Hochschule

Agenda

610: Hochschule

Die Deutsche Hochschule für Filmkunst Potsdam-Babelsberg (Hochschule für Film und Fernsehen der DDR) ist die erste deutsche Filmhochschule mit staatlichem und international anerkanntem Abschluss für Regie, Kamera, Produktion, Dramaturgie bzw. Film- und Fernsehwissenschaft, Schauspiel und einer Fachschulausbildung für Schnitt, Ton, Film- und Fernsehtechnik, Animation. Zunächst ausschließlich für Film ausgelegt, übernimmt die Hochschule die Ausbildung für Film und Fernsehen unter praxisnahen Bedingungen.

Die Hochschule untersteht dem Ministerium für Kultur.

Struktur

 611 Deutsche Hochschule für Filmkunst
Hochschule für Film und Fernsehen der DDR („Konrad Wolf“)
 619 Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“

Legende

Entstehungsgeschichte

Die Gründung der Deutschen Hochschule für Filmkunst Potsdam-Babelsberg (1954) folgt einem Beschluss des Politbüros des ZK der SED (1952). Sie wird in einem Kraftakt gleichsam aus dem Boden gestampft. Das betrifft Räumlichkeiten, technische Ausstattung, Lehrpersonal, Lehrmaterial, Studienmethodik. Als Beispiel und Vorbild für die Ausgestaltung einer (Film-)Hochschule gilt das WGIK, Moskau, sukzessive ergänzt um die Erfahrungen von FAMU, Prag, und PWSTiF, Lodz.

Die planmäßige Eröffnung wird mit dem 1.10., die offizielle Eröffnung der HS mit dem 1.11.1954 dokumentiert. Tatsächlich wird die Hochschule am 5.10. eingeweiht und am 6.10. mit der Aufnahme des Lehrbetriebs eröffnet.

Im Unterschied zur offiziösen Bestimmung von Film als „Agitation mit künstlerischen Mitteln“ (1951) ist die Bezeichnung der Hochschule als „für Filmkunst“ konstitutiv: „Wenn wir in den Mittelpunkt der Hochschule nicht die Kunst setzen, brauchen wir keine. Die Menschen, die dort studieren, müssen davon überzeugt sein, Künstler zu werden, auch die Produktionsleiter.“ (Rodenberg 1953)

Status

Die DHF/HFF untersteht in kulturpolitischer, inhaltlicher, personeller, organisatorisch-wirtschaftlicher Hinsicht dem Ministerium für Kultur. Hochschulrechtliche Entscheidungen liegen beim Staatssekretariat bzw. Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (insbesondere die Festlegung der Prorektoren und des 1. (geschäftsführenden) Stellvertreters des Rektors, die Gliederung der HS in Fakultäten (hier: Fachrichtungen, ggf. Studiengänge), die Besetzung des wissenschaftlich-künstlerischen Mittelbaus, die Einrichtung von Aspiranturen und das Promotionsrecht). Auch mit der Erweiterung der Ausbildung für Film und Fernsehen (1969) und der kulturpolitischen Einflussnahme und materiell-finanziellen Beteiligung des DDR-F an der Hochschule bleibt die bisherige Unterstellung unter das MfK bestehen.

Tatsächlich unterliegt die DHF, einer zeitgenössischen Übersicht (1959) folgend, der Aufsicht folgender Einrichtungen über künstlerische Lehranstalten: ZK der SED, Bezirksleitung Potsdam der SED, Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen, MfK mit Abt. Schulwesen (bzw. Abt./Sektor Schulische Einrichtungen; HA Künstlerische Lehranstalten) sowie HV Film bzw. VVB Film mit Zentraler Nachwuchskommission, Studienplankommission, Absolventenkommission.

Der Rektor der Hochschule ist in der Nomenklatur des > Sekretariats des ZK der SED geführt.

Struktur

Die DHF wird von einem Rektor geleitet. Der Künstlerisch-wissenschaftliche Rat (1969) setzt sich aus gewählten Hochschullehrern sowie Studenten zusammen und ist befugt zu akademischen Berufungsverfahren sowie für Grundsatzentscheidungen in Lehre und Forschung. Der Senat ist Organ des Rates zwischen dessen Plenartagungen bzw. Hauptversammlungen (Konzil) und kollegiales Beratungs- und Leitungsorgan des Rektors. Nach der III. Hochschulreform der DDR (1968/69) werden der Gesellschaftliche Rat sowie Sektionen eingeführt. Nachdem sich die Nutzlosigkeit dieser Einrichtungen an einer künstlerischen Hochschule herausstellt, werden sie durch die HFF selbst wieder aufgehoben (1974; 1978).

Die DHF ist - in Anlehnung an das akademische Modell mit Fakultäten und Dekanen - nach Fachrichtungen gegliedert, denen Fachrichtungsleiter vorstehen. Innerhalb der Fakultäten werden Klassen nach Fächern und Jahrgängen (Matrikel) gebildet. Theoretische und künstlerische Grundausbildung wird von Professoren, Dozenten und Assistenten geleistet, für künstlerischen Fachunterricht werden Klassenleiter und Lehrbeauftragte, für die Betreuung der Prüfungs- und Abschlussfilme sowie der theoretischen Abschlußarbeiten Mentoren und Betreuer aus der Filmpraxis gewonnen. Trotz fortwährender Änderungen der Binnenstrukturen ändert sich für die Studierenden an der Zugehörigkeit zu Fachrichtungen und der Zusammenfassung in Fach- und Jahrgangsklassen nichts.

