Außer DEFA: Unselbstständige Produktion

Agenda

270: Außer DEFA: Unselbständige Filmproduktion

Unselbständige Filmproduktion außerhalb der DEFA untersteht nicht der staatlichen Leitung des Filmwesens und erfolgt nicht für das öffentliche Lichtspielwesen. Sie ist an einen Globallizenzträger gebunden, der staatlichen bzw. wirtschaftsleitenden Einrichtungen untersteht. Produzenten sind das DEWAG-Studio für Werbefilme, Filmstudios von Ministerien und wirtschaftsleitenden Einrichtungen sowie lizenzierte freiberufliche Filmhersteller. Ihr Gegenstand ist i.d.R. auf die Herstellung von Industrie-, Werbe-, Lehr- und Unterrichtsfilmen beschränkt.

Die Koordinierung und Kontrolle der Kapazitäten der lizenzierten volkseigenen und privaten Filmhersteller sowie ihre Einbindung in internationalen Verbund erfolgt durch die Kooperationsgemeinschaft Film.

Legende

Entstehungsgeschichte

Private Filmhersteller bestehen unabhängig von der staatlichen Leitung des Filmwesens direkt unterstellten DEFA-Studios und Betrieben. Sie verfügen über Filmtechnik (Atelier, Studio, Sach- und Titeltrick-Werkstatt) und Qualifikation und sind nicht nur geduldete, sondern begehrte Auftragnehmer und Arbeitspartner für volkseigene Industrie, staatliche oder organisationseigene Einrichtungen und DEFA-Studios selbst, die Filme oder Filmteile in Auftrag geben und das Ergebnis gegenüber der staatlichen Zulassungsbehörde vertreten. Das Verhältnis des Staates zu den freien Filmherstellern ist widersprüchlich. Einerseits versucht der Staat, Arbeitsmöglichkeiten und Vertragsbeziehungen faktisch und rechtlich zu begrenzen und die Filmhersteller in staatliche oder betriebliche Studios einzugliedern. Andererseits ist das Produktionsvolumen der freiberuflichen Filmhersteller für staatliche und wirtschaftliche Auftraggeber, Fernsehen, DEFA-Studios eine planerische, technische und wirtschaftliche Notwendigkeit in Größenordnung.

DEWAG (Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft) ist eine Lizenz-Gründung der KPD Sachsen (1945), wird zur SED-eigenen GmbH umgewandelt (Dresden 1946), der > Zentrag eingegliedert und mit Hauptverwaltung/Generaldirektion in Berlin niedergelassen (1949). Nach Aufnahme der Werbefilm-Produktion (1949) Bildung einer Abteilung Werbefilm (1950), welche die Werbefilm-Produktion für die DDR übernimmt und Produktionsaufträge an die DEFA-Filiale Dresden erteilt. Gründung des DEWAG-Studios für Werbefilme (1954). Zur Konzentration der DEWAG auf ihre Kernaufgaben und Vermeidung von doppelten Investitionen (DEFA/DEWAG) Auflösung des Werbefilmstudios (1962). Produktionstechnik und ein Teil der Belegschaft werden in das DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme eingegliedert, ein anderer Teil geht zum Fernsehen oder in die Selbständigkeit als freiberufliche Filmhersteller.

Der steigende Bedarf an Werbe-, Informations- und Lehrfilmen veranlasst staatliche und wirtschaftsleitende Einrichtungen, eigene Betriebs- und Organisationsstudios (Betriebsstudios) zu gründen.

Status

Filmhersteller sind Personen, die Filme schaffen, an denen Urheberrechte entstehen, sowie Institutionen, die derartige Filme herstellen lassen. Der Lizenzträger muss Regie, Kameraführung und Schnitt in freiberufliche Tätigkeit selbständig erbringen. Lizenzierte Filmherstellung ist kein Gewerbe und unterliegt nicht dem Gewerberecht.

Werbefilm- und Betriebsstudios sind Abteilungern ihrer Träger-Einrichtungen und, wie freie Filmhersteller, bedingt selbständig.

