Staat

Agenda

120: Staat 

Nach dem Staatsverständnis der DDR ist der Staat die Organisation zur Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben, eingeschlossen die direkte Leitung der Volkswirtschaft und aller anderen gesellschaftlichen Bereiche.

Zentrales Organ ist der Ministerrat. Seine Strukturteile stehen im über- und nebengeordneten Verbund und haben als Staatsorgane in ihrem Fachbereich die Gesamtinteressen des Staates wahrzunehmen und durchzusetzen.

Staatliche Strukturen sind hier insoweit erfasst, wie sie den Bereichen > Kultur und

Film als zentrale staatliche Institutionen übergeordnet bzw. in sachlicher und struktureller Beziehung zeitweise oder durchgehend nebengeordnet sind. Struktur, Funktion und Tätigkeit sind in Rechtsvorschriften, Vereinbarungen und Schriftwechseln erfasst.

Struktur

121: Länder(Provinzial)verwaltungen
 121.1 Landesregierung Mecklenburg
 121.2 Landes(Provinzial)regierung (Mark) Brandenburg
 121.3 Landesregierung Sachsen
 121.4 Landes(Provinzial)regierung Sachsen-Anhalt
 121.5 Landesregierung Thüringen
 121.6 Magistrat der Stadt Berlin

122: Zentralverwaltungen
 122.1 Zentralverwaltungen
 122.2 Deutsche Wirtschaftskommission
 122.3 Verwaltung der Maschinen-Ausleihstationen

123:  Regierung
 123.1 Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
 123.2 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik
 123.3 Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik

124: Planungsbehörden
 124.1 Staatliche Plankommission
 124.2 Volkswirtschaftsrat

125:  Kontrollbehörden
 125.1 Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle
 125.2 Zentrale (Staatliche) Stellenplankommission
 125.3 Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst
 125.4 Arbeiter- und Bauern-Inspektion

126: Ministerien, Staatssekretariate, Komitees
 126.1 Ministerium der Finanzen
 126.2 Ministerium des Innern
 126.3 Ministerium für Arbeit
 126.4 Ministerium für Aufbau
 126.5 Ministerium für Außenhandel
 126.6 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten > 1073
 126.7 Ministerium für Handel und Versorgung > 1155
 126.8 Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen
 126.9 Ministerium für Kultur > 135
 126.10 Ministerium für Staatssicherheit > 170
 126.11 Ministerium für Verkehrswesen
 126.12 Ministerium für Volksbildung
 126.13 Staatliches Komitee für Filmwesen > 143
 126.14 Staatliches Komitee für Rundfunk > 161

127:  Industrieministerien
 127.1 Ministerium für allgemeinen Maschinenbau
 127.2 Ministerium für chemische Industrie
 127.3 Ministerium für Glas- und Keramikindustrie
 127.4 Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik
 127.5 Ministerium für Leichtindustrie
 127.6 Ministerium für Materialwirtschaft

128:  Ämter
 128.1 Amt für Erfindungs- und Patentwesen
 128.2 Amt für Preise
 128.3 Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung
 128.4 Zentralamt für Forschung und Technik
 128.5 Forschungsrat der DDR

129:  Treuhandverwaltung des Volkseigentums
 129.1 Treuhandanstalt
 129.9.1 Treuhandanstalt
 129.9.2 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
 129.9.3 Treuhandliegenschaftsgesellschaft
 129.9.4 Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft

Legende

Entstehungsgeschichte

Zentralverwaltungen sind deutsche Institutionen zur Zuarbeit für Fachabteilungen der SMAD auf einem Sachgebiet. Sie sind nach dem Präsidialsystem aufgebaute selbständige Körperschaften und nur durch Unterordnung unter die SMAD verbunden. Mit der Zusammenfassung der Industrieverwaltungen in der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK, 1947) entsteht ein erster zentraler deutscher Verbund. Unter Hinzuziehung der übrigen Verwaltungen und Zugründung ergänzender Struktureinheiten wird die erweiterte DWK als Organ zur zentralstaatlichen Leitung und Planung der Volkswirtschaft in der SBZ gebildet und mit Verordnungskompetenz ausgestattet, die in die Selbstverwaltung der Länder eingreift (1948). Ihr unterstehen die aus den Zentralverwaltungen hervorgegangenen Hauptverwaltungen (HV) und Hauptabeilungen (HA), aus denen in der Folgezeit Ministerien und andere staatliche Behörden hervorgehen. Rechtsvorschriften der DWK bedürfen der Bestätigung durch die SMAD.

Nach der Abschaffung der Länder mit Landesverwaltungen und der Einführung der Bezirksstruktur (1952) werden die Bestandteile des staatlichen Verwaltung endgültig zu hierarchisch organisierten Staatsorganen, vulgo: Staatsapparat.

Berlin als Vier-Sektoren-Stadt steht unter alliiertem Sonderstatus und wird von einem Magistrat verwaltet (1945-1948). Nach separater Währungsreform und Spaltung der Stadtverwaltung wird der Magistrat (des demokratischen (sowjetischen) Sektors) von Groß-Berlin gebildet (1948).

Nach Ausrufung des Deutschen Volkskongresses zur Provisorischen Volkskammer und der Proklamation der Deutschen Demokratischen Republik (7.10.1949) wird die Provisorische Regierung der DDR gebildet. Der Regierungsapparat geht im wesentlichen aus der DWK-Verwaltung hervor.

Status

Nach dem Staatsverständnis der DDR ist der Staat die Organisation zur Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben, darin eingeschlossen die direkte Leitung der Volkswirtschaft und aller anderen gesellschaftlichen Bereiche.

„Der (...) Staat in der D.D.R. (...) leitet im Auftrage des Volkes auch die Wirtschaft, die in Volkseigentum überging und den Interessen des Volkes dient. (...) Der (...) Wirkungsbereich der (...) Organe der Staatsgewalt muß deshalb so bestimmt werden, dass diese Organe die Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus vollauf verwirklichen können.“ (GBl. (1952) S. 613)

Der Staat ist ideeller Gesamtunternehmer. Der Ministerrat tritt als Organisator, vulgo: Vorstand, des Unternehmens Staat in Erscheinung.

