Stiftung

Agenda

990: Stiftung

Zum Erhaltung und Nutzbarmachung des DEFA-Filmstocks als Bestandteil des nationalen Kulturerbes ist die DEFA-Stiftung gegründet.

Zweck der Stiftung ist die Nutzbarmachung, Sicherung und Pflege des ihr übertragenen DEFA-Filmstocks und die Förderung der deutschen Filmkultur und Filmkunst.

Legende

Entstehungsgeschichte

Der Versuch zur Gründung einer DEFA-Stiftung in der Schlussphase der DDR scheitert am Splitting von Auslands- und Inlandsrechten, am Widerstand des DEFA-Studios für Dokumentarfilme gegen die Übergabe seiner Auslandsrechte und an der Inkompatibilität des öffentlich-rechtlichen Status mit dem Berliner Stiftungsgesetz (1990). Die Grundidee der Stiftungsgründung nach dem Modell der F.W. Murnau-Stiftung wird von Treuhandanstalt und Bundesbehörden anerkannt und umgesetzt: DEFA-Immobilien werden privatisiert, die Rechte am DEFA-Filmstock aber nicht in Privathand veräußert. Die Treuhandanstalt übernimmt Immobilien und Filmstock (1990) und überträgt die Rechte am DEFA-Filmstock auf die Stiftung (1998). Mit der Genehmigung der Stiftung durch das Land Berlin (12.1989) gilt die Stiftung als gegründet und nimmt mit Beginn des Jahres 1999 ihre Arbeit auf. 

Status

Die DEFA-Stiftung ist eine Förderstiftung. Der Stiftungszweck wird nicht primär durch eigene Tätigkeit, sondern durch die Förderung dem Stiftungszweck entsprechender Projekte durch Vergabe von Projektmitteln und Stipendien realisiert.

Struktur

Die DEFA-Stiftung besteht aus Vorstand, Sekretariat und hinzugezogenen MitarbeiterInnen, Stiftungsrat (Kuratorium) und Förderausschuss zur Vergabe der Förderstipendien.

Im Kinemathekenverbund steht die DEFA-Stiftung in Partnerschaft mit anderen archivarisch arbeitenden Einrichtungen. Besonders eng ist die Verbindung zur Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung.

Produktion

Die DEFA-Stiftung erhält die Filme der DEFA und macht sie als Teil des nationalen Kulturerbes für die Öffentlichkeit nutzbar. Sie fördert die deutsche Filmkunst und Filmkultur durch die Vergabe von Projektmitteln, Stipendien und Preisen.

Grundlage für die Tätigkeit der DEFA-Stiftung ist die nahezu vollständige Überlieferung des DEFA-Filmstocks, die in der Abgabepflicht für Filme in der DDR begründet liegt. Zum DEFA-Filmstock gehören:

  • Spielfilme und Kurzspielfilme (ca. 950);
  • Animationsfilme (ca. 820);
  • Dokumentarfilme und Wochenschauen (ca. 5.800);
  • Deutschsprachige Synchronisationen ausländischer Filme (ca. 4.000);
  • Nicht veröffentlichte und Restmaterialien aus der DEFA-Produktion;
  • Fotos, Plakate, Drehbücher und ihre literarischen Vorstufen, Werbematerialien, Partituren, Zulassungsunterlagen.

Dazu kommen die von der > Gruppe Camera im Auftrag des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR produzierten über 500 Dokumentarfilme, die von der Bundesrepublik Deutschland der DEFA-Stiftung übertragen worden sind (3.2006).

Die DEFA-Überlieferung wird ergänzt durch die Eigenproduktion von Zeitzeugengesprächen, das Cintec-Archiv und das Zeitzeugen-Archiv Thomas Grimm.

Die DEFA-Stiftung fördert die wissenschaftliche und publizistische Erschließung und Auswertung des DEFA-Filmstocks, Ausstellungen, Symposien und Veranstaltungen. Sie unterstützt kinemathekarische und museale Aufgaben und Projekte, die der Entwicklung deutscher Filmkultur und der Vorbereitung filmkünstlerischer Arbeiten dienen. Auf Antrag vergibt sie zweimal jährlich Projektmittel und Stipendien.

Die DEFA-Stiftung verleiht jährlich einen Preis für Verdienste um den deutschen Film, einen Preis zur Förderung der deutschen Filmkunst, einen Preis zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses und drei Kinoprogrammpreise.

Im Jahrbuch der DEFA-Stiftung (auch: DEFA-Jahrbuch, 2000-2005) sind Beiträge zur kritisch-wissenschaftlichen Erschließung des DEFA-Filmerbes, der Vermittlung von Informationen zum DEFA-Filmstock und der Wahrnehmung und Begleitung aktueller deutscher Filmkunst und Filmkultur veröffentlicht. In der Schriftenreihe der DEFA-Stiftung werden publizistische und wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere aus der öffentlichen Förderung durch die DEFA-Stiftung veröffentlicht.