Struktur

Filmhersteller erhalten auf Antrag bei der HV Film eine Personallizenz. Der Lizenzantrag ist von einer staatlichen Institution, Partei, Massenorganisation oder einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb (1952) bzw. einem Globallizenzträger (1974) zu befürworten. Die Personallizenz berechtigt zur Filmherstellung für einen lizenzierten Auftraggeber, nicht aber zu eigenständiger Filmproduktion und Verleih. Die Zuständigkeit für Auftragserteilung, Abnahme, Nutzung liegt bei Globallizenzträgern bzw. Abt./Sektor Filmzulassung und -kontrolle der HV Film. Filmhersteller, die nur Teile eines Films im Auftrage eines anderen herstellen (z.B. Trick), bedürfen zwar als Filmhersteller, nicht aber für diese Teile einer Lizenz.

Staatliche Einrichtungen, wirtschaftsleitende Organe und gesellschaftliche Organisationen können zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung Filmstudios (Betriebsstudios) einrichten und erhalten dafür eine Globallizenz. Die mit Regie, Kamera und Schnitt beauftragten Mitarbeiter müssen in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Lizenzträger stehen. Die Erteilung von Globallizenzen an Ministerien, VVB, Behörden, Organisationen und Einrichtungen erfolgt auf Antrag durch den Sektor Filmabnahme und -kontrolle (FAK) beim MfK.

Produktion

Staatliche und wirtschaftsleitende Einrichtungen richten Betriebsstudios zur Herstellung von Filmen für die speziellen Zwecke dieser Einrichtungen ein, die im internen Gebrauch der Einrichtungen zur Verwendung kommen. Sie unterhalten untereinander sowie mit privaten Produzenten formelle und informelle Kontakte.

Die bewaffneten Organe (MdI, MfNV, MfS) geben eigene Ordnungen für die Herstellung von Filmen für Ausbildungs- und Lehrzwecke sowie für Ereignisdokumentationen heraus und regeln darin Auftragserteilung und Filmabnahme, Verleih und Einsatz. Filme zur Öffentlichkeitsarbeit gehen in der Regel als Auftragsproduktion an die DEFA-Studios.

Lehr- und Unterrichtsfilme werden von Einrichtungen der Volksbildung (ZFB und Folgeeinrichtungen) an DEFA und freie Filmhersteller in Auftrag gegeben und zugelassen. Hochschulfilme (Forschungsfilme) werden von Film- und Bildstellen, freien Filmherstellern und der Medizinfilmanteilung im DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme hergestellt. Mit der Abnahme durch die auftraggebende Einrichtung und der Registrierung durch das > Institut für Film, Bild und Ton ist die staatliche Anerkennung als Lehr- und Lernmittel für die Hoch- und Fachschulen der DDR verbunden.

Lizenzierte freiberufliche Filmhersteller stellen in Eigenproduktion Filme her und dürfen nur zwei Hilfskräfte beschäftigen. Eine personell arbeitsteilige Organisation der Filmproduktion ist ihnen untersagt, spezielle filmtypische Leistungen (Trick, Übersetzung, Musik) können als Fremdaufträge vergeben werden. Sie betreiben kostengünstige Produktion durch Personalunion in den Gewerken, kurze Produktionszeiten und dem Fehlen von Administration. Filmhersteller können DEFA-Kapazitäten nutzen (Aufnahme-, Sprach-, Mischatelier). DEWAG tritt ggf. als Zwischenfirma in Erscheinung.

Ihr Freiberufler-Status verhindert Verstaatlichung, die das freie bzw. halbstaatliche Gewerbe trifft (1972). Mit Hilfe des > VFF gelingt es, die Neufestlegung von Steuern und Sozialabgaben für die freiberuflichen Filmhersteller in Grenzen zu halten; nicht zufällig wird in dieser Zeit die Kommission für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen des VFF gebildet.