Struktur

Zentrales Organ ist die Regierung bzw. der Ministerrat, nominell Organ der Volkskammer. Er ist für die Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke zuständig. Er besorgt die Ausarbeitung von Aufgaben der Innen- und Außenpolitik, entscheidet über Abschluss und Kündigung völkerrechtlicher Verträge und bereitet Staatsverträge vor. Er unterbreitet der Volkskammer Entwürfe von Gesetzen und Beschlüssen und erlässt Rechtsvorschriften in Form von Verordnungen und Beschlüssen. Er verwaltet das staatliche Eigentum und verfügt den Einsatz finanzieller und materieller Fonds, setzt die Preise fest. Er ist befugt zur Bildung, Veränderung und Auflösung zentraler Organe der staatlichen Verwaltung, zur Unterstellung von Wirtschaftseinheiten unter Ministerien und zzur Anleitung und Kontrolle der Räte der Bezirke. Als Arbeitsgremium des Ministerrates (MR) ist das Präsidium des Ministerrates (PM) gebildet. Beider Beschlüsse und Festlegungen sind gleichrangig. 

Zur Beschleunigung des Staatsumbaus und Durchsetzung der Staatsunmittelbarkeit werden Koordinierungs- und Kontrollstellen als unmittelbare Organe des Ministerrates mit Kontroll- und Weisungsrecht für verschiedene Verwaltungs- und Wirtschaftsbereiche eingerichtet (1952-1953). Die Koordinierungsstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst (5.1952-11.1953) ist zuständig zur Koordinierung und Anleitung des MfV, des Sts für Berufsausbildung, des Sts für Hochschulwesen, der DAW, der Stakuko, der DAK, des AfL, des Förderungsausschusses für die deutsche Intelligenz sowie des SFK und des SRK. Für Stellenausstattung der staatlichen Einrichtungen ist die Staatliche (auch: Zentrale) Stellenplankommission (1953-1958) zuständig, die als Staatliche Stellenplanverwaltung in das MdF übernommen wird (1958).

Ministerrat und staatliche Organisation erfahren Modifikationen und werden veränderten Entwicklungsbedingungen angepasst, aber nie einer Revision oder Neufassung unterzogen (1950, 1952, 1954, 1958, 1963, 1972, 1982). Erst nach der sog. Wende (1989/1990) unter den Regierungen Modrow und de Maizière werden die bisherigen (strukturellen) Objekte staatlicher Politik in die Selbständigkeit bzw. subsidiare Selbstverwaltung entlassen.

Ministerien unterliegen der Einzelleitung durch einen Minister. Zur Leitung von Fachbereichen werden Stellvertreter des Ministers (StvMin) eingesetzt. Der 1.Stellvertreter des Ministers (StvMin) ist in der Regel Staatssekretär, der die Beziehungen zu zentralen, regionalen und örtlichen Staatsorganen wahrnimmt. Minister und Leiter zentraler Staatsorgane üben gegenüber den Leitern unterstellter Kombinate, Betriebe und Einrichtungen das Weisungs- und Kontrollrecht aus. Zur Beratung des Ministers und zur Abstimmung von Grundsatzfragen werden Kollegien berufen (1952).

Produktion

Einreichung und Behandlung von Vorlagen im Ministerrat erfolgt nach dem Arbeitsplan des MR oder durch Mitglieder des MR. Vorlagen sind vor Einreichung mit allen Ministern, Leitern zentraler Staatsorgane und Vorsitzenden der Räte der Bezirke abzustimmen, die an der Durchführung der vorgesehenen Aufgabe oder Maßnahme beteiligt sind. Zustimmung bzw. Stellungnahme ist mit der Vorlage einzureichen. Unklare oder unvollständige Vorlagen kommen nicht in den Geschäftsgang. Wer diesen Apparat in eigener Sache bewegen will, muss um den Preis wissen.

Der Ministerrat ist nicht nur eine Zusammenfassung der Ministerien, sondern bildet einen eigenständigen Apparat zur Erfüllung der normativen, regulativen und Kontrollfunktion des Staates mit Verordnungs- und Strukturbildungs-Kompetenz. Ämterbildung und -verflechtung führt dazu, dass zur Durchsetzung des staatlichen Gesamtinteresses kein Bereich des gesellschaftlichen Lebens ohne Führung und Kontrolle des Staatsapparates ist. Beschlüsse der > SED (ZK-Sekretariat, Abteilungen, Politbüro) zur staatlichen Tätigkeit gelten als Beschlussvorlage für den Ministerrat (1960) und sind von ihm strikt zu befolgen (1972). Der Ministerrat bereitet die Staatspläne (Fünfjahrplan, Volkswirtschaftplan, Staatshaushaltplan) zur Bestätigung in der Volkskammer vor und trifft gesamtstaatliche Struktur- und Finanzentscheidungen, die für die untergeordneten Staatsorgane verbindlich sind.

Unter- und außerhalb des Ministerrats gehen Ministerien und zentrale staatliche Einrichtungen vielfältige formelle Verflechtungen und informelle Beziehungen in einem arbeitsteiligen und behördenanteiligen Prozess ein.

Das Staatliche Komitee für Filmwesen (SFK) hat nach eigener Übersicht mit folgenden Regierungsstellen zu tun: Regierungskanzlei (Verwaltungsamt), Sekretariat Ulbricht (Stellvertreter des Ministerpräsidenten), Förderungsausschuss, MfArbeit, MfAufbau, MAI, MfAA, MdF, MfG, MdI, MfJ, MfLF, MfL, MfM, MfS, MfVobi, MfV. (BArch, DR 1/4441)

In Bezug auf das Film- und Lichtspielwesen verdient eine Reihe von Ministerien, Kommissionen und Ämtern besondere Beachtung.

