Lichtspielwesen

Agenda

410: Lichtspielwesen

Lichtspieltheater (Kinos) und mobile Spielstätten zur Vorführung von Filmen und als Orte des Geselligen (Gesellschaftlichen) sind, im Unterschied zu Studios, Betrieben und Einrichtungen des Filmwesens, als Lichtspielwesen gefasst. Sie sind in regionalen und kommunalen Betriebsformen zusammengefasst und unterstehen den Landes-, Bezirks- und örtlichen Organen. Kulturpolitische und fachliche Planung und Anleitung erfolgt durch die Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Kinotechnik, Kopierung, Entsorgung >  Technik

Legende

Entstehungsgeschichte

Lichtspieltheater werden traditionell und bis in die 1950er Jahre hinein von der Steuerbehörde unter der Kategorie Dienstleistungsbetrieb (vulgo: Schausteller) geführt, „was keinesfalls der politischen Bedeutung des Filmtheaterwesens entsprechen dürfte und ebenso wenig seiner besonderen Eigenart.“ (1952)

Die Veränderung der Kinolandschaft zum Lichtspielwesen der DDR entsteht aus drei großen Vorgängen:

(1) Enteignung privater Kinos, Umwandlung in landeseigene bzw. volkseigene Kinos,

Vereinheitlichung der verschiedenen Lichtspielverwaltungen der Länder.

Neben kommunalen Kinos stehen private Kinos, neben kommunaler Kinoverwaltung zweigspezifische Kammergremien privatwirtschaftlicher Selbstverwaltung. Die geringere Anzahl der Lichtspieltheater besteht aus Kinozweckbauten, eine beträchtliche Größe stellen Kinoprovisorien, sog. Primitiv-Kinos und Handtuchkinos, dar.

Nach Enteignung gegen Entschädigung (1947-1949) bleiben die überlebenden Privattheater unangetastet. Private Filmtheater bestehen weiterhin in Berlin und in den Bezirken Schwerin, Frankfurt/Oder, Cottbus, Potsdam, Neubrandenburg. Übereignung wird unter Verzicht auf Ausübung von Zwang durch Ankauf, Pacht oder Kauf auf Rentenbasis vollzogen.

> Sovexportfilm-Theater (rd. 90 sehr gut eingerichtete ehemalige Ufa-Filmtheater mit 20% der gesamten Kino-Sitzplatzkapazität) werden nach ihrer Rückgabe an die Regierung der DDR zunächst im VEB Filmtheater (1955) vereinigt und der HV Film im MfK unterstellt, bevor sie entflochten und ins Lichtspielwesen der DDR eingegliedert werden; lediglich in Berlin bleibt es beim VEB (Berliner) Filmtheater bis zur nachholenden Gründung der BFD Berlin (1974).

Die zuerst gebildeten Kreislichtspielbetriebe (1953) unterstehen administrativ und ökonomisch den örtlichen Staatsorganen und sind Friedhofsverwaltung, Stadtentwässerung oder Abt. für örtliche Wirtschaft gleichgestellt. Erst 1957 erfolgt die Unterstellung unter die Abt. Kultur bei den Räten der Kreise. Prozessual sind die KLB den Bezirksdirektionen des VEB Progress Film-Vertrieb unterstellt, kulturpolitisch dem SFK bzw. MfK über die Räte der Bezirke und Kreise, denen gegenüber sie in der Verantwortung stehen. Volkseigene Kinos erhalten in einer Kampagne (1953) neue Namen. „Volksfremde und kosmopolitische Namen wie Delphi, Rio-Palast, Regina, Capitol usw. müssen durch Namen ersetzt werden, die unserem Leben, unserem Kampf um Einheit und Frieden, der Erfüllung unseres Fünfjahrplanes und der Schaffung der Grundlagen zum Aufbau des Sozialismus entsprechen (...) z.B. in Theater der Freundschaft, Theater des Friedens, Aktivist, Maxim Gorki, Thomas Münzer o.a., wobei man die örtlichen Verhältnisse und Traditionen anknüpfen muß.“ (SFK 1953) Mit der Bildung der BLB (1963) wird das Regionalprinzip in der Organisation des Lichtspielwesens vervollständigt. In Berlin laufen diese Veränderungen, bedingt durch die besonderen rechtlichen Anforderungen auf Grund des besonderen Status von Berlin, zeitlich und formell anders, in der Sache aber gleich ab.

Die Einrichtungen des Lichtspielwesens sind volkseigene Betriebe. Sie arbeiten nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung, stehen in wirtschaftsrechtlichen und finanzökonomischen Beziehungen zueinander und zu übergeordneten staatlichen Organen. Kaufkraft-Abschöpfung, Gewinnerwirtschaftung, Kulturpolitik und Leistungsprämien bilden die Eckpfosten des Handlungsraumes.

(2) Die Umbildung von Verleih und Lichtspielwesen zu Haushaltorganisationen (1974) verändert Distribution und Kommunikation grundsätzlich. Die Umwandlung der Betriebe und Einrichtungen in staatliche Kultureinrichtungen (1974) setzt kulturpolitische Ziele als Prärogativ unter Beachtung ökonomischer Grundsätze und im Rahmen des Budgets. Ihre Beziehungen untereinander sind durch Filmordnung geregelt. Filmverleih und Lichtspielwesen werden von Wirtschaftsbetrieb auf Veranstaltungsdienst umgestellt. Filmkopien werden den BFD von Progress nicht mehr gegen Filmmiete überlassen, sondern übereignet. Der Staat übernimmt die Gesamtverantwortung für das Lichtspielwesen der DDR mit einem Anlagevermögen von rd. 20 Milliarden Mark, erheblichem Investitionsbedarf und 70-80 Millionen zahlenden Zuschauern pro Jahr. Ökonomische Hebel zur Eigenerwirtschaftung der Mittel für Betrieb und Reproduktion der Produktions- und Konsumtionseinrichtungen, im Filmwesen gerade eingeführt und durchgesetzt, werden im Lichtspielwesen außer Kraft gesetzt.

