Geräte- & Rohfilmhandel

Agenda

1150: Geräte- und Rohfilmhandel

Ein- und Ausfuhr von Filmaufnahme-, Wiedergabe-, Endfertigungsgeräten und Zubehör sowie von Rohfilm und Hilfsstoffen obliegt Staatshandelsunternehmen. 

Handel mit Film(kunst)werken > DEFA Aussenhandel

Legende

Entstehungsgeschichte

Nach Kriegsende und unter Kontrolle der Besatzungsmächte laufen die traditionellen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen deutschen Firmen auf unterem interzonalem Level. Das „Frankfurter Abkommen über den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen beiden Währungsgebieten“ (1949), jährlich/zweijährlich befristet und fortgeschrieben bzw. neu verhandelt und in seiner Gestalt als sog. Berliner Abkommen „über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM-West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM-Ost)“ (1960) regeln beide deutsche Staaten ihre Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bis 1990. Kontaktstelle ist die von der BRD eingerichtete „Treuhandstelle für Industrie und Handel“ (~ für den Interzonenhandel (TSI),1949-1990). Beide Seiten sind aus Gründen des Schutzes ihrer Wirtschaftsteilnehmer an geregeltem (legalen) Warenverkehr interessiert und bekämpfen durch ihre zuständigen Institutionen (Polizei, Zoll) interzonale Wirtschaftskriminalität. Der Interzonenhandel rsp. deutsch-deutsche Handel übersteht alle politische Krisen.

Schwerpunkt im innerdeutschen Handel bilden Grundstoffe, Investitionsgüter, Ausgangs- und Zwischenprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft. Der Anteil hochveredelter Produkte, industrielle Verbrauchsgüter und Konsumgüter ist relativ gering. Ein beträchtlicher Teil von Produkten der Hochtechnologie unterliegt dem Embargo. Die Ausfuhr von Erzeugnissen der Maschinenbau- und Elektrotechnik der DDR in die BRD zeigt seit Mitte der siebziger Jahre fallende Tendenz, dafür zunehmende Bedeutung von Kompensationsgeschäften (Gestattungsproduktion).

Status

Die DDR verfügt über das staatliche Außenhandelsmonopol.

Der Binnenhandel kennt private, genossenschaftliche, staatliche Eigentumsformen.

Struktur

Fachspezifischer Außenhandel wird über Außenhandelsgesellschaften bzw. Außenhandelsbetriebe (AHB) realisiert, die dem Ministerium für Außenhandel bzw. Industrieministerien unterstellt und in einigen Fällen in Kombinate integriert sind. Die Außenvertretung wird über Handelsvertretungen oder eine andere sog. Äußere Absatz- und Bezugsorganisation wahrgenommen. Zu offiziellen Behörden treten offiziöse (nichtstaatliche) Stellen im Außenhandel. Eine zeitweilige komplexe (übergreifende) Tätigkeit als Ministerium für Außenwirtschaft wird wieder auf reine Handelstätigkeit als M. für Außenhandel reduziert.

Deutsch-deutscher Handel wird über fachspezifische Handelszentralen des Ministeriums für Außenhandel (DIA) abgewickelt. Dabei sind staatliche Einrichtungen und volkseigene Betriebe von unterschiedlichen Interessen (durch unterschiedliche staatliche strukturelle Unterstellungen, volkswirtschaftliche Zielstellungen und Staatsplanauflagen) geleitet, die sich im Sachhandeln ggf. konterkarieren.

Privater, genossenschaftlicher und staatlicher Binnen(fach)handel untersteht der Lenkung und Aufsicht durch das Ministerium für Handel und Versorgung. Zentralisierte Warenlenkung wird über staatlichen Großhandel realisiert.