Nicht alle FR werden kontinuierlich geführt. Unterbrechungen gibt es in der FR Film- und Fernsehwissenschaft (1966-1974) und der FR Schauspiel (1970-1978). Andererseits werden zusätzliche Klassen eingerichtet, wie die Dokumentarfilmklasse (1965-1968) und das Sonderstudium Regie/Szenaristen/Kamera (1966-1969), oder externe Lehrgänge durchgeführt, wie die Szenaristen-Lehrgänge (1963; 1977/78) und die „Schauspieler-Aspirantur“ zur Weiterbildung für ausgebildete Schauspieler als Interimslösung (1974-1977). Durch Neubildung der FR Film- und Fernsehwissenschaft (1974) und der FR Schauspiel (1978) verfügt die HFF wieder über die sie von Gründung an prägende Einheit von Wissenschaft, Lehre und praktischer Tätigkeit.

Die HFF hat kein Promotionsrecht. Promotionsverfahren zu filmwissenschaftlichen Themen müssen an anderen Hochschulen bzw. Universitäten durchgeführt werden. Die Genehmigung für die Durchführung von Sonderpromotionsverfahren an Einrichtungen, die nicht das Promotionsrecht besitzen, kann erteilt werden, sofern Arbeiten an einer anderen wissenschaftlichen Institution wegen ihrer Spezifik nicht verteidigt werden können. Außerplanmäßige und planmäßige Aspiranturen an der HFF werden durch das MfK unterstützt (1973). Versuche, die DHF/HFF zum Zentrum der film- und fernsehwissenschaftlichen Forschung in der DDR auszugestalten, scheitern.

Die DHF/HFF gibt Lehrbriefe, Studienmaterialien und > Publikationen zum internen und externen Gebrauch heraus.

Der Hochschule obliegen Aufgaben der Weiterbildung im Filmwesen (Externenprüfung, BAK Spielfilmstudio, Leithochschule für Amateurfilm (1966)).

In die DHF werden als Abteilungen die > Ingenieurschule (Fachschule) für Filmtechnik (1962-1992) und die > Zentralschule des Lichtspielwesens (1962-1969) integriert.

Der Plan einer Ausbildungsakademie für alle Künste einschließlich Film (Akademie der Darstellenden Künste) scheitert an den Gestehungskosten; auch wirft die Konzentration künstlerischen und studentischen Potentials an einem Ort ideologische Fragen und Besorgnisse auf, zumal nach den politischen Verwerfungen im Kunstbereich (1965/66). Nicht zuletzt ist die Beteiligung unterschiedlicher Ministerien und staatlicher Einrichtungen nebst ihren je verschiedenen Zuordnungen im Apparat des ZK der SED ein Hinderungsgrund, der die Idee nicht über das Projektstadium hinaus gelangen lässt (1972).

Produktion

Die DHF verfolgt ein praxisorientiertes, integratives Modell der Ausbildung. Grundlegende Filmberufe wie Regie, Kamera, Produktion, Dramaturgie, Schauspiel und Filmwissenschaft sowie Schnitt, Ton und Film- und Fernsehtechnik als Fachschulberufe (1962) sind in ihr vereinigt.

Die Hochschule ist in der Nachbarschaft wichtiger Filmproduktionsbetriebe eingerichtet (> DEFA-Studio für Spielfilme, > DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme). Nach dem Bau der Mauer und der Einführung des Grenzregimes sowie im Zusammenhang mit dem Standort von Filmwissenschaft, Dokumentarfilm, Synchronisation, Filmvertrieb, Fernsehen sowie anderer künstlerischer Hochschulen in Berlin führt die DHF/HFF eine Randexistenz. Durch die Verteilung der Unterrichts-, Verwaltungs- und Versorgungseinrichtungen auf eine Vielzahl von Gebäuden in Potsdam-Babelsberg sind Unterricht und Betrieb erschwert. Die technische Ausrüstung der Hochschule entspricht nicht den Erfordernissen.

Das Studium verbindet systematische fachtheoretische Ausbildung mit künstlerisch-praktischer Ausbildung in film- und medienspezifischer interdisziplinärer Zusammenarbeit. Das Spannungsverhältnis zwischen Lehr- und Rahmenplan und studentischer Präferenz der Filmpraxis begleitet die Hochschule zeit ihrer Existenz und ist unaufhebbar. Ein erheblicher Teil des Rahmenvolumens (20%) wird für die obligatorische gesellschaftswissenschaftliche Grundausbildung („Gewi“), Sprache (Russisch als erste Fremdsprache) und Sport aufgewendet, ergänzt durch sozial-, medien- und kunstwissenschaftliches Allgemeinwissen.

Eingangsvoraussetzung für das Studium sind Hochschulreife (ausgenommen Schauspiel), Eignungsprüfung, Volontariat oder Vorpraktikum oder Assistenz bzw. abgeschlossene Facharbeiterausbildung in berufsverwandten Zweigen oder entsprechende Berufserfahrung sowie Aufnahmeprüfung.

Das ein- bzw. zweijähriges Volontariat (1967) beinhaltet die Delegierung des Studierenden durch einen entsendenden Betrieb (DEFA-Studios, Fernsehen der DDR, SFA, Progress Film-Verleih, HV Film, Presse/Verlage), stellt Grundwissen über Produktionsabläufe und Berufsanforderungen bei Film und Fernsehen bereit und gewährleistet betriebliche Betreuung sowie Einstellung der Studenten nach Studienabschluss. Der Aufnahme in ein Volontariat liegt der Kaderbedarf in den Studios und Einrichtungen von Film und Fernsehen sowie Kaderentwicklungs- und Einsatzpläne zugrunde. Volontariat und Delegierungsprinzip dienen als Kader- und Sozialregulativ, widersprechen aber künstlerischer Selbstentwicklung und treffen auf Widerspruch in AdK und VFF (1982). „Sie haben im Grunde die Altersversorgung schon sicher mit der Immatriukulation.“ (Konrad Schwalbe 1982)

Der Studienverlauf sieht ein vierjähriges (Hochschule) bzw. dreijähriges (Fachschule) Vollstudium vor und endet mit dem Diplom. Für Regie und Kamera wird eine postgraduale Meisterausbildung an der HFF (Studio der HFF) (1975/76) bzw. ein fünfjähriges Diplomstudium (1982) eingeführt.