Die Einführung von Bedeutungsgruppen in der Bewertung der Lichtspieltheater ermöglicht Differenzierung im Preisgefüge, Mittelzuweisung für Rekonstruktion (Kino-Cafés, Klubkinos, Studiokinos), Selbständigkeit in Programmgestaltung (Prolongation; Filmkunst-Spezialprogramme; Spielplan-Teilung), Veranstaltungsangebot (Sommerfilmtage, Zeltkinos, Freilichtbühnen). Landspieldienst, Spielplankommissionen, Besucherräte, Kinder- und Jugendvorführungen und nicht zuletzt Filmwochen bzw. Festivals komplettieren das staatliche Kinoangebot, das in praxi mehr ist, als verwaltetes Lichtspiel. 

(3) Das Verständnis von Kino primär als Mittel von Bewusstseinsbildung verändert das Verständnis von im Lichtspielwesen Tätigen. Es bedeutet die „Entwicklung der Theaterleiter zu Funktionären, die die großen Aufgaben des Films bei der Entwicklung eines fortschrittlichen Bewusstseins der breiten Massen begreifen und bereit und in der Lage sind, an der Verwirklichung dieser Aufgaben mitzuarbeiten“.

Status

Betriebe und Einrichtungen des Lichtspielwesens unterstehen den örtlichen Staatsorganen (Bezirk, Kreis).

Kulturpolitische Anleitung einschließlich staatlicher Direktiven erfolgt durch die HV Film im MfK, Abt. Lichtspielwesen bzw. Bereich Kulturpolitische Arbeit mit dem Film, bzw. über Weisungsbefugnis des Ministers an die Leiter der Abt. Kultur der Räte der Bezirke.

Struktur

HV Film im MfK leitet in grundsätzlichen Fragen des Filmeinsatzes und der Öffentlichkeitsarbeit die Betriebe des Lichtspielwesens an. Jährliche Kulturpolitische Orientierungen für das Lichtspielwesen steuern die Arbeit mit dem Verleihangebot und die Führung des Wettbewerbs der Lichtspieltheater. Grundlegende wirtschaftspolitische Entscheidungen (Planwerk (Volkswirtschaftsplan, Staatshaushaltsplan), Steuerordnung, Umlaufmittel, Finanzmethodik, Investitionspolitik) werden in der HV Film getroffen. 

Bezirkslichtspielbetriebe bzw. Bezirksfilmdirektionen unterhalten Filmtheater, Spieltrupps des Landfilms und Dorfkinos. Sie unterstehen den Räten der Bezirke und handeln in Abstimmung mit ihnen sowie auf der Grundlage der Richtlinien des MfK eigenverantwortlich. Ihnen obliegt kulturpolitische und kulturökonomische Leitung des Lichtspielwesens im Bezirk, Ankauf bzw. Einsatz der Filme von Progress, Aufstellung monatlicher Spielpläne, Propagierung des Spiel-, Dokumentar- und Unterrichtsfilms, Durchführung der Filmwerbung, monatliche Auswertung des Filmeinsatzes, wirtschaftliche Rechnungsführung, Gewinnverwendung in Abstimmung mit dem Rat des Bezirkes für einfache bzw. erweiterte Reproduktion der Grundmittel. Ihnen unterstehen in den Kreisen Kreisfilmstellen bzw. kreisübergreifende Filmbereiche (Bezirke Erfurt, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt). Die BFD unterhalten eigene Filmlager (1981). Strukturbedingt ist eine von Bezirk zu Bezirk unterschiedliche, ggf. gegensätzliche Spielplanpolitik möglich.

Kreisfilmstellen sind nachgeordnete Einrichtungen der Bezirkslichtspiel- bzw. Bezirksfilmdirektionen. Ihnen sind Filmtheater und Spieltrupps nachgeordnet. Kreisfilmstellen haben die Aufgaben des Lichtspielwesens im Rahmen der Pläne der BLB bzw. BFD auf der Grundlage der von den Räten der Kreise bzw. kreisfreien Städte, Abt. Kultur, festzulegenden Schwerpunkte zu verwirklichen. Dazu gehört im einzelnen: Aufstellung filmpolitischer Jahrespläne; Verbindung mit den örtlichen Räten in Fragen des Filmeinsatzes und der Filmpropagierung; Anleitung der Filmtheater und der Spieltrupps; Organisierung und Führung des Wettbewerbs. Die Kreisfilmstellen sind den Räten der Bezirke in kulturpolitischen Fragen rechenschaftspflichtig. In kreisübergreifenden Filmbereichen übernehmen Leitfilmtheater Aufgaben der Kreisfilmstellen (Anleitung, Planung, Kommunalverbindungen).

Kategorisierung der Spielstätten (1968):

Kat. I: Führende Filmtheater (Erstaufführungstheater)

Kat. II: Filmkunsttheater (Studiofilmtheater). Vorführung problematischer Filme mit schwierigem Inhalt, Befriedigung des Publikumsinteresses mit anspruchsvollen Filmen der Weltfilmkunst, die vom > DEFA-Außenhandel für diese Abspielart erworben und in geringerer Kopienzahl eingesetzt wird, Filmdiskussion und Zusammenarbeit mit > Filmklubs und > Amateurfilmzirkeln.

