Staat: Ministerien: Film

Agenda

150: Staat: Ministerien: Film

Ministerien außer Ministerium für Kultur steht im Rahmen ihres Fachbereiches eingeschränktes staatliches Zulassungsrecht zu. Es schließt ein die Bildung von Einrichtungen zu Filmproduktion, Vertrieb und Abspiel, die Vertragshoheit für Auftragsvergabe an Auftragnehmer (DEFA-Studios bzw. lizenzierte freiberufliche Hersteller) und Übernahme durch PROGRESS und Fernsehen zur öffentlichen Vorführung sowie staatliches Weisungsrecht für Verfügungen und Ordnungen gegenüber den Einrichtungen.

Eigenproduktion, Distribution und Präsentation von Filmen durch und in Institutionen und Einrichtungen erfordert eine Globallizenz der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Nicht erfasst sind hier staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen, die lediglich als Auftraggeber für Filmproduktionen zur internen Nutzung auftreten.

Unselbständige Filmproduktion außer DEFA >  270

Struktur

151 Ministerium für Volksbildung >  126.12,  132
 151.1 Zentralbildstelle
 151.2 Zentralinstitut für Film und Bild in Unterricht, Erziehung und Wissenschaft
 151.3 Deutsches Zentralinstitut für Lehrmittel
 151.4 Sektion Unterrichtsmittel
 151.5 Institut für Unterrichtsmittel
 151.6 Zentralinstitut für Schulfunk und -fernsehen
152 Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen >  126.8
 152.1 Institut für Film, Bild und Ton
153 Ministerium des Innern >  275.1
 153.1 Film- und Bildstelle des MdI

154 Ministerium für Nationale Verteidigung >  275.2
 154.1 Filmbasis der NVA

155 Ministerium für Staatssicherheit >  275.3
156 Industrieministerien >  274
157 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten >  1073.1

Legende

Entstehungsgeschichte

Eine Sonderstellung in Filmwesen und Filmwirtschaft nimmt Filmherstellung für Zwecke der Volksbildung ein. Sofort nach Kriegsende (1945) wird die Weiterführung dieser volksbildenden Arbeit angegangen, gleichsam bruchlos, mit unbelasteten Fachleuten und neuen Kadern. Herstellung, Zulassung und Vertrieb in eigens dafür gebildeten Einrichtungen folgen dem Muster der ehem. Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (RWU). 

Status

Die zentralen Institutionen für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht sind selbständige rechtsfähige Einrichtungen und unterstehen den Ministerien für > Volksbildung bzw. > Hoch- und Fachschulwesen. Filmbildstellen (auch: Schulbildstellen, Kreisfilmstellen) sind unselbständige Einrichtungen der Abteilungen Volksbildung in Kreisen, Städten bzw. Stadtbezirken.

Struktur

Die zentralen Einrichtungen sind (zunächst) Auftragsbehörden für Konzeptionsbildung, Ausarbeitung, Vertrieb, bilden entsprechende Binnenstrukturen aus und halten sich Fachbeiräte.

Produktion

Den Einrichtungen obliegt die Herstellung bzw. Auftragerteilung zur Herstellung von Diapositiven, Schallplatten bzw. Tonbändern, Filmen zur Verwendung in Unterricht und außerschulischen Veranstaltungen.

Bei Unterrichtsfilmen erfolgt Planung, literarische Vorlage, Produktionsauftrag, Zulassung und Einsatz durch die Zentralstelle für Film und Bild (und Nachfolger).

Bei Hochschulfilmen nimmt das Institut für Film, Bild und Ton (1972) die Funktion einer Zentralstelle zur Planung, Entwicklung, Produktion, Abnahme und Herausgabe, zur effektiven Nutzung der Entwicklungs- und Produktionskapazitäten sowie zur breiten Nutzung von für Lehre und Forschung wahr. Die Herstellung erfolgt durch den Film- und Bildstellen der Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Mit der Abnahme der Lehrfilme durch den staatlichen Leiter der HFS sind die Lehrfilme für den Einsatz an der betreffenden Hoch- oder Fachschule zugelassen und freigegeben; an das FBT erfolgt Meldung zur Erfassung und Registrierung. Mit der Abnahme ist die staatliche Anerkennung als Lehr- und Lernmittel für die Hoch- und Fachschulen der DDR verbunden.

