Staat: Fernsehen

Agenda

160: Staat: Fernsehen

Fernsehen ist eine staatliche Einrichtung im Status eines Staatlichen Komitees.

Es untersteht dem Ministerrat der DDR.

Fernsehen ist Auftraggeber für DEFA-Studios, Koproduzent sowie Verwerter der DEFA-Kinofilm-Produktion. Als Auswerter der Weltfilmproduktion tritt es als Vertragspartner und Konkurrent des DEFA-Außenhandels auf.

Das Fernsehen partizipiert an Einrichtungen, die dem Ministerium für Kultur unterstehen: Hochschule für Film und Fernsehen, Internationales Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmfestival. Im Verband der Film- und Fernsehschaffenden, in nationalen Vereinigungen und internationalen Assoziationen nehmen Künstler und Funktionäre von Film und Fernsehen teil.

Interessenlagen führen zu zeitweiliger Institutionalisierung der Beziehungen zwischen den staatlichen Leitungen von Film und Fernsehen. Darüber hinaus bestehen keine besonderen staats- und verwaltungsrechtlichen Beziehungen.

Legende

Entstehungsgeschichte 

Nach dem Versuchsprogramm des Fernsehzentrums (FSZ) Berlin (6./12.1952-1.1956) wird mit dem Übergang zum Vollprogramm der Deutsche Fernsehfunk (DFF) errichtet (1.1956). Nach der Erweiterung auf ein zweites (Farb-)Fernsehprogramm (10.1969) wird der Sender in Fernsehen der DDR umbenannt (3.1972).

Status 

Fernsehen in der DDR ist staatliche Einrichtung, zunächst als Intendanzbereich FSZ/DFF im Staatlichen Komitee für Rundfunk (1952-1968), dann als eigenständiges Staatliches Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR (9.1968-12.1989).

Das Komitee hat hoheitliche Funktionen, trifft Grundsatzentscheidungen und gibt Weisungen, Direktiven und Ordnungen heraus. Es ist anderen Ministerien sowie Staatssekretariaten und Komitees mit eigenem Geschäftsbereich gleichgestellt; Konfliktkonstellationen mit ihnen können nur über den Ministerrat und dessen Verfahren geklärt werden.

Fernsehen als Massenmedium ist politisches Instrument und ideologisches Machtmittel in Händen der > SED und wird von ihr direkt geführt und angeleitet.

Struktur 

Das Komitee ist die staatliche Institution zur politischen Leitung des Fernsehens in der DDR. Es besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den Leitern der wichtigsten Programmbereiche.

Das Komitee ist personell identisch mit den Leitungsspitzen innerhalb des Fernsehens. Im Unterschied zum Komitee hat die Leitung des Senders (zuständig für beide Programme) organisatorisch-administrative und inhaltlich-programmbildende Funktionen bei der Leitung des Senders und der Gewährleistung des redaktionellen Sendebetriebes. Nach der Intendanz folgen die eigenverantwortlichen Leiter bzw. Direktoren selbständiger Betriebe und Bereiche im Fernsehen. Die dritte Führungsebene bilden HA-Leiter, Chefredakteure, Chefdramaturgen und Fachdirektoren, gefolgt von den Redaktions-, Arbeitsgruppen- und Abteilungsleitern.

Der technische Sendebetrieb liegt in Händen der Studiotechnik Fernsehen und untersteht dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen.

Zur institutionellen Regelung der Interessen von Fernsehen und Film wird (nach Vorbereitung auf Ministerialebene: Staatliches Komitee für Rundfunk und Staatssekretär im MfK) der > Film- und Fernsehrat (1959-1962) mit DFF-Intendanz und VVB Film als nachgeordnete und gleichrangige Leitungsebenen gebildet. Im Ergebnis entsteht der einzige komplexe Rahmenvertrag zwischen Film und Fernsehen auf oberer Ebene (1960). Nachdem der (neue) Stellvertreter des Kulturministers Rodenberg den Kontakt zum Intendanten des DFF an sich zieht (1962), werden die Gremien-Kontakte reduziert und nach einer kurzzeitigen Wiederaufnahme (1969-1974) eingestellt. Seit dieser Zeit zählt nur noch das Instrument des Jahresvertrages auf Basis des Rahmenvertrages zwischen Beauftragten von Fernsehen und DEFA-Studios ohne Zuständigkeit der HV Film im MfK.

Auf einer zweiten Ebene stehen die Verstärkung der für das Fernsehen zuständigen > Abteilung Agitation im ZK der SED und die Favorisierung des Mediums und Apparates Fernsehen sowie die Konkurrenz mit der Abteilung Kultur als der für den Filmbereich zuständigen ZK-Abteilung.