Kat. III: Filmtheater (sonstige Filmtheater) Neben dem Abspiel von Spielfilmen Förderung der Bildungsarbeit im Einzugsgebiet durch Dokumentar- und populärwissenschaftliche Filme sowie Bespielung von Freilichtbühnen, Zelt- und Campingplätzen, ggf. durch den Einsatz von Spieltrupps für den Landfilm, sowie die Einrichtung von (stationären) Dorfkinos in Landgemeinden mit eingeschränkter Vorführzahl.

Das Schmalfilm-Projekt des SFK (1950), also Herstellung vertriebsfähiger Schmalfilm-Kopien von DEFA-Filmen, Vertrieb und Abspiel auf Tonkofferanlagen inner- und außerhalb der Lichtspieltheater, scheitert an mangelnder Rohfilm-, Kopierwerks-, Projektoren-Kapazität sowie am Filmverleih. Schmalfilm-Geräteausstattung, -Verleih und -Vorführung beginnt beim > Landfilm (1952-1953), wird aber nicht fortgesetzt und bleibt traditionell auf Bildungseinrichtungen beschränkt. (> Institution > Staat: Ministerien: Film)

Im Zuge der „Kinofizierung“ (1950/1951) werden in Kooperation von DEFA bzw. SFK mit der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn D-Zug-Wagen zu Kinowagen für den Langstrecken-Einsatz umgebaut und mit Filmkopien versehen. In ausgewählten Bahnhöfen werden Zeitkinos zur Vorführung von Wochenschau, Kurz- und Trickfilmen eingerichtet. Erste Freilichtkinos entstehen. Erste Unternehmungen dieser Art sind der DEFA-Theaterverwaltung unterstellt, die auch das DEFA-Filmtheater (Berlin-)Kastanienallee unterhält. Mit der Reorganisation des Lichtspielwesens werden Zeit- und Freilichtkinos den KLB unterstellt (1953).

Produktion

Auf der Grundlage der von der HV Film im MfK bestätigten Jahreskonzeption stellt > PROGRESS Filmprogramme und monatliche Filmeinsatzpläne zusammen und entscheidet über Programm-Kopplungen (Spielfilm, Beifilm, Beiprogramm-Film; Matinee-Programm). Zur Beratung der zuständigen staatlichen Leitungen in Fragen der Jahres-, Maßnahme- und Spielpläne werden Spielplankommissionen gebildet. Bei Erstaufführungs- und Studiokinos werden Besucherbeiräte gebildet (1973). 

Die Beziehungen von Filmverleih und Einrichtungen des Lichtspielwesens werden über Filmbezugsverträge geregelt. Am Beginn steht der übliche befristete Film-Mietbezug (1953). Er wird abgelöst von Kopien-Bestellung und -ankauf durch den BLB mit dem Recht auf Vorführung, kommerzielle Auswertung und Abgleichung durch Filmmiete (1963/1969). Drittes Stadium ist die Kopienübergabe an die BFD zur kulturpolitischen und ökonomischen Auswertung (1974).

Nach Lizenzablauf bzw. bei endgültiger Zurückziehung eines Filmes bzw. abgespielten Kopien erfolgt die Zuführung der Kopien zur > Entsorgung. Während die Zuführung PROGRESS obliegt (1950-1962), führt die Entsorgung der BLB auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Erlösbeteiligung durch (1963).

Filmvorführer benötigen eine > Ausbildung mit staatlicher Prüfung (in Fortsetzung deutschen Regelwerks zur Vorführung von Lichtbildern aus der Zeit spezieller Sicherheitsvorkehrungen zur Vorführung von Nitrofilmen nach Zellhorn-Vorschriften im Abgleich mit feuerpolizeilichen Vorschriften).

7000 Mitarbeiter des Lichtspielwesens betreuen 828 stationäre Spielstätten, 249 Sommerspielstätten (116 Sommer-Kinos in Leichtmetallbauweise in Urlauberzentren, 33 Zeltkinos und 100 Freilichtbühnen). Von 6570 Landgemeinden werden 2907 bespielt (1989) sowie 1800 Spielstellen unterschiedlichster Art (Klub- und Kulturhäuser, Kindereinrichtungen, Krankenhäuser, Altersheime u.a.) mit Filmvorführungen versorgt. In 700 000 Vorstellungen werden 69,1 Mio. Besucher erreicht, davon 70 Prozent Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre (1989). (Otto (1993) 286)

Die Fakten, Daten und Zahlen in Berichten und Übersichten informieren über:

(1) Kapazitäten des Lichtspielwesens (Theater, Sitzplätze, Auslastung), Kopienzahlen, Kopiendurchlauf, Beziehungen Verleih – KLB – Kino sowie BFD – KLB – Kino;

(2) Zustand der Lichtspieltheater, technische Überprüfung, Rekonstruktionsmaßnahmen bei Projektion, Saal, Bühne, Ambiente, Gebäude; Sonderdienste wie Reichsbahn-Kinowagen, Zeitkinos, Freiluftkinos; Revisionsdienst, Reparaturkapazitäten.

Rechtsfragen

Der Betrieb öffentlicher Filmvorführungen bedarf einer Lizenz durch die zuständige staatliche Einrichtung. Ausgenommen davon sind volkseigene Lichtspielbetriebe sowie staatliche Schulen bzw. Hochschulen.

Die VO über das Lichtspielwesen (1953) ist das Pendant zur VO über die Bildung des SFK und der volkseigenen Filmproduktionsbetriebe (1952) und begründet den staatlichen Sektor im Film- und Lichtspielwesen.

Mit der Beifilm-VO (1950) wird die Kopplung von Spielfilm mit Wochenschau und Beifilm (1950-1980-1990) festgeschrieben. Sie wird bei der Zulassung von Filmen titelmäßig ausgewiesen und kann nur auf Antrag aufgehoben werden (1980er Jahre). In der Praxis der 1970/80er Jahre wird die Kopplung häufig umgangen.