Die DHF ist zunächst zur Ausbildung für den Filmbereich zuständig. Mit dem qualitativen und quantitativen Wachstum des Fernsehens, insbesondere durch die Einführung des II. Fernsehprogramms, wächst der Bedarf an qualifizierten und spezifisch ausgebildeten künstlerischen und technischen Mitarbeitern. Die Hochschule übernimmt Ende der sechziger Jahre die Ausbildung für Film und Fernsehen (1968; 1969). Im Rückgriff auf Überlegungen aus früheren Jahren (1958; 1963/64) wird die DHF in Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) (1969) umbenannt.

Die Studentenzahlen steigen bis auf das Zehnfache des bisherigen Umfangs. Über MfK sowie MR werden die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen abgesichert, ohne die Produktionsgrundlagen der Hochschule zu berücksichtigen. Das Fernsehen tritt in die Nachwuchsausbildung ein (Rahmenleistungsvertrag, Filmlieferungsverträge, Übernahme von Fernsehproduktionen, Beistellung von Studiotechnik, Ausarbeitung von Lehrplänen, Besetzung von Gremien und Lehrämtern, Führung im Gesellschaftlichen Rat der HFF). 1970 wird der erste Rahmenvertrag mit dem Staatlichen Komitee für Fernsehen abgeschlossen. Er sieht die Produktion sendefähiger Filme sowie die Unterstützung der praktischen Ausbildung vor. Das Fernsehen stellt der Hochschule dafür Produktionskapazität (Aufnahme- und Endfertigungstechnik, Kopierwerkskapazität, Rohfilm) und Finanzierung zur Verfügung, unterstützt die HFF bei der Beschaffung von Hilfsmitteln im Rahmen des Investitionsplanes der Hochschule und beim Erwerb abgeschriebener bzw. ungenutzter Technik der Studiotechnik Fernsehen.

Die studentische Filmproduktion beinhaltet die Aufstellung eines Thematischen (Jahres)Plans durch die HFF, gefolgt von der Auswahl der Vorhaben für 8 Stunden Programm („Versuche“) im Jahr durch das DDR-F. Die HFF-Produktion wird in Leistungsplan (LP) und Ausbildungsfonds (AF) gesplittet. LP-Projekte sind Sendeprojekte. Szenarienbestätigung und Produktionsfreigabe erfolgen durch FS-Direktor für Programmplanung, das DDR-F stellt der HFF technische und ökonomische Kapazität zur Verfügung. Für den Ausbildungsfonds stellt das DDR-F technische und ökonomische Kapazität für 4 Stunden Programm pro Jahr normativgebunden zur Verfügung. Die Ausführung der Vorhaben steht in Verantwortung der HFF. Besonders gelungene Arbeiten aus dem AF können in das Programm übernommen werden. In der Praxis folgt das DDR-F der HFF darin, alle vereinbarten Projekte im Rahmen des AF zu realisieren und über Sendeeinsatz erst nach Fertigstellung und Abstimmung mit den zuständigen FS-Bereichen zu entscheiden. 2/3 der Filme werden post festum in den Fernsehplan aufgenommen und bedürfen der Zustimmung des DDR-F; 1/3 der bereitgestellten Fonds und Kapazitäten verwendet die HFF in eigener Verantwortung (ehemals AF). Projekte „in Kooperation mit dem DDR-F“ werden wie Fernseh-Eigenproduktionen behandelt. Diese Praxis flexibilisiert die Verfügung des HFF-Studios über die Fernsehmittel und die Realisierung der Ausbildungskonzeption.

Die Profilierung der praktischen Filmausbildung und Filmrealisierung mündet in die Gründung des Studios der HFF, in welchem Studenten unter film- und fernsehüblichen Praxisbedingungen Hauptabschluss- und Diplomfilme sowie externe Produktionen entwickeln und realisieren können. Es umfasst festangestellte SchnittmeisterInnen, Produktionsmentoren, Dramaturgen, Produktionsleiter und untersteht dem Prorektor bzw. Direktor für künstlerische Ausbildung.

Internationale Beziehungen Ausländische Studenten werden frühzeitig immatrikuliert und in das Ausbildungssystem integriert. Eine rein internationale Klasse wird nur einmal eingerichtet (1965-1969). Internationale Präsenz verschafft sich die HFF durch Aktivierung der Mitarbeit in CILECT (ab Mitte der 1970er Jahre), studentische Koproduktionen und die Internationalisierung der Babelsberger Studententage.

Seit der 4. Internationalen Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche (1961) beschickt die HFF das Festival mit Filmen, organisiert ein Treffen der Filmhochschulen (1963) und tritt jährlich außerhalb des Wettbewerbs mit eigenem Programm auf (1969). Zunehmend werden (west)deutsche und internationale Festivals beschickt, am Ende der 1980er Jahre auch unter Teilnahme der Studenten.