Zur besseren Ausnutzung der selbständigen Produktionskapazitäten wird unter Bezug auf die VO über Kooperationsgemeinschaften (1970) und deren steuerpolitischem Druck die Kooperationsgemeinschaft DEFA (1971) beim DEFA-Studio für Kurzfilme als Einrichtung zur organisierten Einbeziehung freiberuflichen Filmhersteller in die staatlich gesteuerte Filmproduktion gegründet. Unter Einbeziehung von DEFA-Studios, organisationseigenen und betrieblichen Filmstudios entsteht daraus die Kooperationsgemeinschaft Film (1975). An ihr sind alle Filmproduktionseinrichtungen der DDR mit Ausnahme der bewaffneten Organe beteiligt. Sie gibt sich eine Ordnung und bildet Gremien. Der Leitbetrieb richtet ein Sekretariat ein zur Registrierung, zentralen Auftragsannahme, Produktionsfreigabe, Beantragung einer Zulassung bei öffentlicher Vorführung, Weiterbildung. Bei Übernahme von Filmen zur öffentlichen Vorführung gelten Vertragsnormen und die staatliche Zulassungspflicht. Freiberufliche Filmhersteller können durch Anschlussvertrag mit Anerkennung der Rechte und Pflichten der Kooperationsgemeinschaft Film beitreten.

Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft Film unterliegen nicht der allgemein üblichen Besteuerung und haben das Recht auf Vermittlung von Ersatzaufträgen sowie Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Filmhersteller. Im Gegenzug besteht Meldepflicht zur Bekanntgabe der Kapazitäten, Aufträge und Kalkulationen sowie zur Kostenabrechnung über die Zentrale Auftragsannahme. Von der Meldepflicht befreit sind die Filmstudios von MdI, MfNV und MfS. Die Kooperationsgemeinschaft übernimmt Genehmigungsverfahren, Produktionsfreigabe, Auftraggeber-Abnahme, Antragstellung auf staatliche Abnahme. Ansichtskopie und Abnahmeprotokoll gehen über das Sekretariat an HV Film zur Zulassung.

Offene Fragen der DDR-Filmwirtschaft wie die nach technischem Equipment, Rohfilm, Produktions- und Reparaturkapazitäten werden auch von der Kooperationsgemeinschaft Film nicht gelöst.

Das erfasste Produktionsvolumen umfasst jährlich ca. 200 Filme.

Freiberufliche Filmhersteller nehmen das Angebot zu Weiterbildungsveranstaltungen, Qualifizierungslehrgängen, Teilnahme an internationalen Filmfestivals (SW) sowie die Kontakte zu Globallizenzträgern an.

Die Kooperationsgemeinschaft Film führt die EDV-Erfassung der Filme durch und gibt die Zentrale Filmdokumentation der DDR für Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie einen Informationskatalog heraus. Die Datenbank ist eingebunden in das Internationale System für wissenschaftliche und technische Information (ISWTI) und den RGW-Informationsdienst (> INTERFILMINFORM).

Finanzierung

Leistungen der freiberuflichen Filmhersteller, die nach den geltenden Rechtsvorschriften einer Lizenz bedürfen, sind entsprechend der Spezifik ihrer Produktion in die Gruppen, Kategorien und Vergütungsspannen der Honorarordnung Film (1971) einzugliedern. Die Eingliederung wird nicht vollzogen, Leistungen werden nur über Regiehonorar verrechnet, das nach Gewohnheitsrecht frei kalkuliert und vertraglich geregelt wird, um alle spezifischen Leistungen abzufangen.

Rechtsfragen

Filmhersteller (im Sinne der VO vom 19. Dezember 1952) sind natürliche oder juristische Personen, die vollständige Filmvorhaben selbständig durchführen und in deren Person Urheberrechte entstehen. Private Filmherstellung ist kein Gewerbe, sondern freiberuflicher Tätigkeit auf Honorarbasis gleichgestellt und unterliegt deren steuerrechtlicher Regelung (VO vom 15. Dezember 1970). Die Rechte an Auftragsfilmen gehören den Auftraggebern.

Abnahme und Einsatz von Filmen, die im Rahmen einer von Globallizenz hergestellt und im Bereich des Globallizenzträgers eingesetzt werden, erfolgt in dessen Verantwortung. Für den Einsatz außerhalb des Bereichs des Globallizenzträgers muss die staatliche Zulassung eingeholt werden. 

