Amateurfilm

Agenda

290: Amateurfilm

Amateurfilm ist Herstellung und Präsentation von Film durch Einzelpersonen oder Gemeinschaften unter nichtberufsmäßigen Bedingungen und ohne Erwerbszweck. Als Freizeitbeschäftigung bedarf sie keiner Lizenz.

Gemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften, Betriebsfilmstudios, Klubs) können unter dem Dach von Betrieben oder zugelassenen Massenorganisationen gebildet werden. Die Amateurfilmer bilden eine Vertretungskörperschaft und ein Zentrum für internationale Kontakte. Diese sind staatlichen Einrichtungen angeschlossen und unterstehen dem Ministerium für Kultur. Für Weiterbildung und Kopierkapazität ist die Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur zuständig.

Geräteproduktion, Gerätehandel, Rohfilm, Kopierwerk >Technik.

Legende

Entstehungsgeschichte

Amateurfilm (auch: Schmalfilm, Heimfilm) hat in Deutschland Tradition seit den 1920er Jahren. Laien stellen als Einzelpersonen oder in Gemeinschaft Film unter nicht berufsmäßigen Bedingungen und ohne Erwerbsziel her. Technische Grundlage ist die Erfindung und Weiterentwicklung des Schmalfilms. Die Geräteentwicklung erreicht im Laufe der Zeit einen Standard, der semiprofessionelles Arbeiten in Bild, Ton und Endfertigung erlaubt. Das Interesse an Herstellung und Technik des Amateurfilms stellt eine ökonomisch relevante Größe für Geräteproduktion, Rohfilmproduktion, Kopierwerksleistung dar.

Das gilt auch für die DDR, wo die Industrie durch Produktion einer 8-mm-Schmalfilmkamera (1951/1953) Tatsachen schafft, die einem Bedürfnis des interessierten Publikums entgegenkommt und weiteren Bedarf weckt. Insbesondere nach dem 17. Juni 1953 wird der Bevölkerungsbedarf als politische und ökonomische Größe ernst genommen. Gibt es nach Aufnahme der Produktion 50.000 Kamerabesitzer (1952), so steigt ihre Zahl auf ca. 80.000, davon 4.000 in Zirkeln, Klubs und Studios (auch: Laienfilmstudios) (1960). Filmamateure und ihre Gremien haben Bedarf an nationalem (gesamtdeutschen) wie internationalem Kontakt, Vergleich, Austausch, Präsentation. Im Plan zur Förderung der Jugend wird die „Heranbildung von Schmalfilmern“ festgeschrieben (1956). Der sog. „Bitterfelder Weg“ (Bewegung schreibender Arbeiter, 1959) wird um die Losung „Greif zur Kamera, Kumpel“ erweitert.

Das kleine Gebiet des Amateurfilms ist von Anfang an ein Feld politischer, rechtlicher, technischer und ökonomischer Entscheidungen.

Status

Einzelamateure sind frei von staatlichen Verbindlichkeiten.

Amateurgruppen, -zirkel, -studios sind ihren Trägern (Betrieben, Einrichtungen, FDGB, Kulturbund, FDJ) unterstellt und bedingt selbständig. Als Teil des künstlerischen Volksschaffens unterliegen sie rechtlichen Bestimmungen nach VO vom 12. Januar 1949. Amateurfilmstudios sind zu unterscheiden von professionellen Betriebsfilmstudios mit Globallizenz im Rahmen ihrer Einrichtung (> unselbständige Produzenten außerhalb DEFA).

Das Amateurfilmschaffen wird über die ZAG Amateurfilm vom Zentralhaus für Volkskunst (Kulturarbeit) angeleitet, das der HA Kulturelle Massenarbeit im MfK untersteht. Staatliche Filmbehörden (SFK, HV Film, VVB Film) sind für Amateurfilm nicht zuständig, aber zu einem frühen Zeitpunkt in seine Entwicklung, besonders bei Schulung/Weiterbildung und Bereitstellung von Kopierkapazität, involviert.