Produktion

Für den Gerätehandel gilt die gleiche Voraussetzung, wie unter Geräteproduktion dargestellt: Kleine Losgrößen, Einzelgeräte, unkontinuierlicher Abruf, Vorhalten von Ersatzteilen sind wirtschaftliche Größen, die eine Produktion für DDR-Herstellerbetriebe unökonomisch machen und planungsmäßig nicht zu beherrschen sind. Das Now-how in der Filmtechnik liegt bei westdeutschen (und ausländischen) Firmen. Die Zentren der deutschen Filmgerätefertigung liegen in München, Hamburg, West-Berlin. Der DDR-Importbedarf betrifft Einzelgeräte oder Kleinmengen. Westdeutsche Firmen werden von DEFA-Studios und Betrieben über Messen oder direkt kontaktiert; die Geschäftsabwicklung obliegt unabhängig vom Mengenbedarf den Außenhandelsorganen und folgt den DDR-spezifischen Planungsabläufen. „Starre Handhabung der ausgearbeiteten Invest- und Materialplanung (...) Ausrüstungsgegenstände, die 1 Jahr vorher eingeplant sind, sind zu dem Zeitpunkt ihrer Beschaffung, selbstverständlich (sic!) am internationalen Maßstab gemessen, schon wieder unmodern.“ (DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme, 1954) Eine „Negativliste“ bezeichnet den Importbedarf des > DEFA-Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme (1954), der durch die einheimische Industrie nicht gedeckt wird und auf Angebote westdeutsche Hersteller rekurriert; sie soll hier stellvertretend für die anderen Studios stehen:

  • Tonkameras
  • HI-Lampen und 5/10-KW-Scheinwerfer
  • Lichtmaschinen
  • Batteriescheinwerfer
  • Verstärker
  • Mikrofone
  • Tonwagen
  • (Spezial-)Kabel
  • Perfo-Magnetband

Später werden aufgeführt (1969):

  • ARRI-Handkameras
  • geblimpte Kameras
  • Zoom-Objektive
  • Pilottongeräte
  • Richtmikrofone
  • 16-mm-Zweibandprojektoren
  • Universalkopiermaschinen (35mm><16mm)
  • ARRI-Tageslicht-Entwicklungsmaschine

Zu Firmenpartnern im Filmbereich gehören:

  • Klangfilm, West-Berlin (Lichttonkameras, Bandspieler, Umspieler, Verstärker, Gleichrichter, Mischpulte, Mikrofone)
  • Maihak, Hamburg; Uher, München; Perfekton, München (transportable Tonaufnahmegeräte)
  • Kudelski, Schweiz (Nagra-Tonbandgeräte)
  • Sennheiser, Wedemark-Wennebostel (Mikrofone)
  • Arnold & Richter, München (ARRI-Kameras und Zubehör)
  • Sachtler, München (Stative, Stativköpfe)
  • Schneider, Bad Kreuznach (Objektive)
  • Steenbeck, Hamburg (Schneidetische)
  • Agfa, Leverkusen (Azetatfilm, Hilfsstoffe)

Die partielle Abhängigkeit von westdeutschen Erzeugnissen und Herstellern wird von einer restriktiven DDR-Politik der „Störfreimachung“ zur technischen, wirtschaftlichen, handelspolitischen und finanziellen Unabhängigkeit vom kapitalistischen Ausland (KA) abgelöst (1960/61).

Die DEFA-Bild- und Ton-Aufnahmebasis beruht im wesentlichen auf Technik aus dem NSW und kann durch Technik aus dem SW, insbesondere aus der UdSSR, nicht oder nur bedingt substitutiert werden. Ein besonderes Problemfeld bilden dabei die Ablösung der DIN-Normen, der Abgleich mit sowjetischen GOST-Normen und die Einführung der TGL-Standards (1964) (> Technische Leitung). In den folgenden Jahrzehnten wird Valutaerwirtschaftung durch DEFA-Studios und Betriebe geltend gemacht für Valutabereitstellung zur Einfuhr benötigter Technik.

Im Außenhandel läuft die Handelsabwicklung mit dem NSW bei Vorliegen klarer Sachentscheidungen schnell und effektiv ab und lässt, sofern keine Embargo-Bestimmungen dagegen stehen, auch außerplanmäßige Handelsbegehren realisieren. Wichtigstes Handelsfeld ist der Fotogeräte- und Rohfilmexport, im Import die Einfuhr von Spezialoptiken (Angenieux) und Geräte-Zubehör sowie der (einmalige) Anlagen-Export von (kompletten) Film-Studios und Kopierwerken nach Kairo, Indien, Hanoi, Phöngjang (1959).