Für Ausführung und Gestaltung nach Konzeption des Auftraggebers sind > DEFA bzw. > DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme zuständig. Die Aufträge binden erhebliche Produktionskapazitäten. Die Produktion erfolgt auf Filmformat (in der Regel schwarzweiß), die Ausgabe als Schmalfilm (16mm-Film, stumm/Ton).

Neben Aufträgen an die DEFA ergehen Aufträge entweder direkt oder über DEFA-Studios an > freiberufliche Filmhersteller (> Unselbständige Produktion außer DEFA).

DPZI und FBT bauen eigene Produktionseinrichtungen auf 16mm-Basis auf und aus. Dementsprechend geht der Produktionsanteil dieser Institutionen im DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme bzw. für Kurzfilme zurück (1965); in Auftrag gegeben werden Filme höheren Schwierigkeitsgrades (Inszenierung, Trickgestaltung, biologische Thematik; Sprachreihen für das Fernsehen).

Eine Sonderstellung in Filmproduktion, Filmvertrieb und Filmeinsatz für Instruktions-, Lehr- und Übungsfilme haben auch polizeiliche und militärische Institutionen, vulgo: bewaffnete Organe,inne. Auch hier ist zwischen Konzeptualisierung, Vertrieb, Filmeinsatz sowie Auftragsproduktion (> DEFA) und Filmproduktion in eigenem Studio auf Grund einer Globallizenz des MfK zur Herstellung von Filmen für den begrenzten Einsatzzweck zu unterscheiden.

Ministerium des Innern verfügt in eigener Verantwortung Ordnungen für Herstellung von Filmen, für Verleih und Einsatz, für Auftragserteilung für Außenproduktion und Filmabnahme. MdI verfügt über ein eigenes Filmstudio, das im wesentlichen Filme zur Aus- und Weiterbildung herstellt. DEFA-Auftragsproduktionen wenden sich allgemeineren Themen für Öffentlichkeitsarbeit zu.

Ministerium für Nationale Verteidigung verfügt in eigener Verantwortung Ordnungen für Herstellung von Filmen zu Ausbildungs- und Lehrzwecken, für Verleih und Einsatz von Eigen- und Fremdproduktionen für Ausbildung und Freizeit. Mit dem > Armeefilmstudio verfügt es über eine eigene Produktionsbasis für Ausbildungs-, Lehr- und Dokumentarfilme. Die Filmbasis stellt das aktuell verfügbare Vertriebslager dar. Durch Vertrag mit MfK greift das MfNV auf Produktionen der DEFA-Studios und das Angebot von PROGRESS zurück. Im Gegenzug wird Unterstützung bei DEFA-Produktionen gewährt. Internationale Kontakte zu vergleichbaren Organisationen in den Warschauer Pakt-Armeen.

Ministerium für Staatssicherheit verfügt über eigenes Filmstudio zur Herstellung von Filmen für Ausbildungs- und Lehrzwecke.

Eine weitere Sonderstellung für den komplexen Umgang mit Film hat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten inne. (> International > Auslandspropaganda)