Struktur

Vereinsähnliche Organisationsformen (Arbeitsgemeinschaft, Zirkel, Studio) müssen zugelassenen Massenorganisationen angegliedert sein. Erste Dachorganisation ist der Kulturbund, der über die Sektion Natur- und Heimatfreunde bzw. den Fachausschuss die (Einzel-)Amateure durch Fachseminare, Tagungen und Wettbewerbe unterstützt. Einzelamateure sind zur Mitgliedschaft in einer gemeinschaftlichen Organisationsform nicht verpflichtet, arbeiten aber zunehmend in Amateurfilmgremien und ihren Veranstaltungen mit. 

Unabhängig vom Kulturbund bilden sich Betriebsfilmstudios (1951: Leuna, Zeiss Jena; 1952: Bitterfeld; 1953: Sörnewitz; 1955: Wolfen; 1956: Maxhütte Unterwellenborn; 1957: EKO) sowie Pionier- und Jugendfilmstudios (1951: Pirna; 1952: Grevesmühlen; 1954: Leipzig, Pionierhaus Georg Schwarz; 1954: Potsdam; 1955: Halle/S.; 1956: Leipzig, Studio Iskra; Haus der jungen Talente, Berlin).

Mit der Neubestimmung der Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens und ihrer Eingliederung unter Häuser (Kabinette) für Volkskunst (Kulturarbeit) werden nach dem I. Amateurfilmkongreß (1959) Einzelamateure und Betriebsstudios in der ZAG Amateurfilm zusammengeführt. Sie ist beratendes Gremium der für das Amateurfilmschaffen verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen. Ihr obliegt Anleitung und Förderung der Amateurfilmbewegung, Ausrichtung von Wettbewerben, Vertretung und Mitarbeit in internationalen Gremien, Herausgabe von Publikationen und Druckgenehmigungen. Sie ist dem Zentralhaus für Volkskunst (Kulturarbeit) eingegliedert und untersteht damit der HA Kulturelle Massenarbeit im MfK.

Daneben bestehen Klubs der Filmamateure sowie Konsultationsstellen in Kulturhäusern, die Beratung, Kurse, Veranstaltungen anbieten.

Es bestehen (1985): 

  • 180 Amateurfilmstudios in Betrieben, Kombinaten, Kulturhäusern, Klubs
  • 50 Jugendgruppen in Amateurfilmstudios
  • 35 Pionierfilm- und Jugendstudios
  • 20 Klubs für Einzelschaffende. 

Es werden ca. 100 000 Kamerabesitzer gezählt.

Das Zentrale Amateurfilmarchiv (ZAFA) erfasst Preisträgerfilme bzw. zu Wettbewerben eingereichte Filme, Eigenproduktionen des Zentralhauses sowie Überlieferungen von Betriebsfilmstudios. Andere Archive sind in einer Datenbank der > DEFA-Stiftung aufgeführt. Die Überlieferung ist insgesamt fragmentarisch. 

Künstlerischer Experimental- und Undergroundfilm ist durch anders gearteten Herstellungs- und Veröffentlichungsbedingungen nicht mit der Amateurfilmbewegung in Verbindung zu bringen. Er ist angebunden an die ZAG „Junge Künstler“ des VBK, hat informellen Kontakt mit dem > VFF (1985) und entwickelt sich im nichtöffentlichen Bereich bzw. wird dorthin verdrängt.

Produktion

Träger der organisierten Amateurfilmbewegung und zuständig für die ideelle und materielle Betreuung sind Betriebe, Kombinate, Kultur- und Pionierhäuser, Klubs von Massenorganisationen. Amateurfilm vollzieht sich in Amateurfilmzirkeln, Arbeitsgemeinschaften, Studios von Betrieben, Schulen, Klubs, Kulturhäusern, Kreiskabinetten, gesellschaftlichen Organisationen. In Studios wird zunehmend und vorwiegend im 16-mm-Format und mit adäquater Technik gearbeitet. In der Vielfalt der Inhalte und Genres, der Gestaltung und Arbeitsmethoden bedient sich der Amateurfilm zunehmend Methoden und Erfahrungen der professionellen Filmherstellung.