Studentenvertretung wird über die Freie Deutsche Jugend (FDJ) und ihr Mandat in Kollektivorganen der HFF wahrgenommen. Eine Beurteilung und Reduzierung ihrer Rolle auf Indoktrination und Verfügbarmachung übersieht die Möglichkeiten zu relativ eigenständiger Studentenpolitik an der HFF. Ist in den ersten 15 Jahren die konventionelle Wandzeitung Spiegel und Medium für Meinungsäußerung und Diskussion, erweitert sich das Spektrum durch die Herausgabe der „Studenten-Literatur“ (1980er Jahre) und des „Videojournals“ (1988). Studenten richten den Studentenklub „Pfanne“ ein, initiieren die FDJ-Studententage (1971) und ihre Überleitung in Internationale Studententage (1977/1986), die ohne Unterbrechung als Internationale Studentenfilmtage „Sehsüchte“ (1995) ihre Fortsetzung finden. Studentische Mitbestimmung wird im Verlauf des Jahres (1989) in allen Organisationen, Gremien und Ebenen der HFF eingebracht und durchgesetzt. Die Teilnahme der Studenten an der Bürgerrechtsbewegung und ihre filmische Dokumentation wird auf der Internationalen Leipziger Dokumentarfilmwoche mit einer „Goldenen Taube“ ehrenhalber gewürdigt (1989).

Finanzierung

Die DHF/HFF wird aus dem Haushalt des MfK finanziert. Die Erweiterung der studentischen Filmproduktion durch den Eintritt des DDR-F in die Hochschule zieht zusätzliche Vertragsfinanzierung durch das Fernsehen nach sich. Die unmittelbar mit der Produktion entstehenden Ausgaben (ausgenommen Lohnfonds und dazugehörige Ausgaben) werden als Einnahmen geplant und vom Auftraggeber erstattet. Kosten für die Fernsehproduktion in Höhe von 1260 TM stehen Eigenleistungen der HFF von 90 TM gegenüber (1969). Dieses Verhältnis bleibt, bei Änderungen in Details, bis zum Ende bestehen.

Nach 1990

Nach Wiedereinrichtung der Länder mit Zuständigkeit für Schul- und Hochschulwesen übernimmt das Land Brandenburg die Fortführung der HFF als Kunsthochschule des Landes und unterstellte sie dem MWTK. Nach HSG gibt sich die HFF selbst eine Grundordnung und bestimmt nach §1(2) die Beibehaltung des Namenszusatzes „Konrad Wolf“.

Die HFF schafft aus eigener Kraft die Transformation in das neue Studiensystem. Sie führt Selbstverwaltungsgremien sowie Bewerbung, Anhörung und Wahlen zum Lehrkörper (anstelle Berufung in der DDR) ein, führt aber tradierte Einrichtungen wie den Senat durch Umnutzung fort. Das Modell der Fachrichtung wird übernommen und in Studiengänge umgewandelt, Fachrichtungsleiter werden als gf. Leiter der FR bzw. Studiendekan (Prodekan) eingesetzt. Bei Einsetzung und Weiterbeschäftigung in verantwortliche Stellung Anerkennung akademischer Grade (Prof. alten Rechts). Die Fachhochschulstudiengänge Animation (2002), Montage (Schnitt) und Ton (2003) werden in Kunsthochschulstudiengänge umgewandelt.

Die Ausbildungsphilosophie wird einer Prüfung unterzogen: traditionelle Systematik oder Kurssystem, gemeinsame Projektarbeit von Idee bis Vermarktung oder autonome Ausbildungsinhalte, hochspezialisierte Fachkräfte oder multivariable Medienarbeiter. Die HFF entscheidet sich für die Verbindung fachtheoretischer Ausbildung mit kreativer Werkstattausbildung.

Nach der Evaluation der künstlerischen Hochschulen in den fünf neuen Ländern und Berlin-Ost empfiehlt der Wissenschaftsrat die Fortführung der HFF (1991/92).

„In mancher Hinsicht (...) unterscheiden sich die künstlerischen Hochschulen der neuen Länder positiv von denen der alten und könnten diesen als Vorbild dienen, insbesondere in der Intensität, mit welcher die Studierenden betreut werden, und in manchen Formen des Praxisbezugs ihrer Ausbildung. (...) Das Ausbildungskonzept der HFF ist singulär, insbesondere durch das Nebeneinander verschiedenartiger Studiengänge und ihre inhaltliche Verzahnung sowie durch die Zusammenführung der Studierenden in gemeinsamen Studienprojekten. Im Hinblick auf die hohe Arbeitsteiligkeit des Film- und Fernsehbereiches wie seine hohen Anforderungen an Kooperationsfähigkeit und Flexibilität ist dieses Konzept einleuchtend. Die technisch-handwerkliche Qualität der Ausbildung ist (...) bemerkenswert. (...) Das interdisziplinäre Ausbildungskonzept (...) sollte beibehalten werden.“

Mit dem Hochschulrecht der BRD entfällt die Berechtigung einer künstlerischen Lehranstalt, wissenschaftliche Institute zu führen. Entsprechende Einrichtungen der HFF werden in Studiengänge integriert. Die HFF verfolgt in diesem Sinne die Weiterführung ihres Konzepts einer systematischen Ausbildung, bei der künstlerisch-praktische und wissenschaftlich-theoretische Ausrichtungen miteinander verbunden sind.

Mit der Einführung des Hochschulrahmengesetzes i.d.F. v. (1999) im Land Brandenburg und der Neuwahl im Jahr 2000 wird das Präsidial- und Dezernatssystem an der HFF eingeführt.

Die HFF ist Mitglied der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Deutschen Kunsthochschulen (2001). Kooperationsbeziehungen bestehen zur Kunsthochschule für Medien Köln, HFF München, HdK, dffb, zu Sendeanstalten von DFF-Länderkette, ARD, ZDF.