BLB/BFD und Progress sind gleichberechtigte Betriebe bzw. Einrichtungen und regeln ihre Beziehungen über Wirtschaftsverträge.

Strukturbeziehungen und Betriebsabläufe sind von einer Vielzahl von Rechtsbestimmungen begleitet.

Finanzierung

Von den Betriebseinnahmen sind Sach- und Personalkosten für Betrieb und Unterhalt der Spielstätten zu decken sowie Kosten für Filmmieten und Werbematerial an Progress abzuführen. Vom Restbetrag verbleiben Dreiviertel bei der Spielstätte, ein Viertel geht an KLB für Disposition und Verwaltungsarbeiten. Nach der Reorganisation von Verleih und Abspiel (1974) erfolgt statistische Berichterstattung; Betriebskosten werden über Haushaltspositionen und Budget erfasst. Während bis Anfang der 60er Jahre in Bezirkslichtspielbetrieben noch Gewinne erzielt werden, werden in den 80er Jahren keine Beträge mehr aus den Brutto-Erlösen an Progress und den Staatshaushalt abgeführt. Das Kinonetz mit 15 Bezirksfilmdirektionen wird mit rd. 60 Mio. Mark aus den Haushalten der Bezirke, bei einer Einnahme von ca. 80 Mio. Mark und einem Durchschnittseintrittspreis von 1,05 Mark, gestützt; jede Eintrittskarte wird faktisch mit 1,00 M gestützt (1989). Die Grundsätze für die Gestaltung von Eintrittspreisen sind in AO (1953), RL (1957, 1960) bzw. Rahmenordnung (1968) festgelegt. Die Standard-Eintrittspreise betragen: Kinder: 0,25 M; Erwachsene: 1,00-3,00 M (Erstaufführungstheater; 70-mm-Filmtheater). Eintrittspreise dürfen nicht verändert werden, mit Ausnahme bei 70-mm-Kinos und bei Umgestaltung mit Gebrauchswerterhöhung. Auf jede Eintrittskarte wird eine > Kulturfonds-Abgabe in Höhe von 0,05 M erhoben. 

Eintrittskarten-Kontrolle für private und volkseigene Kinos ist einer externen Filmrevisionsfirma übertragen (1945-1954). Mit Bildung der KLB werden Rollenkarten über von PROGRESS zugelassene Druckereien bezogen und über Kartennachweisbuch geführt, um einwandfreie Abrechnung der Einnahmen zu ermöglichen. Platzkarten sind nur in ausgewählten Kinos zulässig. Besucherzahlen und Einnahmen werden von den Kinos bei den KLB, von dort bei der PROGRESS-Bezirksdirektion abgerechnet (1953), bzw. von Kinos an Kreisfilmstellen, von dort mit BLB/BFD (1963), von dort mit PROGRESS nach vereinbarten Abspielzeiträumen. PROGRESS stellt umgekehrt BLB/BFD periodisch Analysen über Besucherentwicklung, Filmmieten und Bruttoergebnisse zur Verfügung.

Das Lichtspielwesen wird im Gesetz vom 6. Juli 1990 über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise nicht ausdrücklich erwähnt. Die Umwandlung von Betrieben und Einrichtungen des Lichtspielwesens in Kapitalgesellschaften erweist sich als schwierig, da sie kommunal verfasst und in Unterstellung unter Länderhoheit begriffen sind. Übernahme und Umwandlung hängen von der Interessenlage der Kommunen und vom Zustand der Lichtspieltheater ab und werden vom MfK nicht (mehr) veranlasst.

Nach 1990

Einige BFD werden in regionale Kapitalgesellschaften unter kommunaler Obhut überführt und nach kurzer Selbständigkeit von der THA in die freie Marktwirtschaft entlassen (1990). Zwei Drittel der Filmstätten werden geschlossen, die Mitarbeiter freigesetzt, die verbleibenden Kinos in der Mehrheit an große Filmbetriebe der Altbundesländer verkauft. Einigen GmbH gelingt die Weiterexistenz. Einzelne ehemalige BFD- und DEFA-Mitarbeiter übernehmen Kinos und führen sie privatwirtschaftlich weiter. Eine Übersicht (1992) weist 449 ortsfeste Kinos aus, davon 15 Programmkinos, drei Wanderkinos, sechs Autokinos. Der Durchschnittseintrittspreis ist auf 5,34 DM angehoben. (Otto 1993 S. 286)

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • Sächs.StA Regionalbestände Chemnitz, Dresden, Leipzig
  • BLHA Lichtspielwesen (Rep. 205A); Regionalbestände Potsdam, Cottbus

Rechtsvorschriften

Länder:

  • Runderlaß Nr. 260/IV, 28. März 1946; Ausführungsbestimmungen I zum Runderlaß Nr. 260/IV vom 28.3.1946; Ausführungsbestimmungen II zum Runderlaß Nr. 260/IV vom 28.3.1946; PolizeiVO über Filmvorführung, 21. September 1946; Lichtspielgesetz des Landes Brandenburg, Entwurf Januar 1948 (BLHA Rep. 205A Nr. 779)
  • Filmtheatergesetz, Entwurf (1945), Land Mecklenburg (BLHA Rep. 205A Nr. 780)
  • VO Nr. 100 vom 17.6.1946 über den Betrieb von Lichtspieltheatern im Lande Mecklenburg, Entwurf (BLHA Rep. 205A Nr. 780)
  • Gesetz des Landes Mecklenburg vom 18. September 1947 über die Übernahme einer Entschädigung für enteignete Lichtspieltheater-Unternehmer durch das Land Mecklenburg (RegBl für Mecklenburg, S. 249)
  • Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Mai 1948 betreffend Überführung der Lichtspieltheater in Gemeineigentum (GBl (Land Sachsen-Anhalt) S.73)
  • Gesetz vom 10. Dezember 1948 zur Übernahme der Lichtspieltheater durch das Land Sachsen (GVOBl. Land Sachsen, S. 651)
  • Gesetz vom 11. Dezember 1948, betreffend die Überführung der Lichtspieltheater in das Volkseigentum (RegBl (Land Thüringen) Teil I S.120)
  • 1. VO vom 19. März 1949 zur Durchführung des Gesetzes vom 11. Dezember 1948 (RegBl (Land Thüringen) Teil I S. 17)
  • VO vom 24. November 1948 über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise (KommunalwirtschaftsVO) (ZVOBl. 1948 S. 558)
  • Bestimmungen vom 5. Mai 1949 über die Filmvorführer (ZVOBl. I 1949 S. 379)
  • VO vom 15.6.1950 über Filmvorführungen (GBl S. 497)
  • AO vom 28. Oktober 1950 zur Abänderung der Bestimmungen über die Filmvorführer (GBl S. 1126)
  • VO vom 27. November 1952 über die Bildung von volkseigenen Kreislichtspielbetrieben (GBl S. 1253)

Lichtspielwesen:

  • VO vom 2. April 1953 über das Lichtspielwesen (GBl S. 524)
  • ÄndVO vom 14. Dezember 1956 (GBl. I S. 17)
  • VO vom 15. Oktober 1953 zur Regelung der Entschädigungsleistungen für Lichtspieltheater. (GBl S. 1040)
  • Erste DB vom 15. Oktober 1953 zur VO (GBl S. 1041)
  • Fünfte AO vom 4. Februar 1954 zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der D.D.R. und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung (GBl S. 125)
  • AO vom 5. Dezember 1956 über die Auflösung des VEB Filmtheater (GBl. II S. 433)
  • VO vom 14. März 1957 zur Änderung der VO über die Bildung von volkseigenen Kreislichtspielbetrieben (GBl. I S. 189)
  • AO vom 11. August 1958 über die Prüfung von Filmvorführern (GBl. II Nr. 20)
  • AO vom 16. November 1962 über die volkseigenen Lichtspielbetriebe (B) (GBl. II S. 814)
  • Statut der volkseigenen Lichtspielbetriebe (GBl. II S. 815)
  • Direktive zur AO über die Bildung volkseigener Lichtspielbetriebe (B), 23. April 1963 (VMMfK Nr. 4/63, Teil I, lfd. Nr. 16)
  • Statut des VEB Berliner Filmtheater (VOBl für Groß-Berlin 1963, Teil I, S. 110)
  • Anweisung vom 31. Juli 1963 über die Errichtung eines Filmtheaters des Staatlichen Filmarchivs der DDR (VMMfK Nr. 6/63, Teil I, lfd. Nr. 20)
  • Empfehlungen für die Verbesserung der kulturellen Arbeit auf den Zeltplätzen der DDR (VMMfK Nr. 10/67, Teil II, lfd. 26)
  • Musterstatut für die Bezirksfilmdirektionen, 24. August 1973 (VMMfK Nr. 5/73, Teil I, lfd. Nr. 21)
  • Plan der Aufgaben des PROGRESS-Film-Verleih und der Bezirksfilmdirektionen, 2. August 1973 (VMMfK, Nr. 5/73, Teil I, lfd. Nr. 22)
  • AO vom 24. August 1973 über die Bildung sowie Planung, Finanzierung und Abrechnung des Progress Film-Verleih und der Bezirksfilmdirektionen (GBl. I Nr. 42 S. 443)
  • AO vom 30. März 1982 über die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern (GBl. I Nr. 17 S. 363)

Filmeinsatz und Theaterpraxis:

  • Filmeinsatz in den stationären Lichtspieltheatern und beweglichen Spielstellen; Klärung des Begriffs „Stationäre Theater“ (VMMfK Nr. 10/56, Teil I, lfd. Nr. 33; Nr. 14/57, Teil I, lfd. Nr. 59)
  • Vorläufige Arbeitsrichtlinie der Zentralen Kommission für Spielplangestaltung, 7.8.1956 (BArch, DR 1/4052)
  • Arbeitsanordnung der Zentralen Spielplankommission; (VMMfK Nr. 8/57, Teil I, lfd. Nr. 29)
  • Musterarbeitsanordnung für die Bezirksspielplankommission (VMMfK Nr. 8/57, Teil I, lfd. Nr. 30)
  • Umbau von Lichtspieltheatern (VMMfK Nr. 12/57 Teil I Nr. 51)
  • Richtlinien vom 1. Mai 1957 für die Festsetzung von Eintrittspreisen in neuen und umgebauten volkseigenen Lichtspieltheatern (VMMfK Nr. 8/57. Teil II, lfd. Nr. 27)
  • Richtlinie Filmtheater: Neu- und Umbau. Deutsche Bauakademie 1959; 1965 (Internationales Typenkarteiblatt KB 621.31-07.1)
  • Erste Änderung der Richtlinien für die Festsetzung von Eintrittspreisen ~ (VMMfK Nr. 5/60, Teil I, lfd. Nr. 15)
  • AO Nr. 2 vom 30. April 1960 über die Eintrittspreisermäßigungen zu Vorstellungen der Lichtspieltheater und ortsveränderlichen Spielstellen (GBl. I S. 365)
  • AO Nr. 2 vom 26. Februar 1960 über die Erhebung der Kulturabgabe (GBl. II S. 88)
  • Ordnung für den Filmeinsatz im Lichtspielwesen der DDR vom 24. Juni 1966 (VMMfK Nr. 7/66, Teil I, lfd. Nr. 21)
  • Ordnung der staatlichen Planung und Leitung des Filmeinsatzes im Lichtspielwesen der DDR vom 15. November 1968 (VMMfK Nr. 12/68, Teil I, lfd. Nr. 17)
  • Rahmenordnung für die Gestaltung von Eintrittspreisen im Lichtspielwesen (VMMfK Nr. 2/1969, Teil I, lfd. Nr. 5)
  • Richtlinie vom 26.7.1972 zur Leitung und Planung der Reproduktion der Grundfonds im zentralen und örtlichen Bereich Kultur (VMMfK Nr. 8/72 Teil I lfd. Nr. 21)
  • Beschluß des MR vom 28. Dezember 1972 über die Verbesserung der Arbeit mit Filmen aus sozialistischen Ländern. Beschluß des MR 02-46/I.5/73 vom 28.12.1972 (BArch, DC 20/I/4, 2798)
  • Anweisung über die Zuordnung der Filmtheater und Einrichtungen des Landspieldienstes zu Bedeutungsgruppen (VMMfK Nr. 10/72, Teil I, lfd. Nr 27)
  • AO vom 31. Mai 1973 über die Entwicklung des Kinonetzes (VMMfK Nr. 4/73, Teil I, lfd. Nr. 13)
  • Richtlinie über die Leitung und Planung des Filmeinsatzes im Lichtspielwesen vom 31. Mai 1973 (VMMfK Nr. 4/73 Teil I Nr. 11)
  • Richtlinie vom 31. Mai 1973 über die Aufgaben und Tätigkeit von Studio-Filmtheatern (VMMfK Nr. 4/73, Teil I, lfd. Nr. 12)
  • Richtlinie vom 31. Mai 1973 über die Zusammensetzung und Tätigkeit von Besucherbeiräten bei den Ur- und Erstaufführungstheatern und Studio-Filmtheatern (VMMfK Nr. 4/73, Teil I, lfd. Nr. 14)
  • Richtlinie vom 31. Mai 1973 über die Bildung und Tätigkeit von Bezirksspielplankommissionen (VMMfK Nr. 4/73, Teil I, lfd. Nr. 15)
  • Anweisung vom 24. August 1973 über das Musterstatut für die Bezirksfilmdirektionen (VMMfK Nr. 5/73, Teil I, lfd. Nr. 21)
  • Prüfungsordnung für Filmvorführer (VMMfK Nr. 2/82 Teil I lfd. Nr. 7)
  • Rahmenordnung vom 20. November 1989 für die Gestaltung von Eintrittspreisen im Lichtspielwesen der DDR (VMMfK Nr. 1/90, Teil I, lfd. Nr. 4)

Beschlüsse:

  • Entschädigung für die in Volkseigentum überführten Lichtspieltheater. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 159 vom 12.5.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/288)
  • Beschluß über die Zurverfügungstellung von zusätzlichen Investitionsmitteln 1953 (TK 16, TK 35), 15.10.1953 (BArch, DR 1/4005)
  • Beschluß über die Gewährung von Krediten und die Zurverfügungstellung von Investitionsmitteln (Wiedereröffnung von Lichtspieltheatern), 1954 (BArch, DR 1/4005)
  • Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete der Kultur vom 17. August 1961 (GBl. II S. 425)
  • Beschluß vom 30. August 1962 zur Verbesserung der Arbeit im Lichtspielwesen der DDR (GBl. II S. 623)

Verträge:

  • Tarifvertrag für die Filmtheater in der S.B.Z. (1949) (BLHA, Rep. 205A, Nr. 778)
  • Vertrag über Filmbezug, Sovexportfilm (1950) (Krökel, Anlage Nr. 23)
  • Vertrag über Filmbezug, DEFA-Filmverleih (1950) (Krökel, Anlage Nr. 24)
  • Vertrag über Filmbezug, Progress Film-Verleih GmbH (1952) (Krökel, Anlage Nr. 25)
  • Rahmenvertrag über den Filmbezug vom 6. März 1963 (VMMfK, Nr. 3/63, Teil I, lfd. Nr. 11)
  • Rahmenvertrag über den Filmeinsatz vom 23.8./28.10.1968 (nicht veröffentlicht, in: Krökel, Anhang Nr. 51a)
  • Allgemeine Bedingungen für den Bezug von Kopien und Werbematerial, 20.2.1964 (VMMfK, Nr. 3/64, Teil I, lfd. Nr. 9)
  • Filmbezugsbedingungen für nichtgewerbliche Spielstellen (1957) (Krökel, Anlage Nr. 47)
  • Grundsätze für die filmpolitische Massenarbeit und Vertragsmuster für den Filmbezug durch nichtgewerbliche Spielstellen (VMMfK, Nr. 8/69, Teil I, lfd. Nr. 12)
  • Grundsätze für die kulturpolitische Arbeit mit dem Film durch gesellschaftliche Bedarfsträger und Vertragsmuster (VMMfK, Nr. 1/79, Teil I, lfd. Nr.3)

