Fernsehen

Agenda

330: Fernsehen

Fernsehen ist Verwerter der DEFA-Kinofilm-Produktion sowie Auswerter der Weltfilmproduktion und insoweit Distributor.

Im Bereich der Distribution tritt es in ein Verhältnis der Kooperation und Konkurrenz zu PROGRESS Film-Vertrieb und DEFA-Aussenhandel.

Struktur

330 Fernsehen
331 Fernsehzentrum Berlin >  162.1*
332 Deutscher Fernsehfunk >  162.2*
333 Fernsehen der DDR >  162.3*
334 Deutscher Fernsehfunk (1990) >  162.4*

*Siehe Übersicht: Staatliches Komitee für Rundfunk → Einrichtungen

Legende

Entstehungsgeschichte

Mit der (internationalen) Verteilung, Festlegung und Bestätigung der Fernseh-Frequenzen beginnt am 4.6.1952 das inoffizielle Versuchsprogramm (Test- und Probesendungen) des FSZ Berlin. Das offizielle Versuchsprogramm des FSZ Berlin datiert von 21.12.1952-2.1.1956. Das Vollprogramm des DFF beginnt am 3.1.1956.

Der Programmbedarf des FSZ Berlin (1952-1953) bei geringer Eigenproduktion im Versuchs- und Anfangsstadium führt zur Anforderung von Filmen und Senderechten beim SFK unter Einschluss von Austauschfilmen, sofern für diese Fernsehrechte vorliegen. Daraus leitet das Fernsehen ein Gewohnheitsrecht unter Bezug auf seinen massenpolitischen Auftrag ab. Das trifft zunehmend auf Widerstand der filmleitenden Institutionen und des Verleihs unter Bezug auf den Vorrang der Kinoauswertung der Filme und manifestiert sich in rigiden Preisfestsetzungen für die Filmausleihe. Das Filmwesen differenziert (fälschlicherweise) zwischen Versuchsprogramm und regulärem Programm unter dem Eindruck der sukzessiven Erweiterung des Programmvolumens (1953), das dennoch Versuchsprogramm ist. Von daher ist die Abwehr der Forderungen des SFK und nachgeordneter Einrichtungen durch das FSZ korrekt. Eine Richtigstellung ist im Verkehr zwischen SFK und SRK/FSZ nicht überliefert.

Aus dieser Phase gestörter Beziehungen rührt das Bemühen um den Schutz des Filmbereichs vor dem Programmbedarf des Fernsehens, „da Filme aus vielerlei künstlerischen und auch aus Gründen der Massenwirksamkeit in den Kinos laufen müssen.“ (VVB Film, 1958) Beide Interessenvertreter, das SFK mit den ihm unterstellten Betrieben und Einrichtungen und das SRK/FSZ, bestehen auf ihrem Status und dem ihnen übertragenen staatlichen Auftrag. Die Aushandlung der gegenseitigen Beziehungen erfolgt schließlich im > Film- und Fernsehrat.

Status

Fernsehen ist staatliche Haushaltseinrichtung und untersteht dem Staatlichen Komitee für Rundfunk (1952) bzw. dem Staatlichen Komitee für Fernsehen (1968) beim Ministerrat.

Struktur

Zuständig für die praktische und rechtliche Abwicklung von Filmimport und

-export sind zunächst > DEFA-Filmübernahme- und Außenhandelsbetrieb bzw. > DEFA-Außenhandel und > PROGRESS Film-Verleih. DEFA-Filmübernahme- und Außenhandelsbetrieb bzw. DEFA-Außenhandel erwirbt bei Vertragsverhandlungen zusammen mit der Kinolizenz auf Antrag die Fernsehrechte für den DFF.

Unabhängig davon entwickelt das Fernsehen eigene Export-Import-Tätigkeit und dementsprechende Binnenstrukturen.

Produktion

Das Fernsehen ist Auswerter der nationalen und internationalen Filmproduktion. Es hat, indem es Filme erwirbt, aus ihnen Programme zusammenstellt und zur (technischen) Verbreitung freigibt, die „Form eines Filmvertriebs“ (Progress 1953). Zwischen Film und Fernsehen tut sich ein elementarer Widerspruch auf. Das Fernsehen möchte neue Filme so schnell wie möglich vom Produzenten bzw. Verleih übernehmen und senden. Einer einmaligen Ausstrahlung (ggf. mit Wiederholung) im Fernsehen steht eine lange Umlaufzeit durch die Spielstätten zur Akkumulation der Kosten beim Filmverleih gegenüber. Zum Schutz dieser Besonderheit des Films wird eine Sperrfrist zwischen Erstaufführung bzw. Einsatz im Filmprogramm und Fernsehsendung vertraglich festgelegt, die sog. Karenzzeit. Sie beträgt üblicherweise 18 Monate. 

In der DDR kommt erschwerend hinzu, dass Vertrieb und Lichtspielwesen kulturpolitischen wie finanziellen Anforderungen und Planauflagen unterliegen. Dabei sind ca. 4000 Spielstellen mit einem Neueinsatz von 120 Filmen/Jahr und einer durchschnittlichen Kopienzahl von 40 veranschlagt, Tendenz fallend zu geringerer Kopienzahl und längerer Durchlaufzeit (1962). Ein früher Einsatz solcher Filme im Fernsehen mindert den Zuwachs an Filmmieten und beeinträchtigt die Akkumulation in Größenordnung. 