Nach 1990

Nach Wegfall staatlicher Wirtschaftsleitung und im Zuge der Umwandlung der VEB in Kapitalgesellschaften werden Betriebsstudios eingestellt oder ausgegliedert. Freie Filmproduzenten sind nunmehr tatsächlich frei und unterliegen den Steuerungsmechanismen des freien Marktes. Der Versuch der Kooperationsgemeinschaft Film zu einem Neuansatz von freier Kooperation scheitert an den genannten Transformationsprozessen und am fehlenden Bedarf.

Quellen

Bestände

  • BArch - Ministerium für Kultur (DR 1)
  • DEFA - Studio für Dokumentarfilme (DR 118)
  • BArch - MA Armeefilmstudio (DVP 3-3)
  • BStU - MfS, MdI, MfNV

Rechtsvorschriften

  • VO vom 19. Dezember 1952 über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl S. 1341)
  • VO vom 28. Juni 1956 über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft (GBl. I S. 558)
  • Anweisung vom 3. März über das Zulassungsverfahren für Spielfilme und Kurzfilme der DEFA, der ausländischen Filmproduktionen sowie für Filme, die von freiberuflichen Filmherstellern produziert wurden (VMMfK, Nr. 3/64, Teil I, lfd. Nr. 11)
  • Ordnung für die Zulassung von DEFA-Spiel- und Kurzfilmen und von Filmen, die von freiberuflichen Filmherstellern der DDR produziert wurden (VMMfK, Nr. 2/67, Teil I, lfd. Nr. 7)
  • VO vom 21. Dezember 1967 über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen (GBl. II Nr. 10 S. 43)
  • VO vom 12. März 1970 über Kooperationsgemeinschaften (GBl. II Nr. 39 S. 287)
  • VO vom 15. Dezember 1970 über die Besteuerung von Berufsgruppen freiberuflich Tätiger (GBl. II Nr. 97 S. 690)
  • Anweisung Nr. 11/72 vom 3. Juli 1972 über das Statut des Instituts für Film, Bild und Ton i.d.F. vom 15. April 1974 (VMMHF Nr. 6/74)
  • Fünfte DB vom 8. März 1974 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I Nr. 17 S. 174)
  • AO vom 15. April 1974 zur Planung, Entwicklung, Produktion und Herausgabe audio-visueller Lehr- und Lernmittel für Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 26 S. 263)
  • AO vom 18. April 1974 zur Erfassung, Registrierung und Abnahme der an den Hoch- und Fachschulen geplanten und hergestellten Lehrfilme (GBl. I Nr. 26 S. 265)
  • VO vom 15. Januar 1976 über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I Nr. 6 S. 102)
  • Organisationsvertrag der „Kooperationsgemeinschaft Film“ (VMMfK Nr. 2/76 Teil I, lfd. Nr. 5)