Im ersten Jahrzehnt schaltet sich die technische Leitung des Filmwesens zunehmend in Vertragsverhandlungen ein, „da die fachliche Qualifikation und die Reaktionsfähigkeit bei Verhandlungen speziell über technische Spezialfragen von seiten der Handelsvertretung nur sehr ungenügend wahrgenommen werden können.“ (VVB Film, 1959) Handicap im Inland sind die behördlichen Planungs- und Abstimmungsprozesse. Der Konzentrationsprozess in der volkseigenen Wirtschaft nach Einführung des NÖSPL führt zu institutionen- und industriezweigübergreifenden Kooperationsbeziehungen zur Minimierung von Interessendifferenzen und zum gemeinsamen Auftreten auf Außenmärkten (1970).

Der Handel im SW vollzieht sich aufgrund von staatlichen Warenabkommen mit planmäßig eingestellten Produkten und dem planwirtschaftlich-bürokratischen Prozedere bei allen beteiligten Partnern.

Eine besondere Rolle spielt dabei der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (1971) sowie „Hauptlinien der weiteren Zusammenarbeit und dem Komplexprogramm zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts der Mitgliedsländer des RGW bis zum Jahr 2000“ (1984/85) zur Spezialisierung und Kooperation auf der Herstellerseite und entsprechenden Handels-, Preisbildungs- und Kreditvereinbarungen.

Die beteiligten Länder liefern ihre Wissenschaft und Technik nicht wirklich aus und lassen sich nicht in die Karten gucken. Integrationsmaßnahmen (arbeitsteilige Spezialisierung) werden getätigt unter Beibehaltung von „Parallelproduktion“ bei Lieferungsausfällen. Die Niveaus der beteiligten Länder sind zu unterschiedlich, als dass Austausch und Kooperation gedeihlich funktionieren können. Dazu treten Innovationsschwäche, Wettbewerbsschwäche und Technologiedefizite sowie fehlende Anreize in den beteiligten Ländern, Integrationsmaßnahmen bevorzugt und zügig durchzuführen. Jedes Land hält eine Bank von Erzeugnissen vor, die im NSW zur Krisenbewältigung absetzbar sind.

Bei Rohfilm ist die Entwicklung und Eigenproduktion von Farb- und Hilfsstoffen und die Silberrestitution existentiell wichtig. 42% des SW-Exports (das ist knapp ein Viertel der Rohfilm-Gesamtproduktion) geht in die UdSSR, womit 25% des dortigen Bedarfs an Kine-Positiv-Color-Film gedeckt wird. Die meisten anderen sozialistischen Länder sind ganz von Importen abhängig. Rohfilmlieferungen aus der DDR sind mit Gegenwaren verbunden, deren NSW-Importwert ein Mehrfaches vom Import-Silberwert beträgt. Trotz harter Konkurrenz kann der Export auf den NSW-Markt gehalten bzw. gesteigert werden. Die Differenz zwischen Valutaaufwand und Valutaerlös bleibt durch den Rückgang des Silberpreises und die Reduzierung des Silbereinsatzes effektiv, so dass die Exportlinie beibehalten wird. Marktchancen bleiben aber nur bei Umstellung auf das international übliche Kodaksystem auf Dauer gesichert (> Rohfilm). Da das bis 1990 nicht erreicht ist, brechen nach den Ostmärkten auch die Westmärkte weg.

Nach den Festlegungen des Komplexprogramm gibt die DDR bestimmte film- und kinospezifische Produktionen (Kameras, 16mm-Technik, Projektoren, Schneidetische, Kopiermaschinen) an andere RGW-Länder ab, ohne dafür immer ein qualitativ und quantitativ gleichwertiges Äquivalent zu erhalten. Lieferschwierigkeiten führen zu Engpässen und zur Kompensation der Ausfälle durch Ersatzproduktion (Einzelfertigung) und NSW-Import. Das kann das grundsätzliche Dilemma nicht aus der Welt schaffen, dass die DDR-Wirtschaft nicht (mehr) über eine weltniveau-, produktions- und exportfähige Geräte-Industrie verfügt und die Filmgerätebasis im NSW liegt (> Geräteproduktion). Der Import von Kameras, Optiken, Tongeräten, Mikrofonen, Schneidetischen, Chemikalien, Hilfsstoffen, hochempfindlichem Colorfilm aus dem NSW bleibt unverzichtbar.