Einzelwettbewerbe und regionale Treffen werden von Studios organisiert. Auf Bezirksebene werden Bezirksleistungsvergleiche (Bezirkswettbewerbe) und Werkstätten veranstaltet.

Zwischen ZAG und DEFA-Studios werden Freundschaftsverträge geschlossen (1960). Externe Ausbildung von Lehrern für Filmklassen an Volkskunstschulen erfolgt durch DHF/HFF als Leithochschule für Amateurfilm und SFA (1960; 1966). Mit künstlerischer Anleitung dürfen nur fest bei DEFA-Studios (DFF, Armeefilmstudio) beschäftigte Mitarbeiter oder Angehörige der Kooperationsgemeinschaft beauftragt werden (1971).

Das Fernsehen richtet eine Abt. Amateurfilm für die Sendereihe „Greif zur Kamera, Kumpel“ ein als Abspielform und Ratgeber-Sendung für die Amateurfilmbewegung (1959-1966; „Wir über uns“, 1966/1967; „Greif zur Kamera“, 1972-1974, 1976-1977) und schließt mit der ZAG eine Vereinbarung über Zusammenarbeit und Qualifizierung (1965).

Technischer Support: Der Bedarf an > Rohfilm bei 8-mm-Umkehrfilm sowie an 16-mm-Negativ-, Positiv- und Umkehrfilm wird von Agfa Wolfen (FCK Wolfen) gedeckt. Umkehrfilm- und Negativfilm-Entwicklung und Kopierung für Kundenbedarf in beiden Formaten gibt Filmfabrik Agfa Wolfen an > DEFA-Kopierwerk ab (1962). Dort werden auch 8-mm-Massekopien von Kurz-, Trick- und Spielfilmen (Heimfilme) hergestellt (1954). Darüber hinaus existieren private Kopieranstalten für den Amateurfilmbedarf.

Finanzierung

Trägerbetriebe bzw. Haushalte der Massenorganisationen decken den Finanzbedarf der Amateurfilmeinrichtungen. ZAG Amateurfilm wird im Haushalt des Zentralhauses geführt.

Rechtsfragen

Herstellung und Vorführung von Amateurfilmen im nichtöffentlichen Bereich ist eine privat-persönliche und zivilrechtliche Angelegenheit und bedarf keiner Lizenz. 

Das gilt auch für Filme aus Amateurfilmstudios. Filme, die im Bereich eines Kreises oder Bezirkes zu einer öffentlichen Aufführung gelangen, werden durch den Rat des Kreises bzw. Bezirkes zugelassen. Darüber hinausgehende Filmvorführungen werden unter Festlegung des Personenkreises und Vorführungsbereiches vom MfK, HV Film zugelassen.

Nach 1990

ZAG Amateurfilm wandelt sich in Bund der Film- und Videoamateure der DDR um, der mit der Bildung der Länder in die Landesverbände des Bundes Deutscher Filmamateure übergeht.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • Ministerium für Volksbildung (DR 2)
  • SAPMO-BArch FDJ (DY 24) 
  • Kulturbund (DY 27)
  • FDGB (DY34)
  • Sächs.StA Leipzig Bestand Zentralhaus für Kulturarbeit
  • DRA Babelsberg Schriftgutbestand Fernsehen
  • FMP,Sammlung Bestand VFF, Bestand Amateurfilm
  • DEFA-Stiftung Datenbank Amateurfilm in der DDR