Ministerium für Kultur (MfK) mit seinem Strukturorgan > HV Film für die staatliche Leitung des Film- und Lichtspielwesens ist über die zuständigen Ebenen des Ministeriums in die Struktur des Staatsapparates eingebunden und mit neben-, über- und untergeordneten Staatsorganen verbunden.

Ministerium für Volksbildung ist in Nachfolge der > ZVV pro forma zuständig für die Aufsicht über die DEFA bis zur Bildung des > Staatlichen Komitees für Filmwesen (1952). Ihm untersteht mit dem > Zentralinstitut für Film und Bild (ZFB und Nachfolger) die Einrichtung für Auftragserteilung und Vertrieb von Unterrichts- und Lehrfilmen. Es bereitet Rechtsvorlagen für Filmbesuch im außerschulischen Bereich und für Förderung und Mitwirkung talentierter Kinder vor, ist Mitglied des > Nationalen Zentrums für Kinderfilm und -fernsehen, arbeitet nach Vertrag mit dem > VFF in der Kommission für Kinderfilm und -fernsehen und in den Gremien des > Festivals für Kinderfilme in Kino und Fernsehen Gera mit. Dem Ministerium untersteht die > Akademie der Pädagogische Wissenschaften, die den Beitrag der Volksbildung zur filmästhetischen Erziehung vorbereitet (1980er Jahre).

Ministerium des Innern (MdI) bereitet mit dem > Amt für Information (AfI) die Bildung des > Staatlichen Komitees für Filmwesen vor (1951/52). Es ist zuständig für das Vereins- und Veranstaltungswesen und die Registrierung von Vereinigungen (1975).

Ministerium der Finanzen (MdF) erlässt Rechtsvorschriften für die Finanzwirtschaft der Einrichtungen und Betriebe und hat Lenkungs- und Kontrollfunktionen im Wirtschaftsablauf. Es stattet Einrichtungen und Betriebe mit Finanzmitteln aus, überprüft die Verwendung von und den Umgang mit Finanzen in Staatsorganen, staatlichen Einrichtungen, Betrieben und hat das Recht auf Eingriff und Sanktionen. Dem dienen unmittelbar Finanzrevision und Kontrollausschüsse, mittelbar die Steuerfunktion der Banken (DNB, IHB) bei Ausreichung der Fonds- und Kreditmittel. Gewinne der Betriebe (einschließlich Valuta) werden an den Staat abgeführt und entsprechend vom MdF wieder zugemessen. Hauptbuchhalter unterstehen sowohl direkt den Leitern/Direktoren der Einrichtungen und Betriebe, als auch dem MdF. Die Finanzierung (zusätzlicher) kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen im Film- und Lichtspielwesen (Teilnahme der DDR an internationalen Filmfestivals und Veranstaltungen internationaler Organisationen, Abhaltung von Veranstaltungen in der DDR) bedarf des Beschlussvorlaufes durch > SED.

Ministerium für Aufbau (1949-1958) bzw. für Bauwesen (MfB, 1958-1990) ist zuständiger staatlicher Partner beim Aufbau bzw. Ausbau der Studios, > Kopierwerke und Einrichtungen des > Lichtspielwesens und übt durch die Staatliche Bauaufsicht die Kontrolle darüber aus, ggf. bis zur Schließung von Einrichtungen. Ihm untersteht die Bauakademie, die zuständig ist für die Entwicklung und (internationale) Standardisierung von Typenprojekten für das > Lichtspielwesen.

Ministerium für Verkehrswesen (MfV) ist über die Generaldirektion Deutsche Reichsbahn Partner bei Entwicklung, Bau und Einsatz der DEFA-Kinowagen und beim Transport von Filmmaterial und Filmkopien für Produktion und Distribution.

Die Generaldirektion Reisebüro (1964, Leitung und Kontrolle der Auslands- und Inlandstouristik) ist zuständig für Bereitstellung von Hotelkapazität für Internationale und Nationale Festivals und andere Veranstaltungen nach Beschlussvorlage durch > SED.

Ministerium für Außenhandel (MAI, MAH, MAW) realisiert das staatliche Außenhandelsmonopol und versieht Anleitung und Kontrolle der Außenhandelsbetriebe (AHB). Es überträgt Außenhandelsfunktionen an Betriebe bzw. staatliche Einrichtungen (> DEFA-Aussenhandel), behält aber informelle Aufsicht und das Berufungsrecht der Direktoren/Generaldirektoren. Über die Deutschen Innen- und Außenhandelsbetriebe (DIA) Feinmechanik-Optik, Invest-Export, Chemie sowie die Treuhandstelle für Interzonenhandel vollzieht sich der deutsch-deutsche Film(Material- und Geräte)handel, über Deutsche Kamera Außenhandelsgesellschaft mbH bzw. Deutsche Kamera- und ORWO-Film-Export GmbH und Feinmechanik-Optik GmbH internationale Handelsbeziehungen.

Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) (1967, vorher Staatssekretariat) hat die Unterstellung der künstlerischen Hochschulen an das MfK abgegeben, behält aber die Zustimmung über die Ausbildungsprofile, die Bestätigung der Studienpläne und die Promotionsordnung.

Ministerium für Wissenschaft und Technik (MfWT, 1967) geht aus dem Zentralamt (1950) bzw. Staatssekretariat (1961) für Forschung und Technik hervor, die staatlicher Partner bei der frühen filmtechnischen Forschung und Entwicklung sind (> Technik). Der > Forschungsrat der DDR (1957) ist höchstes beratendes Gremium für Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen Forschung und untersteht zunächst direkt dem Vorsitzenden des MR; nach Übernahme seiner Gründungsfunktion für die WTR durch die AdW (1972) wandelt er sich zum Beratungsgremium des MfWT. Er unterhält Zentrale Arbeitskreise (ZAK), denen auch Wissenschaftler und Techniker des Film- und Filmtechnik-Bereichs angehören.