In der Schlussphase der DDR beendet die Regierung Modrow Existenz und Tätigkeit des Staatlichen Fernsehkomitees und setzt als staatlichen Bevollmächtigten für das Fernsehen einen Generalintendanten ein. Fernsehen der DDR wird in Deutscher Fernsehfunk (3.1990) umbenannt und behält sein Erstes und Zweites Programm bei. Der Plan einer Weiterführung des DFF als Fernsehanstalt der fünf neuen Bundesländer unter föderaler Regulierungseinrichtung wird von den neuen Bundesländern und den sie prägenden politischen Kräften nicht getragen und zerschlägt sich. Unter der Regierung de Maizière werden Medienkontrollrat und Rundfunkbeirat gebildet.

Produktion 

Am Beginn der Beziehungen von Film und Fernsehen steht die Nutzung von DEFA-Kapazitäten (Personal, Filme, Produktionskapazitäten) durch das Fernsehen. Verletzungen der Interessen von DEFA, DEFA-Außenhandel, SFA bei der Beschaffung und Ausstrahlung landeseigener, altdeutscher, westdeutscher und internationaler Filme durch das Fernsehen führt zur Zurückweisung derartiger Regelverstöße und zur Institutionalisierung der Zusammenarbeit der Leitungen von Film und Fernsehen.

Nachdem sich herausstellt, dass der Aufbau eigener Filmateliers für das Fernsehen weder leistbar noch lohnenswert ist, bindet die Auftragsproduktion für das Fernsehen zunehmend mehr als die Hälfte der jeweiligen DEFA-Studiokapazitäten. Der Kostenvergleich von Eigen- und Auftragsproduktion zeigt auf, dass die DEFA fast doppelt so teuer ist; vernachlässigt wird dabei, dass Filmkalkulation jeden Kostenfaktor erfasst, während die betrieblich-technische Untersetzung beim Fernsehen entweder pauschal oder gar nicht erfasst wird.

Nach der Einrichtung des Werbefernsehens als selbständige Abteilung (3.1960-1968) bzw. Eingliederung in HA Ökonomisches System bzw. Bereich Publizistik, Wirtschaft, Wissenschaft (1972-1976) entwickeln sich umfangreiche Kooperationsbeziehungen zu den DEFA-Studios in Berlin und Dresden. Die Reduzierung der Inland-Werbung der volkseigenen Wirtschaft um 20-50% (1975) führt zur Beendigung des Werbefernsehens und zur Beschränkung der DEFA-Auftragsproduktion (und der von > unselbständigen Produzenten außer DEFA) in dieser Branche auf Auslandswerbung.

Bei der Vorbereitung des 2. Fernsehprogramms (1967-1969) ist das MfK zur Beihilfe verpflichtet durch Bereitstellung von Kapazität bei Schauspielern, Arbeitskräften, Atelierraum, Studiokapazität, Rohfilm, Filmlagerung und -archivierung, Nachwuchs und Ausbildung. Seit dieser Zeit ist das Fernsehen an der Ausbildung des künstlerischen und künstlerisch-technischen Nachwuchses an der > Hochschule für Film und Fernsehen (1969-1990) beteiligt.

Fernsehen als Abspiel (Vertriebsart) > Distribution. 

Rechtsfragen 

DEFA-Studios und Fernsehen regeln ihre Beziehungen über Rahmenverträge, Jahresleistungsverträge und Film(lieferungs)verträge.

Finanzierung 

Die finanzielle Ausstattung des Fernsehens ist im Staatshaushaltsplan festgelegt. Auftragsproduktion erfolgt in einem festen Finanzrahmen.

Nach 1990 

Der Einigungsvertrag, Art. 36, spricht vom Ende der Einrichtung bzw. deren Überführung in föderale Strukturen der BRD. Zur Realisierung dieses Auftrags wird der Rundfunkbeauftragte für die neuen Länder eingesetzt. Die Frequenz des ersten Programms des DFF wird mit dem Ersten Programm der ARD zusammengeschaltet. Die DFF-Länderkette, die in der Zeit zwischen DFF und Landessendern ausgestrahlt wird, wird zum Ende des Jahres (1991) abgeschaltet. In den neuen Bundesländern werden Landesrundfunkanstalten und gebildet und ~gesetze verabschiedet. Die Bildung eines Ostdeutschen Rundfunks (ODR) erweist sich als nicht opportun und durchsetzbar. Nach der Bildung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), einer Drei-Länder-Anstalt der Landesrundfunkanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, zerschlägt sich auch der Plan für einen Nordostdeutschen Rundfunk (NORA) der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Berlin bleibt der Sender Freies Berlin bestehen, in Brandenburg wird der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) gegründet, der einige Zeit später mit dem SFB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB, 5.2003) fusioniert. In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet sich der Landtag für den Beitritt des Landes zum neu ausgehandelten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR). Die neuen Anstalten treten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) bei. Damit ist die Föderalisierung des ehemals zentralen staatlichen Fernsehens abgeschlossen.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • Staatliches Komitee für Rundfunk, Intendanzbereich DFF (DR 6)
  • Staatliches Komitee für Fernsehen (DR 8)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • Abt. Agitation (DY 30/IV 2/9.02)
  • DRA Babelsberg Schriftgutbestand Fernsehen