Rechtsfragen

Eingeschränktes staatliches Zulassungsrecht steht einer Anzahl von Ministerien außer MfK im Rahmen ihres Fachbereiches zu. Es schließt die Bildung eines komplexen Zyklus von Filmproduktion, Vertrieb und Abspiel in zugehörigen Einrichtungen, Vertragshoheit für Auftragsvergabe an Auftragnehmer (DEFA-Studios bzw. lizenzierte freiberufliche Hersteller) und Übernahme durch PROGRESS und Fernsehen zur öffentlichen Vorführung sowie staatliches Weisungsrecht für Verfügungen und Ordnungen gegenüber den Einrichtungen ein. Zu diesem Zweck steht ihnen das Registrierungsrecht zu. Das Recht auf Eigenproduktion, Distribution und Präsentation von Filmen durch und in Institutionen und Einrichtungen setzt eine Globallizenz der HV Film im MfK voraus.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium des Innern (DO 1)
  • Ministerium für Kultur (DR 1)
  • Zentralverwaltung für Volksbildung/Ministerium für ~ (DR 2)
  • Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (DR 3)
  • BArch-MA Ministerium für Nationale Verteidigung, Armeefilmstudio (DVP 3-3)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • BStU MfS, MdI, MfNV

Rechtsvorschriften

Volksbildung:

  • Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen der DEFA und der Zentralbildstelle zur Herstellung von Unterrichts- und Erziehungsfilmen, Entwurf, Oktober 1946 (BArch, DR 2/1078)
  • DB vom 17. August 1950 zur VO zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischenKultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz vom 16. März 1950 (MinBl S. 149)
  • Fünfte AO vom 4. Februar 1954 zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der D.D.R. und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung (GBl S. 125)
  • VO vom 4. März 1954 zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl S. 269)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Filmveranstaltungen für Kinder und Jugendliche im Jahre 1954, entsprechend den VO und AO des MR vom 4. Februar 1954 und vom 4. März 1954 (VMMfK, Nr. 8/54, Sonderdruck; VMMfVB, Nr. 145/1954)
  • Empfehlungsprädikate für Kinder, 1. Mai 1957 (VMMfK, Nr. 8/57, Teil I, lfd. Nr. 38)
  • Anweisung zur Verbesserung der Arbeit mit dem Film unter Kindern (VMMfK, Nr. 5/60, Teil I, lfd. Nr. 16)
  • Anweisung über Jugendprädikate für Kinofilme (VMMfK Nr. 9/69, Teil I, lfd. Nr. 14)
  • VO vom 26. März 1969 zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (GBl. II S. 219)
  • Anweisung über Jugendprädikate für Kinofilme, 25.1.1978 (VMMfK Nr. 2/78, Teil I, lfd. Nr. 5)
  • Anweisung Nr. 11/72 vom 3. Juli 1972 über das Statut des „Instituts für Film, Bild und Ton“ i.d.F. vom 15. April 1974 (VMMHF Nr. 6/74)
  • AO vom 18. April 1974 zur Erfassung, Registrierung und Abnahme der an den Hoch- und Fachschulen geplanten und hergestellten Lehrfilme (GBl. I Nr. 26 S. 265)