Staatliche Plankommission (SPK, 1950) ist die oberste, weisungsberechtigte Planungsbehörde der DDR. Der SPK obliegen Perspektivplanung (Fünfjahrpläne) und Jahresplanung, die Erfassung der dafür benötigten Daten und die Kontrolle der Plandurchführung. In ihrer Tätigkeit folgt sie den wirtschaftspolitischen Vorstellungen und Weisungen der > SED. Dementsprechend geht und bereitet sie alle Wege zwischen Ökonomischer Hauptaufgabe (1958), Störfreimachung (1961), Neuem Ökonomischem System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL, 1963), entwickeltem System des Sozialismus (ESS, 1968), Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik (1971/73) und, damit verbunden, zwischen Eigenverantwortung der Betriebe und Zentralisierung der Entscheidungen. Besondere Bedeutung kommt der Mitarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zu, deren Planung und Durchführung der SPK obliegt. In RGW-Arbeitsgruppen, Ständigen Kommissionen und Kommissionen (1958ff) werden auch filmrelevante Maßnahmen beraten, die in RGW-Beschlüssen zur Konzentration und Profilierung von Entwicklung und Produktion von Geräten für das Film- und Lichtspielwesen gipfeln, zur Einstellung und Abgabe eigener erfolgreicher Entwicklung und Produktion führen und verspätete oder ausbleibende Lieferung von Geräten, Optiken und Materialien zur Folge haben, mit allen Konsequenzen für Planung und Praxis von Filmproduktion und Kommunikation in der DDR (> Technik). 

An den Industrieministerien hängt die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Film- und Lichtspielwesens im engeren Sinne. Sie gehen auf den VEB-Komplex zurück, der im Zuge der Sequestrierung als wirtschaftliche Basis der DDR gebildet und nach sowjetischem Muster staatsunmittelbar von staatlichen Institutionen geleitet wird. Die Leitung der Staatswirtschaft erfordert die Bildung entsprechender Strukturen in Gestalt von Ministerien und Hauptverwaltungen auf der einen Seite, VVB mit Unterordnung der Einzelbetriebe und Kombinaten mit komplexer Struktur und erhöhter Eigenverantwortung auf der anderen Seite: Strukturbildung zwischen Auffächerung und Zusammenlegung, Zentralisierung, Dezentralisierung und Neustrukturierung entsprechend der Wirtschaftspolitik der > SED.

Planwirtschaft, staatliche Leitung und Betriebe stützen sich auf umfangreiche

Rechtskonstruktionen (Gesellschaftsrecht). Sie verfolgen Plan- und Gewinnrealisierungsinteressen, denen gegenüber die Erfordernisse des Film- und Lichtspielwesens sich als marginal erweisen und vom MfK nicht durchzusetzen sind. Das betrifft in erster Linie den Rohfilmbedarf in Qualität und Quantität sowie Geräteproduktion unter Einschluss von Optik, Feinmechanik, Spezialchemie, Elektrokohle, Kabel, elektronische Bauelemente, (Spezial)Glühlampen, Tontechnik, allesamt Erzeugnisse in Einzelfertigung oder Kleinserien. Eine (exportfähige) filmtechnische Industrie kann sich unter diesen Umständen nicht entwickeln.

Von Industrieministerien im einzelnen sind die für Leichtindustrie (MfL), allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (MfMLF), Elektrotechnik und Elektronik (MfEE), für Glas- und Keramikindustrie (MfGuK) zu nennen. Eine besondere Rolle spielt das Ministerium für chemische Industrie (MfC), insofern es erst nach Rückgabe der SAG-Chemiebetriebe an die Regierung der DDR (1954) gebildet wird (1955) und für die Herstellung von Kunststoffen, Polyurethanen, synthetischen Fasern sowie Rohfilm (Träger- und Schichtmaterial) und Tonbändern zuständig ist. Das Ministerium für Materialwirtschaft (MfM) (1965) ist mit dem ihm unterstellten VE Kombinat Sekundärrohstofferfassung zuständig für > Entsorgung von Altfilmen. Ministerium für Leichtindustrie übernimmt die zurückgegebenen SAG-Betriebe Linsa-Filmateliers und Kopierwerke (1950) zum Zwischenparken als VEB, bevor sie dem SFK unterstellt werden (1952). Dagegen übernimmt das MfK vom MfL das Gerätewerk Friedrichshagen als DEFA-Gerätewerk (1955) und tritt es der VVB Regelungstechnik, Gerätebau und Optik im gleichen Ministerium wieder ab (1964).

Einzelfragen zur Filmtechnik > Technik

Rechtsfragen

Für alle Bereiche des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens werden Rechtsvorschriften aufgestellt. Sie werden als Gesetze von der Volkskammer verabschiedet oder als VO, AO und DB von Ministerrat und Ministerien erlassen. Die Veröffentlichung erfolgt im Zentralverordnungsblatt (ZVOBl), Ministerialblatt (MBl), Gesetzblatt der DDR (GBl) und in ministeriellen Verfügungen und Mitteilungen (VM). Ministerrat bzw. Präsidium des MR erlassen darüber hinaus Beschlüsse, die im Gesetzblatt veröffentlicht bzw. in den Mitteilungen des MR (schwarze, blaue, grüne Ausgabe) durch Zentralen Kurierdienst (ZKD) den staatlichen Adressaten direkt zugestellt werden. Aufgaben, Kompetenzen und Ordnungen von Ministerrat und Ministerien sind in Gesetzen und Statuten festgelegt.

Beschlüsse des Staatsrates werden im Gesetzblatt und in der Schriftenreihe des Staatsrates veröffentlicht.

Die Rechtsvorschriften setzen den Zentralstaat durch und richten das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben an den Leitlinien und Perspektivvorstellungen der SED als faktisch (1949) bzw. verfassungsnormativ (1968) führender politischer Partei aus.

Finanzierung

Ministerrat, Ministerien, Staatssekretariate, Kommissionen, Komitees und Ämter sind Haushaltsorganisationen. Die Zuweisung von Geldmitteln zum Unterhalt der Einrichtungen und als Verfügungsmasse für unterstellte Einrichtungen (Betriebsmittel, Fonds, Subventionen) erfolgt durch den Staatshaushaltsplan.