Der bisherige Standort der HFF in einer Vielzahl restitutionsbehafteter Gebäude wird aufgegeben. Nach Zwischennutzung (1995) übersiedelt die HFF in einen Neubau (2000) auf dem ehemaligen - inzwischen parzellierten - DEFA-Spielfilmgelände.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • Mimisterium für Hoch- und Fachschulwesen (DR 3)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • FDJ (DY 24)
  • HFF, Verwaltungsarchiv 
  • FMP,Sammlung Bestand VFF, Kommission für Nachwuchs
  • Bestand HFF-Studio/Dramaturgie

Rechtsvorschriften

  • VO vom 22. Februar 1951 über die Neuorganisation des Hochschulwesens (GBl. S. 123)
  • Dritte DB vom 21. Mai 1951 über die Einsetzung von Prorektoren für bestimmte Aufgabengebiete (GBl. S. 491)
  • Fünfte DB vom 4. August 1951 über das Gesellschaftliche Grundstudium an den Universitäten und Hochschulen (GBl. S. 727)
  • Achte DB vom 24. August 1951 über obligatorischen Sport für alle Studierenden der Universitäten und Hochschulen (GBl. S. 807)
  • Zehnte DB vom 20. September 1951 über Unterricht in russischer Sprache und Literatur und in deutscher Sprache und Literatur für alle Studierenden (GBl. S. 871)
  • Anweisung Nr. 56 vom 30. September 1954 über die Disziplinarordnung für Studierende der Universitäten und Hochschulen (VMStHS 1954)
  • RL zur Anleitung der Erziehungsarbeit an den Universitäten und Hochschulen durch die Prorektoren für Studienangelegenheiten, November 1954 (BArch, DR 1/530)
  • AO vom 3. September 1954 (ZBl. S. 445) i.V. mit der AO Nr. 2 vom 10. September 1956 über die Bearbeitung von Kaderangelegenheiten der dem Ministerium für Kultur unterstellten künstlerischen Hochschulen (GBl. II S. 324)
  • VO vom 14. Oktober 1954 über die Bildung der Deutschen Hochschule für Filmkunst (GBl. S. 847)
  • Aufnahmebedingungen für die Deutsche Hochschule für Filmkunst (1954) (VMMfK Nr. 6/54, Teil I, lfd. Nr. 24)
  • AO vom 6. September 1956 über die Verleihung akademischer Grade (GBl. I S. 745)
  • AO vom 8. Februar 1957 über die disziplinarische Verantwortlichkeit der Hochschullehrer (GBl. I S. 177)
  • AO vom 6. Dezember 1957 über die disziplinarische Verantwortlichkeit der Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (GBl. I S. 68)
  • VO vom 13. Februar 1958 über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in der DDR (GBl. I S. 175)
  • VO vom 2. Oktober 1958 zur Aufhebung von Bestimmungen auf dem Gebiet des Hoch und Fachschulwesens (GBl. I S. 774)
  • AO vom 15. Juni 1962 über das Teilstudium im Rahmen des Fern- und Abendstudiums an den Hoch- und Fachschulen (GBl. II Nr. 47 S. 406)
  • Statut der Deutschen Hochschule für Filmkunst (VMMfK Nr. 12/64, Teil I, lfd. Nr. 34)
  • Gesetz vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83)
  • VO vom 6. November über die akademischen Grade (GBl. II S. 1022)
  • AO vom 1. Dezember 1968 über die Erteilung und den Entzug der Facultas docendi (Lehrbefähigung) (GBl. II S. 1012)
  • VO vom 15. Oktober 1969 über das Statut des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (GBl. II Nr. 89 S. 547)
  • AO vom 1. August 1969 über Aufgaben, Stellung und Arbeitsweise der Gesellschaftlichen Räte an den Hochschulen der DDR (GBl. II Nr. 75 S. 465)
  • Namensgebung an Hochschulen (VMMfK Nr. 11/69, Teil I, lfd. Nr. 17)
  • AO vom 15. März 1970 über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Räte der Universitäten und Hochschulen (GBl. II Nr. 31 S. 224)
  • VO vom 2. Juli 1970 über die Hochschullehrer mit wissenschaftlicher Lehrtätigkeit und die Wissenschaftlichen Mitarbeiter an den künstlerischen Hochschulen der DDR (GBl. II S. 455)
  • Anweisung vom 26.11.1970 zur VO vom 2. Juli 1970 (VMMfK Nr. 12/70, Teil I, Nr. 23)
  • Anweisung vom 27. Dezember 1971 zur Förderung der künstlerisch-produktiven Leistungen der Studenten an den künstlerischen Hoch- und Fachschulen (nicht veröff. in VMMfK)
  • AO vom 15. November 1972 zur Regelung der Arbeitseinsätze der Studenten (GBl. II Nr. 71 S. 829)
  • AO vom 1. Juli 1973 über das Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 31 S. 301)
  • AO vom 26. Januar 1976 über das Diplomverfahren – Diplomordnung – (GBl. I Nr. 7 S. 135)
  • (Berechtigung der Verleihung von Diplom-Abschlüssen an den künstlerisch-wissenschaftlichen Rat der HFF, MHF, 10.5.1976) (HFF-Verwaltungsarchiv)
  • Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR (VMStHF Nr. 1-2/1968)
  • AO vom 24. August 1988 über die Neugestaltung des Fern- und Abendstudiums an den Universitäten und Hochschulen (GBl. I Nr. 20 S. 227)
  • AO vom 4. März 1988 über die postgradualen Studien (GBl. I Nr. 7 S. 72)