Rechtsvorschriften

  • VO vom 14. August 1952 über die Bildung des Staatlichen Komitees für Rundfunk (GBl S. 733)
  • Beschluß vom 4. September 1968 über die Bildung des staatlichen Komitees für Rundfunk beim Ministerrat und des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat (GBl. Teil II Nr. 105 S. 837)
  • Beschluß vom 21. Dezember 1989 über das Fernsehen der DDR und den Rundfunk der DDR (GBl. I Nr. 26 S. 273)
  • Gesetz vom 14. September 1990 zur Überleitung des Rundfunks (Fernsehen, Hörfunk) in die zukünftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder – Rundfunküberleitungsgesetz – (GBl. I Nr. 63 S. 1563)
  • Gesetz vom 20. September 1990 zum Vertrag zwischen der D.D.R. und der B.R.D. über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (Verfassungsgesetz) (GBl. I Nr. 64 S. 1627)

Beschlüsse

  • Vorlage des Präsidiums des Ministerrats über die Vorbereitung eines zweiten Fernsehprogramms (Farbfernsehen). Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 24 vom 21.6.1966, Punkt 8 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1063)
  • Beschl. des Präsidiums des Ministerrats vom 22.12.1966 über die Vorbereitung und Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) in der DDR. 100. Sitzung des PM vom 22.12.1966, Pkt. 9a Anl. 9 (VVS) (BArch, DC 20/I/4-1470)
  • Beschl. des Präsidiums des Ministerrats vom 6.12.1967 über die frühzeitigere, stufenweise Einführung des 2. Fernsehprogramms. 20. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 6.12.1967, Pkt. 3a Anl. 1 (GVS) (BArch, DC 20/1/4-1673)
  • Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 4 vom 6.2.1968, Punkt 17 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1153)
  • Beschl. des Ministerrats der DDR vom 4. September 1968 über die Bildung des Staatlichen Komitees für Fernsehen (GBl. II S. 837)
  • Wiederaufnahme von Gremien-Beziehungen zwischen Film und Fernsehen gemäß Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 5.2.1969 zu Veränderungen in der Leitung des MfK, Punkt 5, Anlage 1 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3A/1497)
  • Vorbereitung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen). Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 26 vom 1.7.1969 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1234) 1989/1990
  • Beschl. vom 21. Dezember 1989 über das Fernsehen der DDR und den Rundfunk der DDR (GBl. I Nr. 26 S. 273)
  • Beschl. der Volkskammer vom 5. Februar 1990 über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit (GBl. I Nr. 7 S. 39)
  • Gesetz vom 14. September 1990 zur Überleitung des Rundfunks (Fernsehen, Hörfunk) in die künftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder – Rundfunküberleitungsgesetz –(GBl. I Nr. 63 S. 1563)

Verträge

  • Vereinbarung zum DEFA-Fernsehzentrum Berlin, SFK/SRK, 23.10.1952 (BArch, DR 1/4446)
  • Rahmenvertrag, SRK/DFF-VVB Film (o.D.), 1960 (BArch, DR 1/7721; 4556)
  • (Erster) Vertrag mit Ausleihbestimmungen und Preisfestsetzung, SRK/DFF-SFA 1960 (BArch, DR 1/4556)
  • Jahresleistungsvertrag 1977, DDR-F/DEFA-Studio für Dokumentarfilme, 27.4.1977 (DRA, Schriftgutbestand Fernsehen, Bereich Wirtschaft/Wissenschaft, DEFA-Produktionen 1974-1978, Bd. 83)