Nach 1990

Mit dem Beitritt der DDR zur BRD (3.10.1990) und der Geltung des Grundgesetzes der BRD im sog. Beitrittsgebiet ist die Existenz der DDR beendet. Die Einrichtungen des Staatsapparates sind aufgelöst. Noch von der Volkskammer installiert (6.1990), nimmt die Treuhandanstalt ihre Arbeit zur Privatisierung der in Kapitalgesellschaften umgewandelten ehemaligen volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe auf. Nach Einstellung der THA (1994) werden die Treuhandaufgaben auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) und die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) aufgeteilt (1995). BvS übernimmt Vertragsmanagement, Privatisierung, Abwicklung von Unternehmen i.L., Erfüllung von Altlastenpflichten und ist Treuhänderin des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Nach Einstellung der operativen Arbeit (2000) und Abwicklung der BvS (2003) ist die Abwicklung der Restarbeiten beauftragten Firmen überantwortet.

THA und BvS nehmen die Privatisierung bzw. Liquidation der DEFA-Studios und Betriebe vor und übereignen den DEFA-Filmstock in Zusammenwirken mit dem BMI der > DEFA-Stiftung. 

Quellen

Bestände

  • BArch 
  • SMAD (DX 1)
  • Ministerrat (DC 20)
  • Koordinierungs- und Kontrollstelle (DC 17)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)

Rechtsvorschriften

SBZ: VEB-Rechtswerk:

  • Gesetz des Landes Sachsen vom 30. Juni 1946 über die Überführung der Betriebe von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes (Dokumente S. 288)
  • Befehl Nr. 97/1946 über die Schaffung einer Deutschen Zentralkommission für Beschlagnahme und Sequestrierung mit Ausführungsbestimmungen (Dokumente S.252)
  • Befehl Nr. 32/1948 vom 12.2.1948 über die Zusammensetzung und Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (ZVOBl 1948 S. 138)
  • Befehl Nr. 35/1948 vom 26.2.1948 über die Auflösung der Entnazifizierungskommissionen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (ZVOBl 1948 S. 88)
  • Bestätigung der SMAD über das Erlassen verbindlicher VO und AO durch die Deutsche Wirtschaftskommission, 20. April 1948 (ZVOBl S. 138)
  • Beschluß (der DWK) vom 31. März 1948 über die Beendigung der Tätigkeit der Sequesterkommissionen (ZVOBl S. 139)
  • Befehl Nr. 64/1948 vom 17.4.1948 über die Beendigung der Sequesterverfahren in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Abschluß der Sequestrierung, Auflösung der Sequestrierungskommissionen und Bildung eines Ausschusses zum Schutz des Volkseigentums bei der Deutschen Wirtschaftskommission) (ZVOBl S. 140)
  • Befehl Nr. 76/1948 vom 23.4.1948 über Bestätigung der Grundlagen für die Vereinigungen und Betriebe, die das Eigentum des Volkes darstellen, und Instruktionen über das Verfahren der juristischen Eintragung. Anlage A: Schema der Grundlagen für die Verwaltung derjenigen volkseigenen Betriebe in der S.B.Z. Deutschlands, die der zonalen Verwaltung unterstehen.
  • Anlage B: Schema der Grundlagen für die Verwaltung der den Ländern unterstehenden Betriebe in der S.B.Z. Deutschlands, die in das Eigentum des Volkes übergeführt werden.
  • Anlage C: Instruktionen für das Verfahren der gerichtlichen Eintragung der Betriebe, die in das Eigentum des Volkes übergegangen sind. (ZVOBl 1948 S. 142)
  • Beschl. (der DWK) vom 5. Mai 1948 über die Funktionen des Ausschusses zum Schutz des Volkseigentums (ZVOBl S. 146)
  • AO (der DWK) vom 5. Mai 1948 zur Durchführung der Neuorganisation der volkseigenen Betriebe (ZVOBl S. 147)
  • Beschl. (der DWK) vom 5. Mai 1948 über die Handhabung des Rechts der D.W.K. zur Bestätigung der Direktoren der Vereinigungen volkseigener Betriebe unter zonaler Verwaltung (ZVOBl S. 147)
  • AO über die Bildung von Kontrollkommissionen bei der D.W.K. und in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone (Das Geltende Recht 1948 S. 161)
  • Befehl Nr. 183/1948 vom 27.11.1948 über die Erweiterung der Deutschen Wirtschaftkommission (ZVOBl 1948 S. 543)
  • Gesetz vom 8. Februar 1949 zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten (VOBl. für Groß-Berlin Teil I Nr. 5 S. 34)
  • AO vom 10. November 1948 über die Gründung der „Verwaltung der Maschinen-Ausleih-Stationen“ (ZVOBl. S. 525)

SBZ:

  • VO vom 12. Januar 1949 zur Überführung von Volkskunstgruppen und volksbildenden Vereinen in die bestehenden demokratischen Massenorganisationen (ZVOBl. S. 67)
  • Ausführungsbestimmungen vom 12. Januar 1949 zur VO zur Überführung ~ (ZVOBl. S. 68)
  • ErgänzungsVO vom 19. Juli 1949 zur VO zur Überführung ~ (ZVOBl. S. 696)
  • AO vom 9. März 1949 über die Verbesserung der Arbeit der Maschinen-Ausleih-Stationen (ZVOBl. S. 145)

DDR:

  • Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, 7. Oktober 1949 (MinBl. S. 2)
  • Gesetz vom 12. Oktober 1949 zur Überleitung der Verwaltung (GBl S. 17)
  • VO vom 14. Dezember 1950 über die Bildung von Vereinigungen von Maschinen-Ausleih-Stationen (GBl S. 1197)
  • Gesetz vom 8. November 1950 über die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl S. 1135)
  • VO vom 22. Dezember 1950 über die Reorganisation der volkseigenen Industrie (GBl. S. 1233)
  • VO vom 19. Juli 1951 über den Verkehr von Kraftfahrzeugen zwischen dem Gebiet der D.D.R. und dem Demokratischen Sektor von Groß-Berlin (GBl. S. 697)
  • VO vom 6. Dezember 1951 über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems für Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (GBl S. 1141)
  • VO vom 6. Dezember 1951 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts (GBl S. 1143)
  • VO vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl S. 225)
  • Gesetz vom 23. Mai 1952 über die Regierung der D.D.R. (GBl S. 407)
  • VO vom 17. Juli 1952 über die Bildung von Kollegien (MinBl S. 109)
  • Gesetz vom 23. Juli 1952 über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der D.D.R. (GBl S. 613)
  • Ordnung vom 24. Juli 1952 für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke (dto. - der Kreise) (GBl S. 621; S. 623)
  • Statut der zentral geleiteten Betriebe der volkseigenen Industrie in der D.D.R. vom 7. August 1952 (MinBl. S. 137)
  • Gesetz vom 2. Oktober 1952 zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums (GBl. S. 982)
  • VO vom 19. Dezember 1952 über die Registrierung und Kontrolle der bestätigten Stellenpläne und Verwaltungsausgaben der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie der Verwaltungen und Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (GBl S. 1336)
  • VO vom 22. Januar 1953 über den Verkehr mit ausländischen Dienstellen (GBl. S. 165)
  • Erste DB vom 22. Januar 1953 zur VO vom 22. Januar 1953 (GBl S. 167)
  • VO vom 28. Mai 1953 über die Regelung des Stellenplanwesens (GBl S. 796)
  • AO vom 16. August 1954 über die Bildung von Kontrollausschüssen und Durchführung von Kontrollausschußsitzungen in den Betrieben der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft und deren übergeordneten Verwaltungen (ZBl S. 405)
  • Gesetz vom 16. November 1954 über den Ministerrat der D.D.R. (GBl S. 915)
  • VO vom 17. Februar 1955 über die Stellung der Hauptbuchhalter in den Betrieben der volkseigenen und der ihnen gleichgestellten Wirtschaft und den ihnen übergeordneten Dienststellen (GBl. I S. 139)
  • VO vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane (GBl. I S. 217)
  • Besch. vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933)
  • AO vom 19. Dezember 19655 zur Durchführung des Beschl. über die Erweiterung (...) (GBl. I S. 935; GBl. II 1956 S. 215)
  • VO vom 28. Juni 1956 über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft (GBl. I S. 558)
  • Gesetz vom 18. Januar 1957 über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl I S. 65)
  • Gesetz vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der DDR (GBl. I S. 117)
  • Gesetz vom 8. Dezember 1958 über den Ministerrat der D.D.R. (GBl. I S. 865)
  • VO vom 22. Januar 1959 über das Staatliche Vertragsgericht (Vertragsgerichtsordnung) (GBl I S. 83)
  • VO vom 22. Januar 1959 über das Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht (Vertragsgerichtsverfahrensordnung) (GBl I S. 86)
  • Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (GBl. I S. 51)
  • AO vom 23. August 1961 über Eigenleistungen der volkseigenen Betriebe zur Erweiterung und Erehaltung der Grundmittel (GBl. III S. 301)
  • Gesetz vom 17. April 1963 über den Ministerrat der D.D.R. (GBl. I S. 89)
  • VO vom 2. Mai 1963 über den Verkehr mit diplomatischen Missionen und anderen Vertretungen ausländischer Staaten in der DDR (GBl. II S. 270)
  • RL vom 11. Juli 1963 für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (GBl. II S. 453)
  • VO vom 7. Januar 1965 über das Statut des Forschungsrates der D.D.R. (GBl. II S. 177)
  • Gesetz vom 25. Februar 1965 über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (Vertragsgesetz) (GBl. I S. 109)
  • VO vom 2. Februar 1967 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und der VVB (Zentrale) für das Jahr 1968 (GBl. II S. 103)
  • VO vom 9. Februar 1967 über die Aufgaben, die Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes (GBl. II S. 121)
  • VO vom 20. Oktober 1967 über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds (GBl. II S. 753)
  • VO vom 21. Dezember 1967 über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen (GBl. II (1968) S. 43)
  • VO vom 26. Juni 1968 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, Kombinaten, in VVB (Zentrale) und Einrichtungen für die Jahre 1969-1970 (GBl. II S. 490)
  • VO vom 16. Oktober 1968 über die Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten (GBl. II S. 963)
  • VO vom 16. Oktober 1968 über Gründung und Zusammenlegung von volkseigenen Betrieben (GBl. II S. 965)
  • Gesetz vom 13. Dezember 1968 über die Staatshaushaltsordnung der DDR (GBl. I S. 383)
  • AO vom 6. Juli 1970 zur Förderung eigener Leistungen volkseigener Betriebe und Kombinate für die Automatisierung und Rationalisierung sowie für die Durchführung von Investitionen (GBl. III Nr. 4 S. 13)
  • VO vom 20. Januar 1971 über die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Hauptbuchhalters im ökonomischen System des Sozialismus – HauptbuchhalterVO – (GBl. II S. 137)
  • Gesetz vom 20. Dezember 1971 über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971-1975 (GBl. I 1972 Nr. 10 S. 175)