In der Versuchs- und Anlaufzeit des FSZ Berlin bewegt sich die Karenzzeit zwischen 1-2 Monaten (1956/1959) mit Ausnahmeregelung bei „politisch besonders wertvollen Filmen“ und zu besonderen Anlässen; Filmen aus dem kapitalistischen Ausland werden 6 Monate zugestanden. Bei den Abschlüssen mit PROGRESS (DEFA-Filme und ausländische Filme) beginnt die Karenzzeit mit 6 Monaten (1960) und wird auf 12 Monate (1962) bzw. 18 Monate (1966) erweitert. Für Kinderfilme und Kurzfilme gelten kürzere Karenzzeiten.

Rechtsfragen

Regelverstöße des Fernsehens bei der Beschaffung und Ausstrahlung von DEFA-, altdeutschen, westdeutschen und internationalen Filmproduktionen sowie Verwendung und Auswertung von DEFA-Filmen in Fernsehsendungen ohne Zustimmung der Rechteinhaber verletzen die Interessen von DEFA, PROGRESS, DEFA-Außenhandel und SFA führen zu Protesten bei übergeordneten Institutionen (einschl. > SED) sowie Rechtsinstanzen.

Finanzierung

Für das Versuchsprogramm (1952) werden Filme (Wochenschau, Kulturfilme, Spielfilme) von der DEFA bzw. vom SFK kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach Aufnahme des regulären Programms werden Pauschalsummen berechnet. Das Fernsehen verfügt in seiner Finanzausstattung über beschränkte Mittel (DDR-Mark/Valuta) für Senderechte an in- und ausländischen Filmen. Bei DEFA-Produktionen drängt das Fernsehen auf niedrigere Sätze, als vertriebsüblich. Ab 1960 pendelt sich die Kostenfrage auf stabile Pauschalsummen mit Preisstaffelung ein.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • Staatliches Komitee für Rundfunk, Intendanzbereich DFF (DR 6)
  • Staatliches Komitee für Filmwesen (DR 8)
  • DEFA, DEFA-Studio für Spielfilme (DR 117) 
  • DEFA-Studio für Dokumentarfilme (DR 118)
  • DRA Babelsberg Schriftgutbestand Fernsehen

Verträge

  • Vereinbarung SFK/SRK, 23.10.1952 (BArch, DR 1/4446)
  • Vertrag (Entwurf), Progress/DFF, 1956 ((BArch, DR 6/279)
  • (Jahres-)Vertrag (für das Jahr 1960), DFF/Progress, 18.12.1959 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-H)
  • Vertrag mit Ausleihbestimmungen und Preisfestsetzung, SRK-DFF/SFA, 15.1.1960 (BArch, DR 1/4556)
  • Rahmenvertrag DFF/Dokfilm, 4.5.1962 (BArch, DR 118/2266)
  • Rahmenvertrag (für das Jahr 1966), DFF/Progress, 17.3.1966 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-H)
  • Protokoll/(erste) Ergänzungsvereinbarung, dto., 15..1966 (dto)
  • Zweite Nachtragsvereinbarung vom 19.9./25.10.1966 (dto.)
  • Protokoll vom 22.10.1966 (dto.)
  • Protokoll vom 5.1.1967 (dto.)
  • Nachtrag zum Rahmenvertrag (o.D.) 1968 (dto.)

Berichte

  • Übergabe von Filmrechten an das FSZ Berlin, SFK an DEFA-Filmübernahme- und Außenhandelsstelle, 28.10.1952 (BArch, DR 1/v.S 512)
  • Information (über das erste Jahr 1952), DFF/Kleinert, 5.12.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.02/86)
  • Einsatz von Spielfilmen im DFF, DFF an ZK/Agitation, 23.6.1956 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.02/86)
  • Das Verhältnis Film-Fernsehen; in: Die vordringlichen Probleme der VVB Film bei der Erfüllung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED, 5.12.1958 (BArch, DR 1/4053)
  • Auswertung von Filmen des Staatlichen Filmarchivs, MfK/VVB Film, 3.2.; 16.2.1959 (BArch, DR 1/4556)
  • Stellungnahme zum Gutachten, SFA/Volkmann, 10.2.1959 (BArch, DR 1/4556)
  • Weisung zur Herausgabe von Filmen aus dem SFA, VVB Film, 17.2.1959 (BArch, DR 1/4556)
  • Zu den Fragen des Verhältnisses Film und Fernsehen, VVB Film, 1959 (BArch, DR 1/7721)
  • Film- und Fernsehrat, Protokolle der Arbeitstagungen, 1960-1961 (BArch, DR 1/4556)
  • (Zusammenarbeit von Film und Fernsehen), VVB Film/Hoffmann, 12.2.1962 (BArch, DR 1/4556)
  • Einsatz von Kinospielfilmen im Fernsehfunk, HV Film, 13.12.1962 (Barch, DR 1/4556)
  • Übersicht über die Zuständigkeit des DFF in Fragen des Programmaustausches, bei der Erwerbung von Sendelizenzen für Filme und bei der Vergabe von Sendelizenzen für Produktionen des DFF an ausländische Fernsehstationen und Filmvertriebsgesellschaften, DFF/Programmdirektion, 26.6.1964 (BArch, DR 118/3353)
  • Übertragung von Senderechten für DEFA-Spielfilme, Progress, 5.4.1972 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
  • Koordinierungsrat Film/Fernsehen, 1974-1977 (BArch, DR 1/10055)
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