Berichte

  • Das Verhältnis Film-Fernsehen; in: Die vordringlichen Probleme der VVB Film bei der Erfüllung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED, 5.12.1958 (BArch, DR 1/4053)
  • Zu den Fragen des Verhältnisses Film und Fernsehen, VVB Film, 1959 (BArch, DR 1/7721)
  • Film- und Fernsehrat, Protokolle der Arbeitstagungen, 1960-1961 (BArch, DR 1/4556)
  • Einsatz von Kinospielfilmen im Fernsehfunk, HV Film, 13.121962 (BArch, DR 1/4556)
  • Stellungnahme des DFF zu den von Minister Witt aufgeworfenen Fragen der Zusammenarbeit Film-Fernsehen und konkrete Vereinbarungen zum Beschluß des Politbüros über die Grundsätze der Zusammenarbeit, DFF/Programmdirektion, 26.6.1964 (BArch, DR 118/3353)
  • Kostenvergleich zwischen Eigenproduktion und Auftragsproduktion im VEB DEFA-Studio für Spielfilme, 19.8.1974 (DRA, Bestand Fernsehen, DDR-F/HA Ökonomie, Planunterlagen/Analysen DEFA 1978-1987)
  • Analyse der Kostenentwicklung der im DEFA-Studio für Spielfilme hergestellten Auftragsproduktionen im Zeitraum 1970 bis 1979, 18.11.1975 (dto.)
  • Untersuchung der Entwicklung der Produktion und des ökonomischen Aufwandes der Auftragsfilme im DEFA-Studio für Dokumentarfilme im Zeitraum 1975-1980, 27.4.1981 (dto.)
  • Analyse(n) über die ökonomische Effektivität der Auftragsproduktion im VEB DEFA-Studio für Spielfilme im Jahr 1981 (ff-1988) (dto.)
  • Ordnung über die Auftragsproduktion des Fernsehens der DDR, Entwurf, 14.7.1981 (dto.)
  • Konzeption zur Einflußnahme auf das Verhältnis von künstlerischen Erfordernissen und ökonomischem Aufwand, 23.7.1987 (dto.)

Nach 1990

  • Staatsvertrag vom 31. August 1991 über den Rundfunk im vereinten Deutschland (in: Media Perspektiven Dokumentation, Frankfurt/M. 1991)

Literatur

  • Staat, Friedrich: Die rechtliche Entwicklung der DEFA-Filmstudios in der S.B.Z. und in der DDR (1945-1976), Dokumentation, darin: Allgemeine Bedingungen über die vertraglichen Beziehungen zwischen dem DFF und dem Spielfilmstudio, 27.5.1963, Ts. Potsdam-Babelsberg 1977, S. 14
  • Dieter Glatzer, Manfred Hempel, Dieter Schmotz (Hg.), Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1. Zeittafel. Berlin 1977
  • Riedel, Heike: Hörfunk und Fernsehen in der DDR. Funktion, Struktur und Programm de Rundfunks in der DDR. Köln 1977
  • Ludes, Peter (Hrsg.): DDR-Fernsehen intern, Berlin 1990
  • Geserick, Rolf: Wettkampf der Systeme. Hörfunk und Fernsehen in der DDR von 1952 bis 1989, in: ARD-Jahrbuch 91, Hamburg 1991
  • Hoff, Peter: Organisation und Programmabwicklung des DDR-Fernsehens, in: Institution, Technik und Programm. Rahmenaspekte der Programmgeschichte des Fernsehens, hrsg. von Knut Hickethier, Geschichte des Fernsehens in der Bundesrepublik Deutschlands, Bd. 1, München 1993
  • Mit uns zieht die neue Zeit... 40 Jahre DDR-Medien, hrsg. von Heide Riedel, Berlin 1993
  • Spielhagen, Edith (Hrsg.): So durften wir glauben zu kämpfen ... Erfahrungen mit DDR-Medien, Berlin 1993
  • Das Schriftgut des DDR-Fernsehens. Eine Bestandsübersicht. Zusgst. und bearb. von Sabine Salhoff. Mit einer Einführung von Jörg-Uwe Fischer. DRA 2001
  • Hoff, Peter: Protokoll eines Laborversuchs. Die erste Programmschrift des DDR-Fernsehens „Über die Programmtätigkeit des Fernsehens in der Deutschen Demokratischen Republik“, ein Bericht des Kollegiums des Fernsehzentrums Berlin an das Staatliche Rundfunkkomitee zur Vorbereitung des Übergangs vom Versuchsprogramm zum offiziellen Fernsehprogramm, Oktober 1955, Leipzig 2002
  • Bösenberg, Jost-Arend: Die Aktuelle Kamera (1952-1989). Lenkungsmechanismen im Fernsehen der DDR. Veröffentlichungen des DRA, Bd. 38, Potsdam 2004
  • Herkel, Günter: Abwicklung und Perspektive Medien in Ostdeutschland, F&F Heft 8+9/91
  • Albrecht, Michael: Warum auch nicht? (Was bleibt vom Deutschen Fernsehfunk. Interview) F&F 8+9/91
  • Schiller, Dietmar: Tempo! Tempo! Der Zusammenschluss von ORB und SFB zum RBB, in: ARD-Jahrbuch 03
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