Rechtsvorschriften

  • VO vom 12. Januar 1949 zur Überführung von Volkskunstgruppen und volksbildenden Vereinen in die bestehenden demokratischen Massenorganisationen (ZVOBl 1949, S. 67)
  • Ausführungsbestimmungen vom 12. Januar 1949 zur VO zur Überführung ~ (ZVOBl 1949 S. 68)
  • ErgänzungsVO vom 19. Juli 1949 zur VO vom 12. Januar 1949 (ZVOBl S. 696)
  • AO vom 30. Juli 1954 über die Errichtung von Häusern der Volkskunst (ZBl S. 401)
  • RL vom 20. Mai 1954 für die Registrierung der Volkskunstgruppen (VMMfK Nr. 7/54, lfd. Nr. 32, i.d.F. der Änderung vom 1. Mai 1957 (VMMfK Nr. 8/54, Teil I, lfd. Nr. 35)
  • Richtlinien vom 20. Mai 1954 über die Schaffung und Unterstützung der Klubs der Intelligenz (VMMfK
  • Nr. 9/54 lfd. Nr. 38)
  • Dritte DB vom 26. Januar 1957 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I S. 135)
  • Anweisung vom 1. März 1960 über die Aufgaben und Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens (VMMfK Nr. 1960, Teil I lfd. Nr. 2)
  • AO vom 12.Oktober 1960 über die Umbildung der Kreisvolkskunstkabinette in Kreiskabinette für Kulturarbeit (GBl. II S. 391)
  • AO vom 12. August 1961 über die Umbildung der Bezirkshäuser für Volkskunst in Bezirkskabinette für Kulturarbeit (GBl. II S. 427)
  • AO vom 9. Oktober 1962 über das Statut des Zentralhauses für Kulturarbeit (GBl. II S. 725)
  • AO vom 15. Oktober 1962 über die künstlerische Bestätigung von Kindern auf den Gebieten der darstellenden Kunst, des Films, der Musik und der Artistik in kulturellen Einrichtungen oder Betrieben (GBl. II S. 727)
  • AO vom 27. Juli 1965 über die Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens (GBl. II Nr. 82 S. 621)
  • Honorierung der künstlerischen Anleitung von Amateurfilmschaffenden, Honorarordnung Film, Anlage 6 (VMMfK Nr. 11/71, Teil I, lfd. Nr. 24)
  • VO vom 15. Januar 1976 über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I Nr. 6 S. 102)
  • Erste DB vom 15. Januar 1976 zur VO vom 15. Januar 1976 über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I Nr. 6 S. 105)
  • Statut des Zentralhauses für Kulturarbeit (VMMfK Nr. 5/77, Teil I, lfd. Nr. 14)
  • Anweisung über den Rahmenstellenplan für Kreiskabinette für Kulturarbeit (VMMfK Nr. 5/77, Teil I, lfd. Nr. 19)
  • AO vom 24. November 1980 über die Aus- und Weiterbildung von Leitern im künstlerischen Volksschaffen (GBl. I 1981 Nr. 1 S. 11)
  • AO vom 27. April 1990 über die Förderung und Ver4hgütung kultureller und künstlerischer Amateur- und Freizeittätigkeit (GBl. I Nr. 27 S. 253)

Beschlüsse

  • Plan des Ministerrates der DDR vom 30.1.1956 zur Förderung der Jugend im Jahre 1956 (GBl. I S. 137)

Verträge

  • Freundschaftsvertrag ZAG Amateurfilm/DEFA-Studio für Trickfilme (1960) (Studioblätter 23/60)
  • Arbeitsvereinbarung zwischen dem Zentralhaus für Kulturarbeit Leipzig und der DHF Potsdam-Babelsberg, 1965 (BArch, DR 1/4282)
  • Arbeitsvereinbarung zwischen dem VFF der DDR und dem Zentralhaus für Kulturarbeit, 23.10.1978 (FMP, VFF 180)

Berichte

  • Maßnahmen zur Unterstützung der Amateurfilmbewegung, VVB Film/Hoffmann an ZK der SED/Abt. Kultur/Wagner, 9.3.1960 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/249)
  • Vorschläge für ein System zur Unterstützung der Amateurfilmbewegung, VVB Film, 13.8.1960 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/249)
  • Einbeziehung des Amateurfilmsektors in das ZKW, VVB Film/Hoffmann an ZK der SED/Abt. Kultur/Wagner, 11.3.1961; ZKW/Rode, Anlage (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/250)
  • Perspektivprogramm für das Amateurfilmschaffen der DDR 1971-1975, ZKA, März 1970 (FMP, VFF 180)
  • Offene und Klub-Formen im Amateurfilmschaffen, ZKA, Juli 1971 (FMP, VFF 180)
  • Einschätzung des Entwicklungsstandes im Amateurfilmschaffen der DDR, ZKA, 21.1.1974 (FMP, VFF 180)
  • Entwicklungsstand des Fachgebietes Amateurfilm und Schwerpunktaufgaben bis 1980, ZKA, Januar 1979 (FMP, VFF 180)
  • Maßnahmen zur Sicherung des Leistungsanstiegs im Fachgebiet Amateurfilm, ZKA, 25.2.1987 (FMP, VFF 180)