Bewaffnete Organe

  • AO Nr. 40b/60 des Ministers für Nationale Verteidigung (über den planmäßigen Aufbau eines Armeefilmstudios der NVA und die Arbeit auf dem Gebiet des Filmwesens in der NVA) (AMBl des MfNV 1960, Teil I)
  • Ordnung vom 15. April 1965 über „Das Filmwesen in der Nationalen Volksarmee“ – Filmordnung (AMBl des MfNV, Teil I, Nr. 13/65; BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 009723)
  • 2. DAO des Stellv. des Min und Chef der Politischen HV der N.V.A. vom 04. November 1975 zur Ordnung des Ministers für Nationale Verteidigung über „Das Filmwesen in der Nationalen Volksarmee“ vom 15. April 1965 (AMBl des MfNV, Teil I, Nr. 40/75; BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 009723)
  • Ordnung Nr. 39/70 des Ministers des Inneren und Chefs der D.V.P. vom 10. Februar 1970 über die Entwicklung, Herstellung, den Ankauf und die Ausleihe von Filmen, Dia-Serien, Bildwandzeitungen und Fotografien - Filmordnung – (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 011124)
  • Ordnung Nr. 39/74 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 18. Februar 1974 über die Arbeit mit Filmen und Bildmaterialien in den Organen des Ministeriums des Innern – Film- und Bildordnung – (Verweis auf Außerkrafttreten der Film- und Bildordnung Nr. 39/74) (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 010445)
  • Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit des M.d.I. der DDR und seiner Organe für die Jahre 1976-1980 (BStU, MfS-BdL/Dok, Nr. 009708)
  • Ordnung Nr. 39/77 des Ministers des Inneren und Chefs der D.V.P. Vom 13. Juni 1977 über die Arbeit mit Filmen und Bildmaterialien in den Organen des M.d.I. - Film- und Bildordnung (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 009723)
  • Ordnung Nr. 030/9/009 des Ministers für Nationale Verteidigung über „die Führung und Organisation des Filmwesens in der N.V.A. und in den Grenztruppen der DDR“ – Filmordnung – in der Fassung vom 23. Januar 1978 (AMBl des MfNV, Teil I, Nr. 07/78)
  • 1. DAO des Stellvertreters des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung der N.V.A. vom 24. Januar 1978 zur Ordnung Nr. 030/9/009 des Ministers für Nationale Verteidigung über „die Führung und Organisation des Filmwesens in der N.V.A. und in den Grenztruppen der DDR“ – Filmordnung – (AMBl des MfNV, Teil II, Nr. 08/78)
  • 1. Änderung vom 8.11.80 zur 1. DAO zur Ordnung Nr. 030/9/009 des Ministers für Nationale Verteidigung über „die Führung und Organisation des Filmwesens in der N.V.A. und den Grenztruppen der DDR“ – Filmordnung – (AMBl des MfNV, Teil II)
  • Befehl Nr. 6/90 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 16. Januar 1990 betr. Organisation und Führung der staatsbürgerlichen Arbeit in der NVA

Verträge

  • Entwurf der Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen der DEFA und der Zentralbildstelle zur Herstellung von Unterrichts- und Erziehungsfilmen, (Oktober 1946) (BArch, DR 2/1078)
  • Anschlussvertrag Kooperationsgemeinschaft Film (BArch, DR 118/829)
  • MfK/MfNV, Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Filmwesens, Dezember 1960 (BArch, DR 1/7824)
  • Erteilung einer Globallizenz an das MfNV „zur Herstellung von Lehr- und Instruktionsfilmen, Quartalsreportagen und Synchronisationen durch das Filmstudio des Ministeriums für Nationale Verteidigung“, MfK, 13.1.1961 (BArch, DR 1/7824)
  • Zusammenarbeit der Ministerien für Nationale Verteidigung und für Kultur und des ihnen unterstellten Armeefilmstudios bzw. der VVB Film „bei der Herstellung von Lehr-, Ausbildungs- sowie Dokumentarfilmen durch das Armeefilmstudio sowie zur Unterstützung der VEB-DEFA-Studios“ (1964) (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Vereinbarung zwischen MfNV und MfK vom 20.1.1965 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Filmwesens (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Vereinbarung zwischen MfNV und MfK sowie DAO, 18.6.1974 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Vereinbarung zwischen MfNV und MfK vom 15.2.1983 über Grundsätze der Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Produktion und dem Einsatz von Filmen zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Ordnung für die Tätigkeit des Sekretariats der Kooperationsgemeinschaft Film (1976) (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Ordnung zur Gewährleistung einer zentralen Dokumentation für Dokumentar-, Informations-, Lehr- und Unterrichtsfilme sowie Filme der Produktionspropaganda, Kooperationsgemeinschaft Film, 12.1.1987 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Erteilung einer Globallizenz zur Herstellung von Filmen an die AdK der DDR, 15.6.1978 (AdK-O, ZAA 1168)