Bewaffnete Organe

  • Ordnung vom 15. April 1965 über „Das Filmwesen in der Nationalen Volksarmee“ – Filmordnung ­– , AMBl des MfNV, Teil I, Nr. 13/65 (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 009723)
  • 2. DAO des Stellv. des Min und Chef der Politischen HV der N.V.A. vom 04.11.1975 zur Ordnung des Min für Nationale Verteidigung über „Das Filmwesen in der N.V.A.“ vom 15. April 1965, AMBl des MfNV, Teil I, Nr. 40/75 (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 009723)
  • Ordnung Nr. 39/70 des Ministers des Inneren und Chefs der D.V.P. vom 10. Februar 1970 über die Entwicklung, Herstellung, den Ankauf und die Ausleihe von Filmen, Dia-Serien, Bildwandzeitungen und Fotografien - Filmordnung – (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 011124)
  • Filmvorführerordnung vom 12.1.1974 (AMBl des MNV. Teil II, Nr. 3/74)
  • Ordnung Nr. 39/74 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 18. Februar 1974 über die Arbeit mit Filmen und Bildmaterialien in den Organen des Ministeriums des Innern – Film- und Bildordnung – (Verweis auf Außerkrafttreten der Film- und Bildordnung Nr. 39/74) (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 010445)
  • 2. DAO vom 4. November 1975 zur Ordnung des Ministers für Nationale Verteidigung über „Das Filmwesen in der Nationalen Volksarmee“ (AMBl des MNV, Teil I, Nr. 40/75)
  • Ordnung Nr. 39/77 des Ministers des Inneren und Chefs der D.V.P. Vom 13. Juni 1977 über die Arbeit mit Filmen und Bildmaterialien in den Organen des M.d.I. - Film- und Bildordnung (BStU, MfS/BdL/Dok., Nr. 009723)
  • Ordnung Nr. 030/9/009 des Ministers für Nationale Verteidigung über „die Führung und Organisation des Filmwesens in der N.V.A. und in den Grenztruppen der DDR“ – Filmordnung – in der Fassung vom 23. Januar 1978 (AMBl des MNV, Teil I, Nr. 07/78)
  • 1. DAO des Stellvertreters des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung der N.V.A. vom 24. Januar 1978 zur Ordnung Nr. 030/9/009 des Ministers für Nationale Verteidigung über „die Führung und Organisation des Filmwesens in der N.V.A. und in den Grenztruppen der DDR“ – Filmordnung – (AMBl des MNV, Teil II, Nr. 08/78)
  • 1. Änderung vom 8.11.80 zur 1. DAO zur Ordnung Nr. 030/9/009 des Ministers für Nationale Verteidigung über „die Führung und Organisation des Filmwesens in der N.V.A. und den Grenztruppen der DDR“ – Filmordnung – (AMBl des MNV, Teil II)
  • Befehl Nr. 6/90 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 16. Januar 1990 betr. Organisation und Führung der staatsbürgerlichen Arbeit in der NVA

Verträge

  •  Rahmenvertrag für die Herstellung von Unterrichtsfilmen (1950) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/216)
  •  Vereinbarung DZL – VEB Progress Film-Vertrieb, o.D. (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge L-Z)

Berichte

Volksbildung:

  • (Über das Zentralinstitut für Film und Bild in Unterricht, Erziehung und Wissenschaft), ZFB/Hortzschansky an MfV/Wandel, 11.10.1949 (BArch ,DR 2/1078)
  • Ausrüstung der Schulen mit Schmalfilmgeräten und Schmalfilmen, Schriftverkehr zwischen ZFB und SFK, Oktober 1952-Januar 1953 (BArch, DR 1/4441a)
  • Zusammenarbeit DEFA – DZL, DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme, Aktenvermerk, 16.2.1959 (BArch, DR 118/2101)

Bewaffnete Organe

  • Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit des M.d.I. der DDR und seiner Organe für die Jahre 1976-1980 (BStU, MfS-BdL/Dok, Nr. 009708)

Literatur

  • Unterrichtsfilme des DPZI. Hrsg.: DEFA-Aussenhandel, Berlin 1963
  • Gebhardt, Walter: Der Unterrichtsfilm – Grundsätze und Hinweise für die Gestaltung von Unterrichtsmitteln, in: Unterrichtsmittel-Information, Sonderreihe, Heft 1/1968
  • Kneile-Klenk, Karin: Der Nationalsozialismus in Unterrichtsfilmen und Schulfernsehsendungen der DDR. Schriften zur Geschichtsdidaktik, Band 12, darin: Übersicht zum Unterrichtsfilm, Weinheim 2001
  • Gogolin, Wolfgang: Filme aus dem Ministerium für Staatssicherheit. Zur Erschließung der aus dem MfS der ehemaligen DDR übernommenen Filme, Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 1/1995; 42. Internationale Kurzfilmtage Oberhausen 1996, Dokumentation
  • Ladwig, Christian: Ein besonderes Erbe der Vergangenheit. Video-Film und Fotomaterial als Bestandteil der Unterlagen des BStU, 42. Internationale Kurzfilmtage Oberhausen 1996, Dokumentation
  • Hedli, Renate: Die Auflösung eines Geheimdienstes. Einblicke in das Archiv der audio-visuellen Datenträger der BStU, Auslöser 1/2006
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