Im Binnenhandel handelt sich bei Foto- und (Schmal-)Filmgeräten und Zubehör um hochwertige Konsumgüter, die der Bewirtschaftung unterliegen. Verteilersystem tritt an Stelle von Angebot und Nachfrage. Bei allen Schwierigkeiten im Einzelnen ist die Sicherung des sog. Bevölkerungsbedarfs ein Kriterium bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen. Eine besondere Form stellen Industrieläden (1955) mit Direktbezug vom Produzenten und fachkundiger Kundenbetreuung dar. 

Finanzierung

Voraussetzung für NSW-Importe ist die Planung und Zuweisung von Valutamitteln auf Antrag über Ministerium für Kultur/HV Film, Ministerium der Finanzen, Staatliche Plankommission, Ministerrat.

Rechtsfragen

Frankfurter bzw. Berliner Abkommen sind keine Staatsverträge im völkerrechtlichen Sinne. Es sind Verrechnungsabkommen mit Kontingentierungen der Handelvolumina und Zahlungsmodalitäten. Die DDR stützt den Außenhandel (Export und Import) mit dem SW und NSW durch bilaterale und multilaterale Handels- und Kooperationsabkommen auf Regierungsebene.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Maschinenbau (DG 3)
  • Ministerium für Handel und Versorgung (DL 1)
  • Ministerium für Außenhandel (DL 2)
  • Kammer für Außenhandel (DL 200)

Rechtsvorschriften

Außenhandel:

  • VO vom 17. Juli 1952 über die Aufstellung von Valutaplänen (GBl S.616)
  • Statut des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel vom 7. Februar 1957 (GBl. I S. 127)
  • Gesetz vom 9. Januar 1958 über den Außenhandel der D.D.R. (GBl. I S. 69)
  • Bkm. vom 11. August 1967 über die Bildung von Ministerien (Ministerium für Außenwirtschaft ua.) (GBl. II Nr. 81 S. 571)
  • Bkm. vom 23. November 1973 über die Umbenennung des Ministeriums für Außenwirtschaft in Ministerium für Außenhandel (GBl. I Nr. 55 S. 539)
  • VO vom 10. Januar 1974 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Außenhandelsbetriebe (GBl. I Nr. 9 S. 77)
  • VO vom 9. September 1976 über die Leitung und Durchführung des Außenhandels (GBl. I S. 421)
  • Fünfte DB vom 17. Juni 1988 zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels – Äußere Absatz- und Bezugsorganisation der Außenhandelsbetriebe (GBl. I Nr. 14 S. 150)
  • VO vom 29. Juni 1989 über die volkseigenen Außenhandelsbetriebe – AHB-VO (GBl. I Nr. 14 S. 183)

RGW:

  • Bkm. vom 10. Mai 1960 über das Statut des RGW und die Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des RGW (GBl. Nr. 29 S. 283)
  • Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW, Die Wirtschaft Nr. 32/71
  • Bkm. vom 19. April 1976 über die Ratifikation und das Inkrafttreten des Protokolls vom 21. Juni 1974 über die Änderung des Statuts des RGW (...) (GBl. I Nr. 6 S. 141)
  • Bkm. vom 3. Mai 1979 über das Inkrafttreten der „Allgemeinen Bedingungen für die Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ABSK/RGW) (GBl. II Nr. 3 S. 49)
  • Bkm. vom 12. Oktober 1979 über die „Allgemeinen Bedingungen für Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ALB/RGW) 1968/1975 i.d.Fassg. 1979 (GBl. Nr. 6 S. 81)
  • Bkm. vom 22. Mai 1981 zum Protokoll über die Änderung des Statuts des RGW vom 28. Juni 1979 (GBl. II Nr. 5 S. 82)
  • Bkm. vom 18. November 1986 zur Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des RGW vom 27. Juni 1985 (GBl. II 1987 Nr. 1 S. 1)
  • AO vom 6. Oktober 1988 über die Zertifikation von Erzeugnissen im Rahmen des Systems der Qualitätsbewertung und Zertifikation für gegenseitig zu liefernde Erzeugnisse im RGW (SEPROSEV) (GBl. I Nr. 22 S. 242)