Berichte

  • Erfassung von Filmproduktionsfirmen und Kinos gemäß SMAD-Befehl 51/1945, Provinzialverwaltung Mark Brandenburg/Abt. IV an DZVV, 29.9.1945 (BArch, DR 2/8256)
  • (Verfahrensweise mit Kinobesitzern), Besprechung mit Sojusintorkino, ZVV/Volkmann, Aktenvermerk, 6.10.1945 (BArch, DR 2/8256)
  • VO vom 24. Oktober 1945 über Enteignung der Lichtspieltheater in der Provinz Mark Brandenburg (BLHA Rep. 205A Nr. 781)
  • Keine Genehmigung der VO durch SMA Mark Brandenburg, Schriftwechsel Abt. Finanzen-Abt. Volksbildung, 8./14.12.1945 (BLHA Rep. 205A Nr. 781)
  • Das Lichtspielwesen in der Provinz Mark Brandenburg, LBS/Thiele, o.J.(1947) (BLHA Rep. 205A Nr. 780)
  • Rechtslage der Kino-Theater in Mecklenburg, ZS der SED, Protokoll Nr. 17 II vom 24.11.1947, Punkt 24 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2.1/147)
  • Arbeitstagung über die Frage der Verstaatlichung der Filmtheater, ZS der SED, Protokoll Nr. 142 vom 10.1.1949, Punkt 18 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2.1/260)
  • Lichtspieltheater und Enteignungen, ZK der SED/Abt. Staatliche Verwaltung an Abt. Kultur, 24.3.1949 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/252)
  • Übertragung der Rechtsträgerschaft der KWU-Lichtspieltheater an die VVB Kulturstätten, Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg an Amt zum Schutze des Volkseigentums, 2.12.1949 (BLHA Rep. 205A Nr. 778)
  • Bericht über die Entwicklung des Lichtspielwesens in der S.B.Z. Anlagen: AO über die Bildung von Vereinigungen Volkseigener Lichtspiele (Entwurf, 1./2. Fassung, DVV 1949); 1. DB zur AO (Entwurf), DVV/Breege, 26.9.1949 (BArch, DR 2/1093)
  • Kurzfilmfinanzierung (Vorführung von Kulturfilmen als Pflicht), Protokoll der Sitzung der DEFA-Kommission vom 2.5.1950 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/208)
  • Die Filmindustrie im Fünfjahrplan: Ausbau der Kinotheater und Erweiterung der Kinofizierung der Republik; Kinofizierung der DDR im 1. Fünfjahrplan, DEFA an DEFA-Kommission, 12.7., 18.9.1950 (BArch, DR 117/21739)
  • Begründung des Entwurfs für die Errichtung einer zentral gesteuerten Vereinigung
  • Volkseigener Filmtheater, DVV, 6.10.1950 (BArch, DE-1/11261)
  • Entwurf einer Verordnung über die Errichtung einer Vereinigung volkseigener Filmtheater, AöR, Sekretariat des Politbüros, Protokoll Nr. 28 vom 20.11.1950, Punkt 7 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/155)
  • Kinofizierung des Landes (Ausstattung der Produktionsgenossenschaften mit Schmalfilmapparaturen; Herstellung von Film-Programmen auf Schmalfilm), SFK, 5. Kollegiumssitzung, 29.10.1952 (BArch, DR 1/4468; 4622) 
  • (Umbenennung von Lichtspieltheatern), SFK/Abt. Agitation und Presse, 7.4.1953 (VMSFK Nr. 3/53)
  • Organisation des Lichtspielwesens in Berlin (Berliner Kulturstättenverwaltung), SFK/Schwab an ZK der SED/Axen, 27.5.1953 (BArch, DR 1/4036)
  • Einschaltung von Diapositiven und Werbefilmen nur nach schriftlicher Anweisung der DEWAG (VMSFK Nr. 4/1953)
  • (Übergabe der Pachtverträge an 91 Filmtheatern (ehemals Ufa/Sovexportfilm) und anderen Objekten sowie der sowjetischen Anteile an Progress an die Regierung der DDR; Bildung des VEB Filmtheater (1.7.1955)) (BArch, DR 1/7919)
  • Bericht über die Einspielergebnisse im Lichtspielwesen, MfK-Vorlage an MR, 1.7.1959 (BArch, DR 1/7862)
  • Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung außerplanmäßiger Verluste im Lichtspielwesen, MfK, PM-Büro, SPK, Berichte und Schriftwechsel, 5.9.-18.8.1959 (BArch, DR 1/7722; DR 1/7862)
  • Entschließung der Erste Zentrale Konferenz des Lichtspielwesens und Filmvertriebs in der DDR 1959 (BArch, DR 1/7862)
  • Situationsbericht und Analyse zu Lichtspielwesen und Filmvertrieb, HV Film an ZK der SED/Abt. Kultur, 16.2.1960 (BArch, DR 1/4193)
  • Problem der Umwandlung der BFD in GmbH, MfK/Treuhandverwaltung, 17.7.1990 (BArch, DR 1/7194)

Übersichten

  • Bericht über die Entwicklung des Lichtspielwesens in der S.B.Z., ZVV/Breege, 26.9.1949 (BArch, DR 2/1093)
  • Progress an DEFA, 23.9.1950 (BArch, DR 117/v.S 69)
  • Kino und Theater in der DDR, Abt. Regionale und Landesplanung der Länder, Statistisches Urmaterial per 31.12.1950 (BArch, DE-1/5372)
  • Die Lage der Filmtheater in der D.D.R. nach dem Stand vom 31. Oktober 1951 (BArch, DE-1/11261)
  • Land Sachsen, Erläuterungen zu der Aufstellung über die Entwicklung der Besucherzahlen bei der VVL, 15.2.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/252)
  • Übersicht über die Organisation der Verwaltung des Filmwesens (darin: Filmtheater), SFK an MfAA, 20.3.1953 (BArch, DR 1/4441)
  • Untersuchung des technischen Zustandes der Kinotheater in der DDR und im demokratischen Sektor von Berlin, Rekonstruktionsbedarf und –durchführung (BArch, DR 1/4007)
  • Entwicklung des Kinowesens, SFK an SKK/Abt. für Information, 5.12.1953, Material für ein gesamtdeutsches Filmschaffens und über die Demokratisierung des Kinowesens in der DDR (BArch, DR 1/4509)
  • Überblick über das Lichtspielwesen, MfK/HV Film, Material für Rechenschaftsbericht der Abgeordneten der Volkskammer, 22.7.1954 (BArch, DR 1/4480)
  • Statistik, Situation und Perspektiven privater Lichtspieltheater, VVB Film an MfK/Wendt, 3.12.1958 (BArch, DR 1/7833)
  • (Filmtheater, Ausrüstung, Durchschnittsbesuch), VVB Film an MfK, 13.11.1959 (BArch, DR 1/4358)
  • Gegenwärtige Situation auf dem Gebiet des Lichtspielwesens, DEFA/Hannemann, Vorlage, Anlage 4, 12.5.1961 (BArch, DR 1/4039a)