Beschlüsse

  • Resolution des Politbüros „Für den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 122 vom 22.7.1952, Punkt 4; Anlage Nr.3 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/222)
  • Beschl. (des MfK) vom 12.1.1961 über die Ausbildung von Angehörigen der nationalen Befreiungsbewegung afrikanischer und lateinamerikanischer Völker als Kamera-Reporter in der DDR (BArch, DR 1/7824)
  • Beschl. des Staatsrates der DDR vom 3. April 1969 über die Weiterführung der 3. Hochschulreform und die Entwicklung des Hochschulwesens (GBl. I S. 5)
  • Beschl. des PM vom 22. Dezember 1966 über die Vorbereitung und Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) in der DDR (BArch, DC 20, I/4-1470)
  • Beschluß über die Vorbereitung eines zweiten Fernsehprogramms, PB des ZK der SED, Protokoll Nr. 24 vom 21.6.1966 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1063)
  • Beschl. des PM vom 6. Dezember 1967 über die frühzeitigere, stufenweise Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) in der DDR (BArch, DC 20, 1/4-1673)
  • Beschluß über die frühzeitigere, stufenweise Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) in der DDR, Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. vom 6.2.1968 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV/2/2/1153)
  • Information der Abt. Kultur des ZK über den Brigadeeinsatz an der DHF Potsdam-Babelsberg in der Zeit vom 9. bis 19.12.1968. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 16 vom 26.2.1969, Punkt 7 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1503)
  • Bericht des Ministers für Kultur über die kaderpolitische Zusammensetzung der Lehrkörper an den künstlerischen Hochschulen. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 3 vom 9.1.1974 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2103)
  • Aufgaben zur Verbesserung von Erziehung und Ausbildung an den künstlerischen und kulturpolitischen Hoch- und Fachschulen. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 7 vom 21.1.1987 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/4067)
  • Beschl. des MR vom 29.1.1987 über die Aufgaben zur Verbesserung von Erziehung und Ausbildung an den künstlerischen und kulturpolitischen Hoch- und Fachschulen, MR 01-20/7/87 (BArch, DC 20/I-3/2429)
  • Maßnahmen zur Veränderung der Lage an der DHF Potsdam-Babelsberg. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 43 vom 17.6.1969 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1530)

Verträge

  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit der DHF und der BA des VEB DEFA-Studios für Spielfilme, 1965 (BArch, DR 1/4311)
  • Arbeitsvereinbarung zwischen dem Zentralhaus für Kulturarbeit Leipzig und der DHF Potsdam-Babelsberg, 1965 (BArch, DR 1/4282)
  • Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem DFF und der HFF ((Erster) Rahmenvertrag), HFF 1970 (DRA, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Glatzer, Materialien der HFF)
  • Vereinbarung zwischen dem SKF und der HFF über beiderseitige Zusammenarbeit 1983, 1. Entwurf (DRA, Schriftgutbestand Fernsehen, HFF 1983-1991)

Berichte

  • Bericht über den Stand der Errichtung einer Hochschule für Filmkunst, SFK, 16.11.1953 (BArch, DR 1/4049)
  • Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit an den künstlerischen Lehranstalten, Konzeption, MfK/HA Künstlerische Lehranstalten, 23.8.1955 (BArch, DR 1/522)
  • Deutsche Hochschule für Filmkunst, Aufnahmenbedingungen, 1958 (BArch, DR 1/4412)
  • Angaben für den in Arbeit befindlichen Hochschulführer für den Bereich der VVB Film, 29.10.1959 (BArch, DR 1/4412)
  • Zusammenfassung und Auswertung des Brigadeeinsatzes an der DHF, VVB Film, 18.4.1959 (BArch, DR 1/4412)
  • Arbeitsordnung der D.H.F. (o.D., 1960) (BArch, DR 1/4297)
  • Statut der Deutschen Hochschule für Film und Fernsehen, Vorlage, 15.2.1963 (BArch, DR 140/A 109)
  • Statut des wissenschaftlichen Rates, Vorlage, 15.2.1963 (BArch, DR 140/A 109)
  • Bericht über Stand und Entwicklung der ideologisch-erzieherischen Arbeit, HFF, 2.4.1963 (BArch, DR 1/4311)
  • Programm zur Sicherung der Ausbildung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses für Film und Fernsehen bis 1970 (BArch, DR 1/4307)
  • Betriebskonzeption für die Perspektive der DHF bis 1970, 1964/65 (BArch, DR 1/4676)
  • Maximal- und Minimalplan der technischen Einrichtungen und Ausrüstungen, Zustand der aufnahmetechnischen Ausrüstung der HFF, Räumliche Situation in den Internaten und Unterrichtsräumen der Hochschule, 1965 (BArch, DR 1/4311)
  • Bericht über die Arbeit mit den ausländischen Studenten an der Hochschule; Maßnahmeplan zur weiteren Verbesserung der Arbeit mit den ausländischen Studenten an der DHF (BArch, DR 1/4297)
  • Beschluß über die Weiterführung des Ausländerstudiums an der D.H.F., Entwurf, HV Film (o.D., 1964) (BArch, DR 118/3353)
  • Information über Studienmöglichkeiten für Bürger anderer Staaten an der DHF, 1964 (BArch, DR 1/4311)
  • HV Film, Vorlage vom 17.6.1963 über die Perspektive der DHF und der Filmwissenschaft in der DDR; Teil I: Perspektivplan für die weitere Ausbildung an der DHF. Anlage 1: Strukturschema der DHF; Anlage 2: Vorschlag zur Erweiterung der technischen Basis der DHF (BArch, DR 1/4297)
  • HV Film, Arbeitskonzeption der Kommission für den künstlerischen Nachwuchs, 1965 (BArch, DR 1/4307)
  • HV Film, Programm zur Sicherung der Ausbildung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses für Film und Fernsehen bis 1970, 1966 (BArch, DR 1/4307; 4263)
  •  Brigadeeinsatz an der DHF vom 13.-27.4.1966 (BArch, DR 1/4307a)
  • Bericht über den Brigadeeinsatz an der DHF Potsdam-Babelsberg in der Zeit vom 9.-19.12.1968 (SAPMO-BArch, DY 30/IV A2/9.06/43)
  • DHF, Erziehungs- und Ausbildungsprogramme, 1968 (AdK-O, ZAA 2332)
  • HFF, Lehrprogramm und Forschung (AdK-O, ZAA 2333)
  • Kurzfassung der Ausbildungskonzeption der FR Regie (AdK-O, ZAA 2333)
  • Peter Ulbrich, Ziele der Meisterausbildung (Entwurf), 1973 (AdK-O, ZAA 2333)
  • Neubestimmung und Präzisierung der Perspektive der HFF, 1973 (AdK-O, ZAA 2333; FMP,Sammlung, VFF 115)
  • Vorläufige Ordnung (zur Einrichtung von Volontariaten in den DEFA-Studios, o.D.), MfK/HV Film 1974 (FMP-VFF 115)
  • Information über Studienmöglichkeiten an der HFF, (o.D.) 1974 (FMP-S, Vff 115)
  • Diskussionsbeitrag Konrad Schwalbe, Sektion Darstellende Kunst der AdK, Fragen der Ausbildung und der Meisterschüler, 30.4.1982 (AdK-O, ZAA 964)
  • Stichwortprotokoll der Zusammenkunft des Nachwuchses (...) am 28.10.1982 im Haus der
  • Ungarischen Kultur, 18.11.1982 (FMP-S, VFF 117)
  • Zur Situation des Nachwuchses von Film und Fernsehen der DDR i.d.F. von Jörg Foth, Januar 1983; i.d.F. als internes Material des VFF, März 1983 (FMP-S, VFF 117)
  • Bisky, Führungskonzeption für die Studienjahre 1987-1989 an der HFF (HFF-Verwaltungsarchiv)