Innerdeutscher Handel:

  • Gesetz vom 21. April 1950 zum Schutze des innerdeutschen Handels (GBl. S. 327)
  • AO vom 6. Juli 1955 über eine Reorganisation der volkseigenen Handelsunternehmen „Deutscher Innen- und Außenhandel“ (GBl. II S. 244)

Binnenhandel:

  • VO vom 6. Dezember 1951 über die Verbesserung der Arbeit der Deutschen Handelszentralen (GBl. S. 1145)
  • Statut der Deutschen Handelszentralen vom 6. November 1952 (MinBl. S. 179)
  • AO vom 31. März 1955 über die Auflösung der DHZ Feinmechanik-Optik und der DHZ Elektrotechnik sowie der Bildung des Großhandelskontors für Technik und der DHZ Elektrotechnik – Feinmechanik-Optik (GBl. II S. 148)
  • AO vom 28. Mai 1955 über die Errichtung und Tätigkeit der Industrieläden (GBl. II S. 179)
  • AO vom 5. August 1955 über das Statut der Niederlassungen der dem Ministerium für Handel und Versorgung nachgeordneten Großhandelskontore (GBl. II S. 287)
  • AO Nr. 2 vom 15. März 1956 über das Statut der Niederlassungen (...) (GBl. II S. 87)

Sonstiges

  • Warenzeichengesetz vom 17. Februar 1954 (GBl. S. 216)
  • Gesetz vom 25. März 1982 über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft – Vertragsgesetz (GBl. I Nr. 14 S. 293)
  • Dritte DVO vom 25. März 1982 zum Vertragsgesetz – Wirtschaftsverträge über den Export und den Import (GBl. I Nr. 16 S. 333))
  • VO vom 15. März 1984 über die Standardisierung (GBl. I Nr. 12 S. 157)
  • Gesetz vom 30. November 1984 über Warenkennzeichen (GBl. I Nr. 33 S. 397)
  • AO vom 10. Januar 1985 über die Erfordernisse für die Anmeldung von Warenkennzeichen (GBl.SDr. Nr. 1194)
  • Bkm. vom 14. Juli 1987 zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (GBl. II Nr. 7 S. 81)
  • VO vom 4. Juli 1990 zur Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten realisierter Verträge in westlichen Währungen (konvertierbare Währungen, Clearing-Währungen und Verrechnungseinheiten) und Deutsche Mark gegenüber Devisenausländern und Vertragspartnern in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin (GBl. I Nr. 42 S. 662)

Beschlüsse

  • Beschl. des Ministerrates vom 5. August 1954 über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (GBl. S. 699)
  • Lieferung einer Filmfabrik durch die DDR an die Republik Indien. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 40 vom 23.9.1958; Nr. 14 vom 24.3.1959, Anlage Nr. 8 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/612; 638)
  • Bericht über den gegenwärtigen Stand der Unabhängigmachung der Filmindustrie von den westdeutschen Konzernen (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2.029/37)
  • Bericht der ZPKK über die Nichtdurchführung eines Teils des Beschlusses des Politbüros vom Juni 1958 in der Frage der Herstellung der Unabhängigkeit der Filmindustrie vom kapitalistischen Ausland (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2.029/37); Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 12 vom 22.3.1960, Punkt 8, Anlage Nr. 3 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/693)
  • Beschl. vom 23.9.1963 über die Sicherung des Exports der Kamera- und Kinoindustrie der DDR. Präsidium des Ministerrates, 137. Sitzung, Pkt. 5a (BArch, DC 20/I/4-812)

Verträge

  • Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem VEB Filmfabrik Wolfen, dem AHB Deutsche Kamera- und ORWO-Film-Export GmbH und dem VEB DEFA-Aussenhandel, 26.2.1970 (DEFA-Stiftung, AH, Rahmenverträge mit DEFA-Studios)