  • Gesetz vom 16. Oktober 1972 über den Ministerrat der DDR (GBl. I Nr. 16 S. 253)
  • VO vom 28. März 1973 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VEB, Kombinate und VVB (GBl. I Nr. 15 S. 129)
  • VO vom 13. Juni 1973 über das Statut des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne der D.D.R. (GBl. I S. 369)
  • Gesetz vom 12. Juli 1973 über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR (GBl. I Nr. 32 S.313)
  • VO vom 9. August 1973 über das Statut der Staatlichen Plankommission der D.D.R. (GBl. I Nr. 41 S. 417)
  • VO vom 10. Januar 1974 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Außenhandelsbetriebe (GBl. I Nr. 9 S. 77)
  • Beschl. des MR vom 14. August 1975 über das Statut des Ministeriums für Verkehrswesen (GBl. I S. 621)
  • VO vom 10.Juli 1975 über das Statut des Staatssekretariats für Berufsbildung der D.D.R. (GBl. I Nr. 34 S. 637)
  • VO vom 6. November 1975 über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen (GBl. I Nr. 44 S. 723)
  • VO vom 11. März 1976 über das staatliche Archivwesen (GBl. I Nr. 10 S. 165)
  • Erste DB vom 19. März 1976 zur VO über das staatliche Archivwesen – Zuständigkeit der staatlichen
  • Archive, Bestandsergänzung, Bewertung und Kassation – (GBl. I Nr. 10 S. 169)
  • Zweite DB vom 19. März 1976 zur VO über das staatliche Archivwesen - Benutzungsordnung - (GBl. I Nr. 10 S. 172)
  • VO vom 8. November 1979 über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und VEB (GBl. I Nr. 38 S. 355)
  • Ordnung vom 25. Juli 1980 über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften (GBl. Sonderdruck Nr. 1056)
  • Gesetz vom 25. März 1982 über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft – Vertragsgesetz (GBl. I Nr. 14 S. 293)
  • Geschäftsordnung des MR vom 15. April 1982, 01-21/3/82, Anl. 3+3a (VD-Nr. MR 218/82)
  • AO vom 8. September 1983 über die Tätigkeit von Kulturzentren (GBl. I Nr. 25 S. 245)
  • VO vom 29. Juni 1989 über die volkseigenen Außenhandelsbetriebe – AHB-Verordnung – (GBl. I Nr. 14 S. 183)
  • Bekanntmachung vom 18. Dezember 1989 über die Aufhebung von Rechtsvorschriften (GBl. I Nr. 25 S. 268)
  • Beschl. vom 21. Dezember 1989 über die Gründung und Auflösung von Ministerien und zentralen Staatsorganen (GBl. I Nr. 26 S. 272)
  • Gesetz vom 12. Januar 1990 zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der D.D.R. (GBl. I Nr. 4 S. 15)
  • Gesetz vom 21. Februar 1990 über Vereinigungen (GBl. I Nr. 10 S. 75)
  • Beschl. vom 1. März 1990 zur Gründung der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) (GBl. I Nr. 14 S. 107)
  • VO vom 1. März 1990 zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften (GBl. I Nr. 14 S. 107)
  • Gewerbegesetz der D.D.R. vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 138)
  • Bekanntmachung vom 7. März 1990 über die Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Kooperation (GBl. I Nr. 19 S. 174)
  • DVO vom 8. März 1990 zum Gewerbegesetz (GBl. I Nr. 17 S. 140)
  • Gesetz vom 7. März 1990 über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen (GBl. I Nr. 17 S. 141)
  • Erste DVO vom 8. März 1990 zum Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen (GBl. I Nr. 17 S. 144)
  • Beschl. des MR vom 15. März 1990 über das Statut der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt), (GBl. I Nr. 18 S. 167)
  • Zweite DVO vom 13. Juni 1990 zum Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen (GBl. I Nr. 34 S. 363)
  • Gesetz vom 7. März 1990 über den Verkauf volkseigener Gebäude (GBl. I Nr. 18 S. 157)
  • DVO vom 15. März 1990 zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude (GBl. I Nr. 18 S. 158)
  • Gesetz vom 15. Juni 1990 über die Grundsätze der Finanzordnung der D.D.R. (GBl. I Nr. 33 S. 304)
  • Gesetz vom 15. Juni 1990 über die Grundsätze des Haushaltsrechts der Republik und der Länder in der D.D.R. (GBl. I Nr. 33 S. 306)
  • Gesetz vom 15. Juni 1990 über die Haushaltsordnung der Republik (GBl. I Nr. 33 S. 313)
  • Gesetz vom 21. Juni 1990 zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der D.D.R und der B.R.D. (Verfassungsgesetz) (GBl. I Nr. 34 S. 331)
  • Gesetz vom 21. Juni 1990 über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der D.D.R. (GBl. I Nr. 34 S. 357)
  • Gesetz vom 28. Juni 1990 über die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen der D.D.R. (GBl. I Nr. 38 S. 483)
  • Gesetz vom 6. Juli 1990 über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise (GBl. I Nr. 42 S. 660)
  • Beschl. des MR vom 18. Juli 1990 über die Satzung der Treuhandanstalt (GBl. I Nr. 46 S. 809)
  • DVO vom 25. Juli 1990 zum Gesetz über das Vermögen ~ (GBl. I Nr. 45 S. 781)
  • VO vom 4. Juli 1990 zur Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten realisierter Verträge in westlichen Währungen (...) und Deutschen Mark gegenüber Devisenausländern und Vertragspartnern in der B.R.D. und Westberlin (GBl. I Nr. 42 S. 662)
  • Gesetz vom 17. Juni 1990 zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) (GBl. I Nr. 33 S. 300)
  • Verfassungsgesetz vom 22. Juli 1990 zur Bildung von Ländern in der D.D.R. – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955)
  • Fünfte DVO vom 12. September 1990 zum Treuhandgesetz (GBl. I Nr. 60 S. 1466)
  • Gesetz vom 14. September 1990 zur Überleitung des Rundfunks (Fernsehen, Hörfunk) in die zukünftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder – Rundfunküberleitungsgesetz – (GBL. I Nr. 63 S. 1563)
  • Gesetz vom 20. September 1990 zum Vertrag zwischen der D.D.R. und der B.R.D. über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (Verfassungsgesetz) (GBl. I Nr. 64 S. 1627)