Fernsehen

  • Kaderausbildung für den DFF an der DHF, Entwurf, DFF, 3.9.1957 (BArch, DR 1/7923)
  • Namensänderung der Hochschule, HFF an VVB Film, 19.1.1959 (BArch, DR 1/7923)
  • (Diskussion und Konzepte zur Namensänderung „Deutsche Hochschule für Film und Fernsehen“, 1959) (BArch, DR 1/7833; 4412)
  • (Frage der Umbenennung der DHF in HFF, 1963/1964) (BArch, DR 1/4297; 1/4298a)
  • Programm zur Sicherung der Ausbildung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses für Film und Fernsehen bis 1970 (BArch, DR 1/4307)
  • Entwurf eines Problemspiegels für den Jahresarbeitsplan 1970 zwischen DFF und HFF (DRA, Bestand Fernsehen, Sammlung Glatzer, Materialien der HFF)
  • Planung 1970, Protokoll der Planverteidigung Filmhochschule am 15.9.1969 (ebenda)
  • Studie zur Perspektive der HFF, März 1972 (ebenda)
  • Lehrbriefe Studienjahr 1974/74, Studienpläne FR Film- und Fernsehwissenschaft 1974, FR Regie 1976,FR Film- und Fernsehregie 1983 (ebenda)
  • Standpunkt zum Entwurf der Entwicklungskonzeption der HFF „Konrad Wolf“, Komiteevorlage 45/87 vom 19.11.1987 (ebenda)
  • Thematische Pläne für die Studienjahre 1986/87, 1987/88, 1988/89, 1989/90 (ebenda)
  • Hochschule für Film und Fernsehen 1987-1990, MfK/HV Film (BArch, DR 1/14852)

Übersichten

  • Struktur der DHF, 1954 (BArch, DR 1/483; 4412a)
  • Strukturübersichten,1959 (BArch, DR 1/4412a)
  • Strukturplan der DHF, 1963 (BArch, DR 1/4297)
  • Struktur, 1964 (BArch, DR 1/4298)
  • Struktur 1966 (BAch, DR 1/4307a)
  • Struktur und System der Leitungstätigkeit, 1966 (BArch, DR 1/4676)

Nach 1990

  • Hochschulrahmengesetz (HRG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18)
  • ~, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3138)
  • ~, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3835)
  • Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg - Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 24. Juni 1991 (GVBl. Nr. 12 S. 156), geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 (GVBl. Nr. 21 S. 422)
  • Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg - Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 22. Mai 1996 (GVBl. I S. 173)
  • ~ vom 20. Mai 1999 (GVBl. I S. 130), geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2000 (GVBl. I S. 91)
  • ~ i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. November 2005 (GVBl. I S. 254)
  • Beschluß (des MWFK) vom 17.12.1990 zur Überführung (...) der Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg auf das Land (HFF-Verwaltungsarchiv)
  • Empfehlungen (des Wissenschaftsrates) für die künftige Entwicklung der Kunst-, Musik- und Theaterhochschulen in den neuen Ländern und im Ostteil von Berlin, 24.1.1992
  • Teilgrundordnung der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ vom 12.05.1992 (ABl. 34/92 S. 515)
  • Grundordnung der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg vom 12. Oktober 1995 (HFF-Verwaltungsarchiv)
  • Grundordnung der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg vom 10. Juli 2000 (in: Vorlesungs- und Personalverzeichnis Wintersemester 2004/2005)


