als Synchron-Gruppe B (1951); Auflösung der Synchron-Gruppe B, Übergang in Gruppe A, 20.10.1951, Protokoll der 104. Vorstandssitzung am 12.5.1951 (BArch, DR 117/21726; 21710; v.S 610)
  • (Überprüfung und -Genehmigung der Dialogtexte durch das AfI), Synchron/Fritzsche an Vorstand, 9.5.1952 (BArch, DR 117/21713)
  • Beschlussprotokoll der Beratung der Direktionen des VEB DEFA Studio für Synchronisation und des VE DEFA Filmübernahme- und Außenhandelsbetriebes, 13.8.1954 (BArch, DR 1/4098)
  • Übergang der Rechtsträgerschaft an den Ateliers und dem Ateliergelände vom Spielfilmstudio auf den VEB DEFA-Studio für Synchronisation mit Wirkung vom 1.10.1955 (Staat, S. 13)
  • Entschließung der 1. Ökonomische Konferenz vom 27.6.1959 (BArch, DR 1/7721)

Übersichten

  • Zahlen und Fakten zur Arbeit des VEB DEFA Studios für Synchronisation, Pressemitteilung, 20.4.1989 (Privatarchiv Springfeld)


Literatur

  • Kreisel, Tilo: Projektierung eines Synchronateliers für einkanalige und stereophonische Sprachaufnahmen, Abschlussarbeit, Ingenieurschule für Filmtechnik Babelsberg 1958
  • Edelhoff, Ulla: Die schöpferische Aneignung fremdsprachiger Filmwerke durch die Synchronisation unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten im Filmschaffen, Staatsexamensarbeit, HFF Potsdam-Babelsberg 1973
  • Edelhoff, Ulla: Über die Bedeutung nationaler Besonderheiten für die Synchronisation fremdsprachiger Filmwerke, Diplomarbeit, HFF Potsdam-Babelsberg 1974
  • Wanschura-Nawroth, Dagmar: Funktion, Systematik und Methode der Filmsynchronisation, Dissertation A, HUB 1977
  • Otto, Rainer: DEFA 1989. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2, Berlin 1993
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