Beschlüsse

Ministerrat:

  • Beschl. des demokratischen Magistrats von Groß-Berlin vom 8. Februar 1949 über die Durchführung des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten (VOBl. für Groß-Berlin, Teil I Nr. 5 S. 33)
  • Richtlinien über die Fertigstellung von Vorlagen und wichtigen Materialien für die Regierung und Regierungsstellen zur Entscheidung durch die zuständigen Organe des Parteivorstandes sowie über die Kontrolle der Durchführung dieser Entscheidungen. Kleines Sekretariat des Politbüros, Protokoll Nr. 57 vom 17.10.1949 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/057)
  • Geschäftsordnung der Regierung; Strukturplan der Regierung; Dienstordnung der Regierung. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 51 vom 18.10.1949 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/51)
  • Beschluß über die Vorlage von Gesetzen, VO und Materialien, über die Regierungsbeschlüsse herbeigeführt werden. Beschluß des Sekretariats des Politbüros vom 17.10.1949 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/57)
  • Richtlinien für die Personalarbeit der Staatlichen Verwaltung. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 56 vom 15.11.1949 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/56)
  • Beschl. des MR vom 9.5.1952 über die Bildung von Koordinierungs- und Kontrollstellen in den Ministerien und Staatssekretariaten, 81. Sitzung der Regierung vom 9.5.1952 (BArch, DC 20/I/3-106)
  • Grundsätze der Zusammenarbeit der Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst mit den ihr angeschlossenen zentralen Dienststellen, 8.10.1952 (BArch, DC 17; BArch, DR 1/5845)
  • Beschl. vom 26. November 1954 über die Veränderung der Struktur des Regierungsapparates (GBl S. 939)
  • Beschl. des PM über die Gewährung von Krediten und die Zurverfügungstellung von Investitionsmitteln (1954) (BArch, DR 1/4005)
  • Beschl. vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933)
  • Beschl. vom 12. April 1956 über die Neuregelung des Stellenplanwesens (GBl. I S. 341)
  • Beschl. vom 7. Februar 1957 über das Statut des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (GBl. I S. 127)
  • Beschl. über die weitere Qualifizierung der Arbeit der Organe des Staatsapparates. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 30 vom 12.7.1960 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/711)
  • Beschl. des MR vom 6. Dezember 1967 über die Aufgaben und Verantwortung der Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane und ihrer Presseinstitutionen für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenwirken mit der Staatlichen Nachrichtenagentur ADN, Presse, Rundfunk und Fernsehen (Mitteilungen des MR Nr. 13/1967 S. 93 (VD 32/67))
  • Beschl. vom 29.2.1968 über die Grundsätze zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung sowie einer leistungsabhängigen Finanzierung kultureller Einrichtungen. Präsidium des Ministerrats, Sitzung vom 29.2.1968 (BArch, DC 20/I/4, 1722)
  • Beschl. des MR vom 7. März 1973 über die Tätigkeit der Kollegien in den Ministerien. 30. Sitzung des Ministerrates vom 7. März 1973, TOP 6, Anlage (BArch, DC 20/I/3-1019)
  • Außenpolitische Direktive für die Entwicklung der kulturellen und wissenschaftlichen Auslandsbeziehungen 1986-1990. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 63 vom 29.5.1985 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/3825)

Staatsrat:

  • Beschl. des Staatsrates der D.D.R. vom 22. April 1968 über weitere Maßnahmen zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus (GBl. I S. 223)
  • Beschl. des Staatsrates der DDR über die Weiterführung der 3. Hochschulreform und die Entwicklung des Hochschulwesens bis 1975, Berlin 1969

Berichte

  • 4. Entwurf vom 15.12.1952 zum Statut der Koordinierungs- und Kontrollstelle ~ (BArch, DC 17; BArch, DR 2/6051)
  • Importsicherung von Filmtechnik für die DEFA 1986-1989, MR, Az. 71.3-71.4 (BArch, DC 20/5112, Bd. 8)

Literatur

  • Jahrbuch der DDR, Berlin 1956ff
    Um ein antifaschistisches Deutschland 1945-1949. Dokumente. Berlin 1968
    Verfassungen deutscher Länder und Staaten. Von 1816 bis zur Gegenwart, Berlin 1989
  • DDR-Handbuch. Wissenschaftliche Leitung: Hartmut Zimmermann, Köln: Wissenschaft und Politik 1985
  • SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949. Hrsg. von Martin Broszat und Hermann Weber, München 1990
  • Herbst, Andreas / Ranke, Winfried / Winkler, Jürgen: So funktionierte die DDR. Bd. 1 und 2: Lexikon der Organisationen und Institutionen, Bd. 3: Lexikon der Funktionäre, Reinbek b. Hamburg 1994
  • Verzeichnis der Bestände der Abteilung DDR, Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 64, Koblenz 1998
  • Müller-Enbergs, Wielgohs, Hoffmann: Wer war wer in der DDR. Ein biographisches Lexikon, Berlin 2000
  • Lapp, Peter Joachim: Der Ministerrat der DDR. Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der anderen deutschen Regierung, Opladen 1982
  • König, Klaus (Hrsg.): Verwaltungsstrukturen der DDR, Baden-Baden 1991
  • Lepsius, Rainer M.: Die Institutionenordnung als Rahmenbedingung der Sozialgeschichte der DDR, in: Sozialgeschichte der DDR, hrsg. von Hartmut Kaelble, Jürgen Kocka, Hartmut Zwahr, Stuttgart 1994
  • Hajna, Karl-Heinz: Länder Bezirke Länder. Zur Territorialstruktur im Osten Deutschlands 1945-1990, Franfurt/M.: Peter Lang 1995
  • Pirker, Theo (Hrsg.): Der Plan als Befehl und Fiktion. Wirtschaftsführung in der DDR. Gespräche und Analysen, Opladen 1995
  • Wolf, Herbert: Verhältnis von Ökonomie und Politik in der DDR – Möglichkeiten und Realitäten ihrer Entwicklung, in: Ansichten zur Geschichte der DDR, Bd. VI, Bonn/Berlin 1996
  • Bilanz und Perspektiven der DDR-Forschung. Hrsg. von Rainer Eppelmann, Bernd Faulenbach und Ulrich Mählert, Paderborn 2003
  • Steiner, André: Von Plan zu Plan. Eine Wirtschaftsgeschichte der DDR. München 2004
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