Literatur

  • Zur Eröffnung der Deutschen Hochschule für Filmkunst, DFK 6/1954
  • A.W. (i.e. Albert Wilkening), Deutsche Hochschule für Filmkunst, Bild und Ton 11/1954
  • Baumert, Heinz: Filmhochschule und Filmforschung, DFK 10/1956
  • Ickler, Paul: Das Hoch- und Fachschulprogramm des Ministeriums für Kultur und die Deutsche Hochschule für Filmkunst, DFK 10/1960
  • Althaus, Günter: Fünf Jahre Deutsche Hochschule für Filmkunst, in: Heinz Baumert, Heinz/Hermann Herlinghaus (Hrsg.): Jahrbuch des Films 1960, Berlin 1961
  • Deutsche Hochschule für Filmkunst, Potsdam-Babelsberg 1964
  • 10 Jahre Deutsche Hochschule für Filmkunst, FWM, Sonderheft 1964
  • 20 Jahre HFF, Information 1-2, 3-4/1974
  • 25 Jahre HFF. Versuch einer historischen Bilanz, FWB, Sonderband 1/1979
  • Versuche. Retrospektive des SFA der DDR und der HFF 1979, Berlin 1980
  • Rümmler, Klaus: Probleme der Nachwuchsausbildung für Film und Fernsehen, BFF 3 (1982)
  • Jahrgänge. 40 Jahre HFF „Konrad Wolf“, BFF 47 (1995)
  • Trampe, Tamara: Die Schere im Kopf, Ts., Berlin 1996
  • Löser, Claus: Dokumentarfilme an der Babelsberger Filmhochschule, in: Schwarzweiß und Farbe, DEFA-Dokumentarfilme 1946-1992, Berlin 1996, 2000
  • Schättle, Horst / Wiedemann, Dieter (Hrsg.): Bewegte Bilder, bewegte Zeit. 50 Jahre Film- und Fernsehausbildung HFF „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg, Berlin 2004
  • Köhlert, Lutz: Regiestudium für das Fernsehen (1967), FWB 1969
  • Köhlert, Lutz: Antrittsrede 1970, FWB 1970
  • Ulbrich, Peter: Um den künstlerischen Nachwuchs. Amtseinführung 1973. FWB 1973
  • Ulbrich, Peter: Schöpferisches Talent und Mut zum Risiko, FuF 2/1973
  • Schwalbe, Konrad: Keine Zeit, kein Ort. Antrittsrede 1980. FuF 8/1981
  • Bisky, Lothar: Tradition, Entwicklung, Orientierung. Rede zur Investitur 1986. BFF 28 (1987)
  • Keller, Dietmar / Bisky, Lothar: Für eine höhere Qualität der Erziehung und Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses, BFF 32 (1988)
  • Panse, Wolf-Dieter: Die HFF – Oldtimer oder Newcomer? BFF 47 (1995)
  • Wiedemann, Dieter: Die HFF „Konrad Wolf“ auf dem Weg ins nächste Jahrtausend – Erreichtes, Vergessenes und Ungelöstes, 1995, unveröffentl. (HFF-Verwaltungsarchiv)
  • Wiedemann, Dieter: Mit der HFF ins nächste Jahrtausend – Standpunkte, Unsicherheiten und Hypothesen zur Zukunft der HFF, 2000, unveröffentl. (HFF-Verwaltungsarchiv)
  • Empfehlungen (des Wissenschaftsrates) für die künftige Entwicklung der Kunst-, Musik- und Theaterhochschulen in den neuen Ländern und im Ostteil von Berlin (24.1.1992)
  • Reimers, Karl Friedrich / Mehling, Gabriele (Hg.): Medienhochschulen und Wissenschaft. Strukturen – Profile – Positionen. Konstanz 2001
  • Bibliografie der Abschlussarbeiten und Filme 1946-1983, HFF Potsdam-Babelsberg 1984
  • Bibliografie der Abschlussarbeiten und Filme 1984-1988, HFF Potsdam-Babelsberg 1989
  • Bibliografie der Abschlussarbeiten und Filme 1989-1993, HFF Potsdam-Babelsberg 1994
  • Hauptprüfungs- und Diplomfilme der HFF 1979-1989, BFF 38 (1990)
  • 40 Jahre Internationales Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm, Filmografie der in Leipzig gelaufenen HFF-Filme 1961-1996, HFF Potsdam-Babelsberg 1997
  • Deutsche Hochschule für Filmkunst, Potsdam-Babelsberg 1957
  • Studieren – Produzieren – Gestalten, Studieninformation, HFF 1980
  • Studieninformation Bewerbungszeitraum 1990, HFF Potsdam-Babelsberg 1990
  • Studieninformation Bewerbungszeitraum 1997, HFF Potsdam-Babelsberg 1996
  • Studieninformation Bewerbungszeitraum 2002, HFF Potsdam Babelsberg 2001
  • Studieninformation Bewerbungszeitraum 2005, HFF Potsdam-Babelsberg 2004
  • Vorlesungs- und Personalverzeichnis Wintersemester 2004/2005, HFF Potsdam-Babelsberg 2004
  • Engelstätter, Heinz ua.: Ziel, Inhalt und Weg der 3. Hochschulreform in der DDR: Arbeitsmaterial, Berlin 1971
  • Hofmann, Jürgen: Hochschulreform in der DDR: Einführung und Überblick, Berlin 1975
  • Völker, Klaus: Zur Geschichte und Ausbildungspraxis der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“, in: Hochschule Ost, 54/1996
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