Übersichten

  • Zahlen und Fakten zur Entwicklung des Amateurfilmschaffens in der DDR (1985) (BStU, BV Karl-Marx-Stadt, Abt. XX, Nr. 2181)

Literatur

  • Mitteilungen des Zentralhauses für Kulturarbeit Leipzig
  • Chronik des künstlerischen Volksschaffens, Amateurfilm, 1945-1951; 1952-1957; 1958-1962; 1963-1966, Jahrbuch 1966-1970, hrsg. vom Institut für Volkskunstforschung beim Zentralhaus für Kulturarbeit, Leipzig 
  • Mitteilungsblatt der ZAG Amateurfilm der DDR, Beilage in „Film für alle“, Leipzig 1960
  • Mitteilungen der ZAG Amateurfilm, hrsg. vom ZfK, Leipzig 1966ff
  • DEFA-Heimfilme, hrsg. vom DEFA-Kopierwerk, Berlin 1961
  • Filmprogramm UNICA-Zentrum Amateurfilm DDR, Berlin 1978
  • Filmprogramm UNICA-Zentrum Amateurfilm DDR, Berlin 1980
  • UNICA 1982. DDR-Filmprogramm, Berlin 1982
  • Amateurfilmschaffen der DDR, Leipzig 1983
  • UNICA 84. Filmprogramm DDR. Karl-Marx-Stadt 1984
  • Aus der Arbeit der Laienfilmstudios, Volkskunst, Heft 7/1952
  • Dobbert, Hubert: Das Amateurfilmschaffen. In: Jahrbuch des Films 1960, Berlin 1961
  • Bonk, Jürgen / Ruhberg, Karl-Heinz: Greif zur Kamera. Amateurfilm und Filmamateure in der DDR, Leipzig 1970
  • Gärtner, Roland: Der Deutsche Fernsehfunk und das Amateurfilmschaffen. Diplomarbeit, DHF Potsdam-Babelsberg 1960
  • Hempel, Rolf: Der Amateurfilm in Deutschland. Jahresabschlussarbeit, DHF Potsdam-Babelsberg 1963
  • Giera, Joachim: Einige Aspekte der Breitenwirkung des Amateurfilmschaffens der DDR als wichtiger Faktor zur Lösung der Hauptaufgaben des künstlerischen Volksschaffens in den Jahren 1971 bis 1975. Diplomarbeit, HFF Potsdam-Babelsberg 1972
  • Wree, Angelika: Die besondere Art der Realitätsbezogenheit des Amateurfilmschaffens und siene daraus resultierende spezifische Funktion im Prozeß der gesellschaftlichen Entwicklung. Diplomarbeit, HFF Potsdam-Babelsberg 1980
  • Schenke, Eckhard: Der Amateurfilm – Gebrauchsweisen privater Filme. Diss. Göttingen 1998
  • Bewegte Bilder, Film- und Videobestände in Sachsen. Dresden 2000
  • Forster, Ralf: Klassiker aus Schöneweide – Mabuse & Co. Als DEFA-Heimfilme, in: Filmblatt Nr. 19/20 (2002)
  • Roepke, Martina: Bewegen und Bewahren. Die Wirklichkeit im Heimkino. In: Geschichte des dokumentarischen Films in Deutschland, Bd. 3, Stuttgart 2005
  • Löser, Claus / Fritzsche, Karin (Hrsg.): Gegenbilder. Filmische Subversion in der DDR 1976-1989, Berlin 1996
  • Bewegte Bilder. Film- und Videobestände in Sachsen, Dresden 2000
  • Petzold, Volker: Amateurfilm in der DDR. Arbeitsbericht/Studie. DEFA-Stiftung 2005
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