Berichte

  • Frage der Einbeziehung des ZFB in die HV Film, ZFB/Hortzschansky an SFK/Schwab, 17.12.1953 (BArch, DR 1/4024)
  • Herstellung von Filmen durch private Produzenten, HV Film/Ackermann, Hausmitteilung, 14.3.1957 (BArch, DR 1/4052)
  • Gründungskomitee der Filmproduktionsgenossenschaft freiberuflicher Filmschaffender (Herstellung von wissenschaftlich-technischen, Instruktions-, Lehr- und Werbefilmen) Antragstellung, Stellungnahmen MfK, VVB Film, 1958 (BArch, DR 1/7787; 4053)
  • (Private Filmproduzenten), ZK der SED/Sektor Agitation, Aktennotiz, Okt. 1960 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/250)
  • Auflösung des DEWAG Studio für Werbefilme, 1962 (BArch, DR 118/915)
  • Beschluß-Protokolle der Ratstagungen der Kooperationsgemeinschaft Film (1976-1980) (BArch, DR 140/A 63)
  • Einschätzung der Tätigkeit der Kooperationsgemeinschaft Film (Zeitraum 1975-1981) (BArch, DR 140/A 63)
  • Einschätzung der Zusammenarbeit zwischen Kooperationsgemeinschaft Film und SFA, SFA/Klaue, 11.3.1981 (BArch, DR 140/A 63)
  • Stellungnahme zur weiteren Tätigkeit der Kooperationsgemeinschaft Film, MfK, 24.8.1981 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K; BArch, DR 140/A 63)
  • Stellungnahme zum Stand der Arbeit der Kooperationsgemeinschaft Film, MfK, 10.3.1987 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Kooperationsgemeinschaft Film, Berichte und Beschlüsse 1975-1990 (BArch, DR 14964-14967)
  • (Übergang Kooperationsgemeinschaft Film – Vereinigung der Film- und Videoproduzenten per 31.12.1990) (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)

Übersichten

  • Übersicht über Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft Film: filmproduzierenden Einrichtungen/Globallizenzträger, VEB DEFA Studio für Dokumentarfilme, Freiberufliche
  • Filmhersteller, Nichtmeldepflichtige Filmproduzenten (1989) (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • MfS, Filmlisten, ZAIG/ B 6 (BStU, MfS-BdL/Dok., Nr. 007245)

Literatur

  • Statut des ZFB in Erziehung, Unterricht und Wissenschaft vom 17. August 1950, in: Dokumente zur Geschichte der Schulfilmbewegung in Deutschland, Emsdetten 1959
  • DEFA-Studio für Kurzfilme, (1.) Katalog der Auftragsproduktion 1971/72 (unter Einschluß lizenzierter Filmhersteller/Kooperationsgemeinschaft DEFA), Berlin 1972
  • Bublitz, Joachim: Die privaten Filmproduzenten in der DDR. Dargestellt am Beispiel des STUDIO UNITAS, unveröff. Ms., Berlin 1995
  • Kneile-Klenk, Karin: Der Nationalsozialismus in Unterrichtsfilmen und Schulfernsehsendungen der DDR, Weinheim 1999
  • Runkehl, Gerd: Die kommunikativen Aufgaben des Produktionsleiters bei der Produktion von Dokumentar- und Ausbildungsfilmen im Filmstudio der NVA, HFF, Diplomarbeit 1987
  • Kooperationsgemeinschaft Film: Sekretariat, Interne Information, Sonderausgabe zum zehnjährigen Jubiläum (o.J., Berlin 1985/86)
  • Rochner, Eckehardt: Kameragestalterische Möglichkeiten zur optimalen Umsetzung der Werbeaussagen im sozialistischen Werbekurzfilm, HFF, Diplomarbeit 1973
  • Haupt, Kathrin: Möglichkeiten und neue Annforderungen an Videoproduktion für die Marktarbeit volkseigener Kombinate und Außenhandelsbetriebe der DDR unter Berücksichtigung veränderter internationaler Marktbedingungen, HFF, Diplomarbeit 1989 
  • Internationales Symposium zum Werbefilm, Oberhausen 1992 (B 774)
  • Agde, Günter: Flimmernde Versprechen, 1998
  • Wirtschafts-, Informations- und Unterrichtsfilme 1975, Katalog, hrsg. vom DEFA-Studio für Dokumentarfilme, DEFA-Studio für Trickfilme und der Kooperationsgemeinschaft Film, Berlin 1976
  • Tippach-Schneider, Simone: Messemännchen und Minol-Pirol. Werbung in der DDR. Berlin 1999
  • Tippach-Schneider, Simone: Das große Lexikon der DDR-Werbung, Berlin 2002
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