> Bundesarchiv-Filmarchiv verwahrt die filmischen Ausgangsmaterialien und sieht sich zur dauerhaften Erhaltung des DEFA-Filmstocks verpflichtet. In Abhängigkeit von den für Förderzwecke verausgabten Beträgen beteiligt sich die Stiftung finanziell an der Erhaltung des DEFA-Filmstocks durch das Bundesarchiv. Zur Wahrnehmung der Aufgaben, die durch Verträge mit dem Bundesarchiv und dem PROGRESS Film-Verleih auf

Die Stiftung räumt > PROGRESS Film-Verleih GmbH die exklusiven Verwertungsrechte ein. PROGRESS Film-Verleih nimmt die weltweite gewerbliche und nichtgewerbliche Auswertung des DEFA-Filmstocks vor und vergibt Lizenzen für die Aufführung von DEFA-Filmen in Kino und Fernsehen. Die Stiftung stellt dem Verleih sendefähige Materialien bereit. Aus der Verwertung des DEFA-Filmstocks erhält die Stiftung einen angemessenen Teil des Umsatzes für die Förderung von Filmkultur und zur Erfüllung von Aufgaben der Stiftung. Der Verwertungsvertrag mit PROGRESS ist für eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen. Er sieht vor, dass an die DEFA-Stiftung eine jährliche Garantiesumme von 650 TDM, für die ersten beiden Jahre 700 TDM, sowie prozentuale Anteile aus den Erlösen gehen, wenn die Umsätze eine bestimmte Höhe erreichen. Die Einnahmen aus dem Verleih von Filmen und dem Kino „Börse“ (1998-2003) verbleiben in voller Höhe bei Progress und bieten einen Anreiz zur Arbeit mit DEFA-Filmen.

> ICESTORM Entertainment GmbH ist exklusiver Verwerter des DEFA-Filmstocks auf Video, DVD und anderen Trägermedien im Auftrag des PROGRESS Film-Verleihs.

Auf der Homepage der DEFA-Stiftung werden die DEFA-Datenbank sowie Datenbestände zu literarischen Vorlagen, zu Filmplakaten, zur Zulassung von Filmen und zur Geschichte der DEFA zur Verfügung gestellt.

defa-spektrum (2.2006) ist eine Ausgründung der DEFA-Stiftung zur Katalogisierung und exklusiven Vermarktung des Zeitzeugenarchivs der DEFA-Stiftung, wie sie bereits in der ersten Gründungsphase (1990) mit einer AuswertungsGmbH vorgesehen war. Dazu gehören die von der DEFA-Stiftung in Eigenproduktion geschaffenen audiovisuellen Zeitzeugenberichte, das von der Stiftung erworbene Zeitzeugen-Archiv Thomas Grimm (2004), eine Sammlung audiovisueller Autobiografien und zeithistorischer Dokumente zur neueren deutschen Geschichte, insbesondere der DDR (ca. 3.500 sendefähige Kassetten mit ca. 1.400 gefilmten Persönlichkeiten), sowie das CINTEC-Archiv (2005) mit Dokumentaraufnahmen zur neuesten deutschen Geschichte. Die einzigartige Sammlung aus Interviews und Dokumentationen wird als ideale Ergänzung zum DEFA-Filmstock gesichert, der Öffentlichkeit gezeigt und einer kommerziellen Auswertung zugeführt. Darüber hinaus versteht sich defa-spektrum als ein Verleih aktueller deutscher Dokumentar- und Spielfilme, „die gegenwartsbezogen zu einer Reise durch Ort und Zeit, zu Menschen und besonderen Begebenheiten einladen. 

Mit dieser Motivation sollen insbesondere von der  DEFA-Stiftung geförderte Filmprojekte auf ihrem Weg auf die große Leinwand begleitet werden.“ Der mit der defa-spektrum GmbH erzielte Gewinn kommt dem satzungsgemäßen Auftrag der Stiftung, der Förderung deutscher Filmkultur und Filmkunst, zugute. Die Auswertung des DEFA-Filmstocks nimmt weiterhin die PROGRESS Film-Verleih GmbH wahr.

Finanzierung

Das Stiftungsvermögen besteht aus unveräußerlichen Leistungsschutz- und Nutzungsrechten am DEFA-Filmstock. Die DEFA-Stiftung finanziert sich ausschließlich aus der Verwertung des DEFA-Filmstocks und dem Verkaufserlös einer Immobilie in Berlin. Sie erhält keinerlei Zuwendungen von Bund, Land, Kommunen oder Fördergremien.

Rechtsfragen

Aufgabe der DEFA-Stiftung ist es, alle Rechtsprobleme, die eine Verwertung beeinträchtigen könnten, zu klären und zu regulieren. In der DEFA-Datenbank sind alle zum Rechtebestand der DEFA-Stiftung gehörenden Filme mit allen wesentlichen Angaben zur Identifikation eines Filmwerkes erfasst.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerrat (DC 20)

Rechtsvorschriften

  • Beschluß des MR der DDR vom 12.9.1990 über die Errichtung der DEFA-Stiftung. MR 30/18/9 (BArch, DC 20, I/3/3066)
  • Senator für Justiz des Landes Berlin, Genehmigung der Errichtung der DEFA-Stiftung, 6. Dezember 1998 (nichtöffentlicher Verwaltungsakt)

Literatur

  • Naumann, Dr. Michael: Zur Gründung der DEFA-Stiftung am 5. Februar 1999, F&F Heft 1/99
  • Klaue, Wolfgang: Die DEFA-Stiftung. Ein Rückblick. apropos: Film 2000, Berlin 2000
  • Klaue, Wolfgang / Morsbach, Helmut: Jahresberichte der Stiftung, apropos: Film 2000ff. Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2000ff
  • Grimm (Hg.), Thomas: Erinnerung als Verantwortung. Das Zeitzeugen-Archiv in Text und Bild, Katalog, Berlin 2003
  • Buder, Bernd: Die Ostalgie ist vorbei. Die DEFA-Stiftung zwischen Erbpflege und Talentförderung, Filmdienst 10/2006
  • Ein dichtes Netzwerk hält das DEFA-Erbe lebendig, filmecho/filmwoche 19/2006
  • Haupt, Stefan: Urheberrechtliche Probleme bei der Nutzung des DEFA-Filmstocks, filmecho/filmwoche 19/2006
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