Literatur

  • Alisch, Hans: Vom Landfilm zum volkseigenen Kreislichtspielbetrieb, NFW 3/1953
  • Konferenz des Lichtspielwesens der DDR vom 29.-31. März 1977 in Berlin. Material (Nur für den Dienstgebrauch), MfK 1977
  • Film und Zuschauer. Beiträge zur Diskussion auf der Konferenz des Lichtspielwesens der DDR in Berlin vom 29.-31. März 1977. HV Film, Abt. Wissenschaft und Information, Red. Siegfried Friese, Berlin 1977
  • Aktivtagung des Lichtspielwesens der DDR, Karl-Marx-Stadt, 9-11.5.1979. Informationen zur Leitung kultureller Prozesse, Berlin, Heft 10/1979
  • Beispiele aus dem Lichtspielwesen der DDR 1980-1981, Berlin 1981
  • Wiedemann, Dieter ua.: Die soziale Funktion des Kinos in den 80er Jahren, Aus Theorie und Praxis des Films, Potsdam-Babelsberg, 1/1983
  • Zentrale Theaterleiterkonferenz des Lichtspielwesens der DDR, Gera, 7.-8.11.1984, Progress Film-Verleih, Berlin 1984; MfK, HV Film, Berlin 1985
  • Bisky, Lothar / Wiedemann, Dieter: Der Spielfilm. Rezeption und Wirkung, Berlin 1985
  • Harkenthal, Gisela: Abriß der Entwicklung des Lichtspielwesens 1945-1985. Gespräch mit Rainer Otto (Stv Leiter der HV Film), Wolfgang Harkenthal (Direktor des Progress Film-Verleih), Dr. Herbert Krökel (Justitiar beim Progress Film-Verleih), Hanna Schwammberger (Direktorin der BFD Berlin). Ms., Berlin 1985
  • Filmkommunikation in den achtziger Jahren – Bilanz und Ausblick, Informationsbulletin Jugendforschung des ZIJ, Leipzig 1986
  • Hentschel, Hans-Georg: Zur sozio-kulturellen Funktion des Kinos, Dissertation A, Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, 1988
  • Aktivtagung des Lichtspielwesens der DDR, Berlin, 15.-17.3-.1989, Berlin 1989
  • Ausländische Spiel- und abendfüllende Dokumentarfilme in den Kinos der SBZ/DDR 1945-1966, Filmografie, Zusst. und Red. Günter Schulz, Berlin 2001
  • Wiedemann, Dieter: Wo bleiben die Kinobesucher? Daten und Hypothesen zum Kinobesuch in der neuen deutschen Republik. In: BFF 40 (1991)
  • Hänsel, Sylvaine; Schmitt, Angelika: Kinoarchitektur in Berlin 1895-1995, Berlin 1995
  • Hanisch, Michael: Das Babylon. Geschichten um ein Berliner Kino, Berlin 2002
  • Michalski, Jens: ... und nächstes Jahr – wie jedes Jahr, Kinogeschichte Kreis Döbeln 1945-1990, Berlin: topfilm 2003
  • Nüthel, Ralph: Connewitz & Co. Kinogeschichte(n) aus Leipzig-Süd, Beucha 2004
  • Schenk, Ralf: Vor vierzig Jahren: „Studio Camera“. In: apropos: Film 2003, Das Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2003
  • Hanisch, Michael: Kino und Film im Berlin der Nachkriegszeit (1945-1953), Berlin 2004
  • Kinos, Kameras und Filmemacher. Filmkultur in Dresden. Dresdner Hefte 82 (2005)
  • Weber, Ralf: Filmlandschaft Thüringen, Filmklub-Kurier 1/1993; Film und Fernsehen, Heft 4/1993
  • Hennings, Dirk: Die Entwicklung der Kinolandschaft in den neuen Ländern, Film und Fernsehen, Heft 4/1993
  • Otto, Rainer: DEFA 1989. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2, Berlin 1993
  • Rolle, Reinhard: Weisung der Sieger vernichte erfolgreichen sanierungsfähigen Filmtheaterbetrieb. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2, Berlin 1993
  • Kinolandschaft Brandenburg, Potsdam 1994, unveröfftl.
  • Dümcke, Cornelia: Filmtheater im Land Brandenburg. Bestandsaufnahme mit Empfehlungen zur Förderpolitik im Land Brandenburg. Berlin 1995
  • Becker, Wieland: Untersuchungen der Wandlungen der Kino-Infrastruktur in den neuen Bundesländern. Ein Vergleich 1988 und 1995. Filmclub-Kurier, Sonderheft 1996
  • Trotz, Lydia: Filmförderung in den neuen Bundesländern. Eine vergleichende Analyse. BFF Bd. 48 (1996)
  • Hanisch, Michael: Das Babylon. Geschichten um ein Berliner Kino - mit Abschweifungen. berlin 2002
  • Zeh, Carola: Lichtspieltheater in Sachsen. Entwicklung Dokumentation und Bestandsanalyse. Hamburg 2007
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