Vereinigungen

Agenda

960: Nationale Vereinigungen, Zentren, Gruppen

Zur Bearbeitung komplexer Fachgebiete und Zusammenführung der dafür vorhandenen Fachkompetenz sowie zur Mitarbeit in internationalen Filmorganisationen werden Nationale Vereinigungen (Kommission, Vereinigung, Zentrum, Gruppe, Rat) gebildet.

Legende

Entstehungsgeschichte

Nationale Vereinigungen haben einen längeren Vorlauf und gehen auf Initiativen von Filmschaffenden, Wissenschaftlern, Studios und Einrichtungen zurück.

Bereits nach Gründung des DEFA-Studios für populärwissenschaftliche Filme ergeht eine Einladung der > AICS zur Konferenz-Teilnahme mit Filmvorführung und die Einrichtung eines Beobachterstatus für die DEFA (1952). Nach Einzelmitgliedschaft von Filmschaffenden (1955) wird die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Film beim DZL (1961) gebildet, aus der die Nationale Vereinigung für den Wissenschaftlichen Film in der DDR hervorgeht (1962). Gleiches gilt für die Nationale Gruppe der ASIFA (1973) in der DDR, die auf Beteiligung von DEFA-Künstlern an der Gründung der > ASIFA (1960) und Einzelmitgliedschaften (1961) zurückgeht. Das Nationale Zentrum für Kinderfilm und -fernsehen der DDR folgt aus der Kinderfilmkommission der VVB Film (1958), das Nationale Zentrum Amateurfilm (1960) aus dem > Zentralen Fachausschuß Schmalfilm im Kulturbund (1955) und der > Zentralen Arbeitsgemeinschaft Amateurfilm (1959).

Die Bildung von Vereinigungen erfolgt durch das MfK auf dem Verordnungsweg. Die Vereinigungen entsprechen nicht nur dem Bedarf staatlicher Organe an Gremien für Beratung und Koordination, sondern auch dem Bedürfnis der mit Sach- und Fachfragen beschäftigten Praktiker nach Diskussion und Problembündelung für Entscheidungsvorlagen.

Status

Nationale Vereinigungen (Zentren, Gruppen) sind formal selbständige und rechtsfähige nichtstaatliche Organisationen, auch wenn sie nachgeordnete Einrichtungen staatlicher Institutionen sind. Diese Konstruktion entspricht dem UNESCO-Status von nichtstaatlichen Organisationen (NGO) und gewährleistet Beteiligung und Mitarbeit von DDR-Persönlichkeiten und Gremien in internationalen Vereinigungen. Die Vereinigungen (Zentren, Gruppen, Rat) entfalten, wenn schon keine autonome, doch eine relativ selbständige Arbeit ihrer Mitglieder und erfüllen sachthematisch UNESCO-Ziele.

Struktur

Nationale Vereinigungen beruhen auf der Mitgliedschaft und Mitarbeit von Einzelpersönlichkeiten, Studios, Betrieben, Institutionen, Vereinigungen. Gliederung und Strukturierung richten sich nach Sachgegebenheiten und sind in Statuten festgelegt.

Produktion

Vereinigungen beraten Themen ihres Sachgebietes, bearbeiten Fragen ihrer Mitgliedeinrichtungen, bereiten Entscheidungsvorlagen für staatliche Einrichtungen vor. Die Tätigkeit der Vereinigungen wird ergänzt und ggf. getragen durch die Tätigkeit von Kommissionen ua. in Einrichtungen, Studios, Betrieben und Organisationen.

Mitarbeit in internationalen Gremien > Internationale Vereinigungen.

Das Nationale Zentrum für Kinderfilm und -fernsehen vereinigt die auf dem Gebiet des Kinderfilms tätigen Filmstudios, das DDR-F, staatliche Institutionen, Jugend- und Kinderbuchverlage, Kindertheater sowie pädagogische Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen, Jugend-, Kinder- und Frauenorganisationen und Persönlichkeiten, die auf dem Gebiet des Kinderfilmschaffens oder im Zusammenhang mit seinen pädagogischen Zielen tätig sind. Zur Stärkung des wissenschaftlich-publizistischen Potentials Ausgliederung des Sektors Jugend und Film aus dem > Institut für Filmwissenschaft und Eingliederung in das Nationale Zentrum (1964). Im Unterschied zur Kinderfilmkommission der > VVB Film (1958), die auf der Grundlage der Beschlüsse des MfK, des MfVB und der Zentralleitung der Pionierorganisation arbeitet, folgt das Nationale Zentrum eigenem Statut. Ab zweiter Hälfte der 1970er Jahre Konzentration auf internationale Arbeit.