Berichte

  • Die Entwicklung der Technik des DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme seit 1952, o.J.(BArch, DR 1/4480)
  • Anlagen-Export von (kompletten) Film-Studios und Kopierwerken, VVB Film/Schauer an MfK/StS Wendt, 12.1.1959 (BArch, DR 1/7833)
  • Antragsbegründung für die Einfuhr von anamorphotischen Optiken und Entzerrungslupen für die Produktion und Vorführung von Cinemascope-Filmen aus Frankreich, Antrag von HV Film über Deutsche Export- und Importgesellschaft Feinmechanik-Optik an das MAI/HV Allgemeiner Maschinenbau/Abt. Import. HV Film/Rossmann, Bericht, o.D. (Mai 1956); Karsch, Aktennotiz, o.D.(BArch, DR 1/4097)
  • Lage der Abhängigkeit von Importen aus dem kapitalistischen Ausland für die materiell-technische Basis des Filmwesens; Auszug einiger Probleme der Störfreimachung aus den Bereichen der VVB Film VVB Film an ZK der SED/Abt. Kultur, 12.9.1961; MfK/Sektor Planung (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/253)
  • Bericht über Ergebnisse und Probleme der Realisierung des Komplexprogrammes, o.D., Präsidium des Ministerrates, Sitzung vom 21.6.1972, Anlage zum Protokoll (DC 20/I/4-2675)
  • Importsicherung von Filmtechnik für die DEFA (1986-1989), MR, Az. 71.3-71.4 (BArch, DC 20/5112)

Literatur

  • Münn, Lothar: Legale und illegale Ost-Westgeschäfte. Ein Leitfaden zum Interzonenstrafrecht, Essen 1952
  • Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der SBZ. Die Entwicklung der Organisation und Technik des sowjetzonalen Außenhandels, Bonn 1957
  • Lambrecht, Horst: Die Entwicklung des Interzonenhandels von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. DIW-Sonderheft Nr. 72, Berlin 1965
  • Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW, Die Wirtschaft Nr. 32/71
  • Kupper, Siegfried: Der innerdeutsche Handel: rechtliche Grundlagen, politische und wirtschaftliche Bedeutung, Köln 1972
  • Ehlermann, Claus Dieter/Kupper, Siegfried/Lambrecht, Horst/Ollig, Gerhard: Handelspartner DDR – Innerdeutsche Wirtschaftsbeziehungen, Baden-Baden 1975
  • Uschakow, Alexander: Integration im RGW, Dokumente, Baden-Baden 1983
  • Nakath, Detlef: Zur Geschichte der Handelsbeziehungen zwischen der DDR und der BRD in der Endphase der Übergangsperiode 1958 bis 1961, Jahrbuch für Geschichte, Berlin 1984
  • Buck, Hannsjörg F.: Innerdeutscher Handel, Literaturführer (Rechtsgrundlagen, Geschichte, Organisation, Entwicklung, Bedeutung, Probleme), Bonn 1988
  • Mühlfriedel, Wolfgang/Wießner, Klaus: Die Geschichte der Industrie der DDR bis 1965, Berlin 1989
  • Karlsch, Rainer: Ein geteiltes Unternehmen - zur Entwicklung der Beziehungen zwischen den Agfa-Fabrikationsstätten in Leverkusen und Wolfen nach 1945. In: Unternehmen zwischen Markt und Macht. Hrsg. von Werner Plumpe ua. Bochumer Schriften zur Unternehmens- und Industriegeschichte 1. Essen 1992
  • Nakath, Detlef: Zur Geschichte der deutsch-deutschen Handelsbeziehungen. Die besondere Bedeutung der Krisenjahre 1960/61 für die Entwicklung des innerdeutschen Handels, Hefte zur DDR-Geschichte 4, Berlin 1993
  • Fischer, Wolfram/Hax, Hubert/Schneider Hans Karl: Treuhandanstalt. Das Unmögliche wagen. Forschungsbericht, Berlin 1993
  • Nakath, Detlef: Zur politischen Bedeutung des Innerdeutschen Handels in der Nachkriegszeit (1948/40-1960), in: Buchheim, Christoph (Hrsg.), Wirtschaftliche Folgelasten des Krieges in der SBZ/DDR, Baden-Baden 1995
  • Ahrens, Ralf: Gegenseitige Wirtschaftshilfe? Die DDR im RGW. Strukturen und handelspolitische Strategien 1963-1976, Köln 2000
  • Roesler, Jörg: Momente deutsch-deutscher Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1945 bis 1990, Leipzig 2006
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