Der Film- und Fernsehrat ist Körperschaft und Dachorganisation zur politisch-fachlichen Koordinierung und Lenkung der Mitarbeit in nichtstaatlichen Film- und Fernsehorganisationen sowie beratendes gesellschaftliches Gremium des Sekretariats Internationale Filmorganisationen (1985). Mitglieder sind Vertreter von Institutionen, Gremien, Organisationen. FFR ist Mitglied im > CICT. Staatliche Anleitung und Kontrolle erfolgen durch HV Film und Abt. UNESCO des MfK.

Der Kulturminister der Regierung Modrow hebt die staatlichen Anweisungen zur Tätigkeit von Vereinigungen der DDR in internationalen nichtstaatlichen Organisationen auf mit der Begründung, dass sie auf Grund ihrer Sachkompetenz allein wissen, was sie zu tun haben.

Nach dem Vereinigungsgesetz (2.1990) sind V. freiwillige, sich selbst verwaltende Zusammenschlüsse von Bürgern, deren Bildung frei ist und keiner staatlichen Genehmigung bedarf. V. geben sich selbst ein Statut und erlangen mit der Registrierung Rechtsfähigkeit.

Finanzierung

Finanzierung der Sekretariate und Sachausgaben aus dem Haushalt des MfK. Mitgliedschaft in den Gremien ist ehrenamtlich und wird von entsendenden Einrichtungen getragen.

Rechtsfragen

Vereinigungen sind im Verbandsregister des MdI erfasst und eingetragen.

Nach dem Vereinigungsgesetz (1990) wird das Vereinigungsregister beim zuständigen Kreisgericht geführt.

Nach 1990

IGKFF bildet sich aus der Arbeitsgruppe Kinderfilm und -fernsehen des > Film- und Fernsehverbandes e.V. und löst sich nach der regionalen Aufteilung des FFV auf (11.1990). Rechtsnachfolger des Nationalen Zentrums für Kinderfilm und –fernsehen der DDR ist das Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland (KJF).

Neubildungen beim Amateurfilm > Amateurfilm.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme (DR 118)
  • DEFA-Studio für Trickfilme (DR 116)
  • Nationale Vereinigung für den Wissenschaftlichen Film (DR 124)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • Sächs.StA Bestand Zentralhaus für Kulturarbeit Leipzig

Rechtsvorschriften

  • Anweisung über die Bildung und die Tätigkeit einer Kinderfilmkommission bei der VVB Film (VMMfK Nr. 10/58, Teil I, lfd. Nr. 28)
  • Statut des Nationalen Zentrums für Kinderfilm und –fernsehen der DDR (VMMfK Nr.6/64, Teil I, lfd. Nr. 21)
  • VO vom 9. November 1967 über Registrierung von Vereinigungen (GBl. II S. 861)
  • Statut des Nationalen Zentrums für Kinderfilm und –fernsehen der DDR (VMMfK Nr. 2/73, Teil I, lfd. Nr. 6)
  • Statut der Nationalen Vereinigung für den Wissenschaftlichen Film in der DDR (VMMfK Nr. 4/75, Teil I, lfd. Nr. 17)
  • Statut der Nationalen Vereinigung des Wissenschaftlichen Films und Fernsehens der DDR (VMMfK Nr. 2/86, Teil I, lfd. Nr. 11)
  • Statut des Nationalen Zentrums für Kinderfilm und -fernsehen der DDR (VMMfK Nr. 2/86, Teil I, lfd. Nr. 12)
  • AO vom 23. März 1976 über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an - Verbände und Gesellschaften auf dem Gebiet der Kultur; - Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur (GBl. I Nr. 13 S. 199)
  • Gesetz vom 21. Februar 1990 über Vereinigungen – Vereinigungsgesetz - (GBl. I Nr. 10 S. 75)
  • Erste DB vom 8. März 1990 zum Vereinigungsgesetz – Führung des Vereinigungsregisters – (GBl. I Nr. 18 S. 159)

Berichte

  • Gründung und Statut Nationales Kinderfilmzentrum, VVB Film an MfK, 30.5.1960 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/249)
  • Gründung Nationales Zentrum für Kinderfilm und -fernsehen, 7.4.1961 (BArch, DR 1/4671)
  • Kinderfilmarbeit, Berichte und Beschlüsse, 1972-1977, MfK/HV Film (BArch, DR 1/4899)

Literatur

  • Hanspach, Beate: Nationales Zentrum für Kinderfilm und –fernsehen der DDR. In: Lexikon des Kinder- und Jugendfilms, Meitingen 1999
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